Auszug - NEU: Baustopp Ostseestraße  

44. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 5.20
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 26.04.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 19:43 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Herr Bürgermeister Saxe berichtet über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, den Bau der Unterkunft in der Ostseestraße auf Antrag der AnwohnerInnen wegen festgestellter Verfahrensfehler bei der Abweichungsentscheidung zu stoppen

Herr Bürgermeister Saxe berichtet über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, den Bau der Unterkunft in der Ostseestraße auf Antrag der AnwohnerInnen wegen nicht auszuschließender Verfahrensfehler bei der Abweichungsentscheidung zu stoppen. Gegen diese Entscheidung wurde Beschwerde eingelegt, das Innenministerium habe bereits mitgeteilt, vorsorglich die vom Verwaltungsgericht thematisierten eventuellen Verfahrensfehler heilen zu wollen. Bis zur neuerlichen Entscheidung des Verwaltungsgerichts bzw. Oberverwaltungsgerichts rechne man mit einem Baustopp von einer Dauer von mindestens drei Monaten. Da bis dahin der Mietvertrag nicht unterzeichnet werden könne, fließen der KWL vorerst keine weiteren Darlehensmittel zu, was zu erheblichen finanziellen Problemen führe, da bereits Kosten entstanden seien und Handwerkerrechnungen bezahlt werden müssen. Daher beabsichtige die HL, der KWL eine Liquiditätshilfe zu leisten und er bitte hierzu den Hauptausschuss um eine kurzfristige Entscheidung.

 

Hierzu sprechen – zum Teil mehrfach - Herr Gerdes, Herr Zander, Herr Bürgermeister Saxe, Herr Senator Schindler, Herr Rathcke, Frau Akyurt, der Vorsitzende, Herr U. Krause, Herr Lüttke, Frau Mählenhoff und Herr Reinhardt.

Es werden folgende Punkte angesprochen:

- bisheriger Baufortschritt

- Mietvertrag als Finanzierungsgrundlage

- Auftragserteilung an die KWL ohne Gremienbeteiligung

- Kurzfristige Auftragserteilung seinerzeit notwendig wg. Notsituation betr. der Flüchtlings-

ströme im Herbst 2015

- beihilferechtliche Konformität einer zweckgebundenen Darlehensgewährung an die KWL

- Höhe der von der HL zu zahlenden Miete nach Fertigstellung und Anmietung der Unterkunft

 

Die Diskussion wird unter TOP 13.3 im nicht-öffentlichen Teil fortgesetzt.

 

 

 

Der Hauptausschuss

Der Hauptausschuss

nimmt Kenntnis.