Auszug - Bericht zur Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stiftung Haus der Jugend (Stichtag 01.01.2010)  

12. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses
TOP: Ö 7.2
Gremium: Rechnungsprüfungsausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Do, 12.05.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:05 - 18:57 Anlass: Sitzung
Raum: Roter Saal
Ort: Rathaus
VO/2015/02914 Bericht zur Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stiftung Haus der Jugend (Stichtag 01.01.2010)
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:1.140 - Rechnungsprüfungsamt Bearbeiter/-in: Sieburg, Dirk
 
Wortprotokoll

Herr Petersen stellt eine Verständnisfrage hinsichtlich der Abschreibung und der Gebäude¬bewertung des einzigen Gebäudes, das sich im Anlagevermögen der Stiftung Haus der Ju¬gend befindet (Jugendzentrum Burgtor), welche von Herrn Loermann und ergänzend v

Herr Petersen stellt eine Verständnisfrage hinsichtlich der Abschreibung und der Gebäude­bewertung des einzigen Gebäudes, das sich im Anlagevermögen der Stiftung Haus der Ju­gend befindet (Jugendzentrum Burgtor), welche von Herrn Loermann und ergänzend von Herrn Dr. Lengen sowie Herrn Schmitz und Herrn Baltz beantwortet wird.

 

Es entwickelt sich eine Diskussion, in deren Verlauf Herr Schmitz erläutert, nach welchen Kriterien und Richtlinien die Gebäudebewertungen (Stichwort: Sachwertverfahren) im Zuge der Eröffnungsbilanzen in der Kernverwaltung und bei den Stiftungen vorzunehmen waren. Die im BWL-Fachkonzept festgelegten und nach GemHVO-Doppik anzuwendenden Richtli­nien hinsichtlich der Abschreibungszeiten etc. werden von Herrn Schmitz ebenso ausführlich dargelegt, wie der Umstand, dass die zweifellos zum Bewertungsstichtag 01.01.2010 vor­handenen Schäden an den Gebäuden oftmals keine Berücksichtigung bei der Gebäudebe­wertung fanden.

 

Herr Petersen äußert sein Unverständnis darüber, dass die Inventarisierung des Anlagever­mögens offenbar soviel Zeit (inzwischen 6 Jahre) in Anspruch nehme. Das müsse nach sei­ner Auffassung viel schneller vonstatten gehen können, zumal man mit dem Sachwertverfah­ren ein standardisiertes Verfahren zur Vereinfachung angewendet habe.

Herr Baltz und insbesondere Herr Schmitz erläutern daraufhin nochmals Details zur Gebäu­debewertung und weisen auf die zahlreichen Fehlerquellen hin, die im Zuge der Anwendung des Sachwertverfahrens bei den Gebäudebewertungen der Kernverwaltung und der Stiftun­gen vom RPA festgestellt worden sind.

 

Herr Dr. Lengen verweist darauf, dass grundsätzlich Näherungsverfahren zur Ermittlung von Werten für das Anlagevermögen kein exaktes Ergebnis liefern. Vom RPA seien hierzu An­wendungsfehler festgestellt worden, was es zur Kenntnis zu nehmen gelte. Eine weitere Dis­kussion darüber halte er für den heutigen Ausschuss für nicht zielführend. Herr Wosnitza bestätigt diese Auffassung und regt allerdings seinerseits an, den Streit über die in der ab­schließenden Wertung des RPA zur Stellungnahme des Bereichs Haushalt und Steuerung auf S. 3 skizzierten unterschiedlichen Auffassungen hinsichtlich der Anwendung des § 55 GemHVO-Doppik möglichst zeitnah beizulegen.

Herr Schmitz erläutert dazu die Zusammenhänge und stellt dar, dass die Verwaltung bislang nicht dazu bereit sei, die eindeutig beschriebenen Regelungen zur Anwendung des § 55 GemHVO-Doppik zu akzeptieren, wonach bei einer vorgesehenen Übernahme vorhandener Werte aus dem bisherigen Rechnungssystem, diese zwingend zuvor auf sachliche Richtig­keit hin zu überprüfen sind.

Herr Wosnitza bringt darüber noch mal seinen Unmut zum Ausdruck und fordert die Verwal­tung und das RPA auf, diesen Streit möglichst umgehend beizulegen, indem z. B. bei ande­ren Kommunen des Landes Erkundungen eingeholt werden, wie dort mit den Bestimmungen des § 55 GemHVO-Doppik umgegangen wird.

Herr Meyer erläutert dazu, dass das RPA bereits versucht habe, entsprechende Vergleiche zu ziehen. Es sei jedoch festzustellen, dass jede vergleichbare Kommune offensichtlich ihre eigenen Probleme hinsichtlich der Auslegung gesetzlich vorgeschriebener Richtlinien habe. Das bedeute, dass die Streitpunkte in anderen Kommunen häufig andere sind, als die in der Hansestadt Lübeck. Zu der hier beschriebenen Problematik seien die Verwaltung und das RPA nunmehr bereits seit mehr als vier Jahren uneins. Ein Konsens sei nicht herzustellen, weshalb nach seiner Auffassung nunmehr die Politik gefordert sei, entweder die Darstellun­gen der Verwaltung zu akzeptieren, oder aber den Forderungen des RPA nach Korrektur zu folgen. Herr Baltz fügt ergänzend dazu an, dass sich das RPA bereits weit vor Erstellung der Eröffnungsbilanz in der Kernverwaltung mit der Prüfung des seinerzeit vorab bereits bewer­teten Anlagevermögens (Prüfung von Gebäudebewertungsmappen) intensiv beschäftigt habe. Seit nahezu zehn Jahren fordere das RPA mittlerweile, die in Einzelfällen festgestell­ten Schäden an Gebäuden, Straßen und Brücken zu berücksichtigen, wie den einschlägigen Berichten hierzu zu entnehmen sei. Die Verwaltung weigere sich jedoch bislang, entspre­chend erforderliche Wertberichtigungen vorzunehmen.

 

Herr Schmitz erläutert, dass insbesondere die aus den bisherigen Rechnungssystemen übernommenen vorhandenen Werte häufig deshalb nicht den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen, weil unzulässigerweise seinerzeit kein Unterschied zwischen den Herstellungs­kosten und den Instandhaltungsaufwendungen vorgenommen worden sei. Das sei im Übri­gen bereits zu kameralen Zeiten falsch gehandhabt worden, könne aber deswegen nach seiner Auffassung nicht etwa genauso falsch in die Doppik übernommen werden. Die sachli­che Richtigkeit der zu übernehmenden Werte sei somit nicht gegeben, was auch in den Prüfungsberichten des RPA so dokumentiert sei. Ferner seien mitunter die Bewertungen für Maschinen und technische Anlagen mit den Gebäudebewertungen vermischt worden, was allein aufgrund der unterschiedlichen Abschreibungszeiten nicht zulässig sei.

(Anmerkung: Eröffnungsbilanzkorrekturen lässt der Gesetzgeber bis zur Vorlage des Jah­resabschlusses 2014 zu. Bislang wurden die Jahresabschlüsse 2010 bis 2012 veröffentlicht.)

 

Herr Wosnitza bittet explizit, diese Schilderungen zu Protokoll zu nehmen, was vom Vorsit­zenden bestätigt wird.

 

Herr Rottloff fügt eine weitere Frage an, die sämtliche in dieser Sitzung zu behandelnden Berichte über die Prüfung der Eröffnungsbilanzen der Stiftungen angehe. Und zwar sei im Fazit dieser Berichte jeweils im ersten Absatz beschrieben, dass für die Stiftungen keine Eröffnungsbilanzen nach GemHVO-Doppik SH zum Stichtag 01.01.2010 aufgestellt worden seien. Darüber hinaus sei darauf hingewiesen worden, dass die Verwaltung nicht eindringlich auf die erforderlichen Inventurdurchführungen und Eröffnungsbilanzaufstellungen bestanden habe. Der Vorsitzende fragt nach den verantwortlichen Personen. Es entsteht eine Diskus­sion, in der die für die Stiftungen verantwortlichen Personen (Herr Krabbenhöft, Frau Schrö­der, Herr Bürgermeister Saxe) genannt werden. Herr Rottloff kündigt an, er werde die ent­sprechenden Fragen hinsichtlich der Verantwortlichkeit für die in den Prüfungsberichten be­schriebenen Missstände bei den Stiftungen im Zuge des Hauptausschusses direkt an den Bürgermeister richten.

Frau Metzner bittet, die Fragestellungen an den Bürgermeister zu ergänzen. Sie möchte aus­drücklich erfahren, ob die Stiftungen über fachlich qualifiziertes Personal verfügen, um In­venturen entsprechend durchführen und Eröffnungsbilanzen aufstellen zu können. Es solle ferner geklärt werden, wann diese Arbeiten durchgeführt werden können.

 

Herr Kaminski berichtet daraufhin, dass die Inventuren für die vom Fachbereich 2 der Han­sestadt Lübeck verwalteten Stiftungen (vgl. TOP 7.2 bis 7.5) inzwischen durchgeführt wor­den seien.

 

Es entsteht eine weitere Diskussion über die zum Zeitpunkt der Eröffnungsbilanz (01.01.2010) verantwortlich agierenden Personen bei den Stiftungen, an der sich Frau Metz­ner sowie die Herren Baltz, Meyer, Rottloff, Wolter und Wosnitza beteiligen.

Herr Uhlig erläutert dazu, dass in der Kernverwaltung verschiedene Personen für die einzel­nen Stiftungen zuständig seien. Während Frau Schröder und Herr Professor Wißkirchen für die Kulturstiftung zuständig seien, trage Herr Krabbenhöft die Verantwortung für die Stiftun­gen Heiligen-Geist-Hospital, St. Johannis-Jungfrauen-Kloster, Westerauer Stiftung, Verei­nigte Testamente, Lübecker Wohnstifte und Kriegsopferdank. Die Stiftungen Haus der Ju­gend und Lübecker Altstadt werden hingegen von anderen Fachbereichen verwaltet.

(Anmerkung: Der Bereich 4.513  Jugendarbeit verwaltet die Stiftung Haus der Jugend, wäh­rend die Stiftung Lübecker Altstadt in den Verantwortungsbereich des Bereichs 4.491  Ar­chäologie und Denkmalpflege fällt.)

 

Der Bereich Haushalt und Steuerung sei für die Erstellung der Jahresabschlüsse bei den Stiftungen zuständig, so Herr Uhlig weiter. Allerdings hinke man momentan ebenso wie in der Kernverwaltung auch bei den Stiftungen der Aktualität hinterher. Entsprechend dem zu­vor bereits angesprochenen Zeitplan seien auch für die Erstellung der Jahresabschlüsse der Stiftungen entsprechende Zeitfenster vorgesehen. Die Verwaltung sei gemäß den Aussagen Herrn Uhligs auch bei den Stiftungen sehr bemüht, möglichst schnell die Zeitdefizite aufzu­holen.

 

Eine Nachfrage Herrn Wolters zur Möglichkeit der Korrekturvornahme im Zuge von Jahres­abschlüssen wird von Herrn Uhlig mit Verweis auf den Zeitplan (s. Anlage 1 zur Nieder­schrift) beantwortet.

 

Eine weitere Nachfrage Herrn Petersens zur Inventur wird von Herrn Baltz erläuternd beant­wortet.

 

Der Prüfungsbericht wird einstimmig zur Kenntnis genommen.