Auszug - Bebauungsplan 02.13.00 - St. Jürgen / Wasserkunst -, Satzungsbeschluss, und zugehörige 119. Änderung des Flächennutzungsplanes, abschließender Beschluss (5.610)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
BM U. Krause beantragt gem. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung abzustimmen. Es sprechen BM Mählenhoff und Senator Möller.
BM Howe beantragt zu Protokoll die Vorlage wie folgt zu ändern:
Die Bäume Nr. 372 – 381 werden nicht gefällt.
BM Böhm beantragt ebenfalls gem. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung abzustimmen.
Es sprechen BM Wind-Olßon und Senatorin Weiher.
Die Vorsitzende lässt über den Antrag von BM Howe abstimmen, die genannten Bäume nicht zu fällen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitliche Ablehnung bei
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 38
Die Vorsitzende lässt nunmehr über die Vorlage mit der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitliche Ablehnung bei
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 38
Beschluss:
1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) zum Entwurf der 119. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich St. Jürgen / Wasserkunst und zum Entwurf des Bebauungsplanes 02.13.00 – St. Jürgen / Wasserkunst – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zu den vorgenannten Bauleitplänen noch von Belang sind.
Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt.
Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Die 119. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich St. Jürgen / Wasserkunst wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) beschlossen.
Die zugehörigen Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) gebilligt.
3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein nach § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Änderungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
4. Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 02.13.00 – St. Jürgen / Wasserkunst – in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) als Satzung beschlossen.
Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 7) gebilligt.
5. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen, sobald die Genehmigung der 119. Änderung des Flächennutzungsplanes vorliegt. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Die Vorsitzende lässt nunmehr über die Vorlage abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitliche Annahme bei
Ja-Stimmen: 35
Nein-Stimmen:9
Enthaltungen:3
Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern umverteilt und liegt dem Original der Niederschrift bei.