Auszug - Bebauungsplan 06.10.00 ? Brückenweg/ Falkenstraße - Satzungsbeschluss (5.610)
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Wortprotokoll Beschluss |
Wie bereits unter TOP 1.2 festgelegt, werden dieser TOP und der TOP 3.5 zusammen diskutiert.
Die Diskussion ist unter diesem TOP wiedergegeben, die Abstimmungsergebnisse unter den jeweiligen TOP.
Herr Ramcke möchte wissen, wo sich der Carport für die Fledermäuse befinden soll.
Frau Belchhaus erläutert, dass man anstelle des angedachten Carports den bereits vorhandenen Bunker so umgestalte, dass dieser nur von Fledermäusen anzufliegen sei.
Herr Howe möchte zu der Anlage 4 (Seite 3/5) unter Nummer 9.3 wissen, welche Flächen hier gemeint seien und wie viele Quadratmeter insgesamt zu Grunde gelegt würden und von welcher Anzahl an Bäumen man ausgehen müsse.
Frau Belchhaus erläutert, dass die gesamte nicht überbaubare Grundstücksfläche zu Grunde gelegt werde und erläutert anhand der Skizze, dass es sich um die privaten Bauflächen handele, die sich außerhalb der festgesetzten Baugrenzen befänden.
Herr Howe möchte wissen, ob die Tiefgaragen auch begrünt werden.
Herr Küssner erläutert, dass er bei Bedarf die Anzahl der zu pflanzenden Bäume nachreichen könne und dass auch Bäume auf den Tiefgaragen gepflanzt würden.
Herr Howe möchte weiterhin wissen, ob hier passiver Lärmschutz vorgesehen sei.
Frau Belchhaus bestätigt, dass Festsetzungen zum passiven Lärmschutz erfolgt seien. Aufgrund der tiefen und wenig breiten Gebäudekörper seien jedoch keine durchgesteckten Grundrisse vorgesehen, sodass zusätzliche Festsetzungen zur Anordnung von Schlaff- und Kinderzimmern zur lärmabgewandten Seite nicht getroffen wurden.
Herr Stolzenberg merkt an, dass die hier gezeigten Gebäude eine maximale Höhe von 16,75 m hätten, gegen die die Naturschutzbehörde Bedenken geäußert habe, da die vorhandenen Gebäude mit rund 8,00 m nur halb so hoch seien. Er führt weiter aus, dass man im Realisierungswettbewerb von einer maximalen Höhe von 10,50 m gesprochen habe, was im krassen Widerspruch zu 16,75 m stehe. Aus diesem Grund wolle er die Höhe deutlich in Frage stellen.
Herr Stolzenberg stellt den Antrag, die Anregungen der Unteren Naturschutzbehörde zu berücksichtigen und die Höhenfestsetzung zu korrigieren.
Herr Lötsch möchte wissen, ob im Bezug auf das Wettbewerbsergebnis von der Höhe abgewichen werde.
Frau Belchhaus erläutert, dass im weiteren Planungsprozess lediglich ein Gebäude ein Geschoss mehr als gemäß Wettbewerbsentwurfergebnis erhalten habe. Weiterhin sei zu berücksichtigen, dass es sich bei den 16,75 m um die Höhe über NHN und nicht über die Gebäudehöhe vom Boden aus gemessen handele. Zur Ermittlung der reinen Gebäudehöhe sind ca. 3,50 m von den 16,75 m abzuziehen. Dies sei darin begründet, dass zur Berücksichtigung des Hochwasserschutzes die Erdgeschossfußbodenhöhe mindestens 3,50 m über NHN anzuordnen sei.
Zu den geplanten Gebäudehöhen haben die gleichermaßen für die Bewertung des Stadtbilds zu befragenden städtischen Stellen Denkmalbehörde und UNESCO-Welterbebeauftragte keine Bedenken vorgetragen. Auch seien die geplanten Gebäude zwar höher, andererseits aber auch als Einzelgebäude geplant, sodass im Vergleich zur bisherigen Situation neue Durchblicke entstünden.
Herr Senator Boden weist auf darauf hin, dass im Wettbewerb ein wesentliches Kriterium die Durchlässigkeit der Sichtbeziehung gewesen sei.
Herr Ramcke möchte wissen, wie seitens der Stadtplanung im Zuge der Abwägung mit den Stellungnahmen umgegangen werde, da drei Stellungnahmen von der Unteren Naturschutzbehörde nicht berücksichtigt worden seien (5.1, 5.4 und 5.7).
Herr Senator Boden weist auf den § 1, Abs.6 des Baugesetzbuches hin und merkt an, dass gerechte Abwägungen der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander geben müsse.
Herr Ramcke möchte hierzu wissen, warum man auf Verwaltungsebene keinen Kompromiss gefunden habe.
Frau Belchhaus erläutert, dass man größtenteils zwischen den Behörden inhaltlich den gleichen Standpunkt vertrete, allerdings verschiedene Wege z.B. zur Absicherung der Ziele möglich seien.
Herr Schröder ergänzt, dass es sich mehr um einen formalen Dissens handele. Da der Senat die Vorlage im Vorfeld berate, werde bereits im Rahmen dieser Zuständigkeit darüber entschieden, ob die Verwaltung im Grundsatz den Abwägungsvorschlägen folgen könne.
Herr Stolzenberg sieht die Abwägung eher als Aufgabe der Kommunalpolitik als die der Verwaltung. Seiner Meinung nach sei die Forderung der Naturschutzbehörde mit Blick auf die Bäume berechtigt, da sich die Böschung in Richtung Wakenitz verändere. Es bestünde die Gefahr, dass durch den Abtrag der Böschung die Bäume der Allee in Gefahr kämen.
Herr Ramcke moniert, dass die Reaktionen z.B. der Unteren Naturschutzbehörde auf die Abwägungen im weiteren Verfahren nicht erkennbar seien.
Frau Belchhaus erklärt, dass die Erschließungsstraße zwar etwas näher an die vorhandene Böschung heranrücke, die Straße aber zugleich um ca. 1,50 m erhöht werde, sodass die Veränderung des Böschungswinkels wesentlich geringer ausfalle.
Der Vorsitzende lässt über den Antrag von Herrn Stolzenberg abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Für den Antrag: 2 Stimmen
Gegen den Antrag: 13 Stimmen
Der Bauausschuss lehnt den Antrag von Herrn Stolzenberg mehrheitlich ab.
Der Vorsitzende lässt über die unveränderte Vorlage abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Für die Vorlage: 12 Stimmen
Gegen die Vorlage: 2 Stimmen
Enthaltungen: 1 Stimme
Der Bauausschuss empfiehlt mehrheitlich gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
Beschluss:
1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) zum Entwurf des Bebauungsplanes 06.10.00 – Falkenstraße/ Brückenweg – sowie die in der nachfolgenden eingeschränkten Beteiligung nach § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB zu Änderungen des ausgelegten Bebauungsplanentwurfes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus den vorangegangenen Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zum Bebauungsplan noch von Belang sind.
Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt.
Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Entscheidungsgründe in Kenntnis zu setzen.
2. Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB wird der Bebauungsplan 06.10.00 – Falkenstraße/ Brückenweg – in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen.
Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) gebilligt.
3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
4. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Flächennutzungsplan entsprechend dem beiliegenden Entwurf (Anlage 6) zu berichtigen.