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Auszug - Mündlicher Bericht (5.660): Wildes Plakatieren in der Hansestadt Lübeck  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 4.2.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 18.04.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:32 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
 
Wortprotokoll

Herr Johannsen teilt mit, dass die Bürgerschaft 2013 das Wildwerbekonzept beschlossen habe

Herr Johannsen teilt mit, dass die Bürgerschaft 2013 das Wildwerbekonzept beschlossen habe. In Zusammenarbeit mit der Wall AG werden die Aufsteller nicht genehmigter Plakate angeschrieben und zur sofortigen Entfernung aufgefordert, ggf. kommt es zu einer kostenpflichtigen Ersatzvornahme seitens der Hansestadt Lübeck.

Herr Johannsen führt weiter aus, dass es im öffentlichen Raum kaum noch Wildwerbung gäbe. Allerdings habe in der Lübecker Altstadt das unrechtmäßige Plakatieren an Schaufenster leerstehender Geschäfte zugenommen. Hier habe die Stadt auf dem öffentlich-rechtlichen Weg keine Möglichkeit dagegen vorzugehen.

 

Frau Kempke gibt den Denkanstoß, ggf. die Immobilieneigentümer in die Pflicht zu nehmen, was sich allerdings auch schwierig gestalte.

 

Herr Quirder möchte wissen, ob es Möglichkeiten gäbe, das Plakatieren an privaten Grundstückszäunen zu unterbinden.

Herr Johannsen erläutert, dass man dort auch keine Möglichkeit des Eingriffs habe, da die Privateigentümer dies teilweise sogar zuließen.

 

Herr Ramcke möchte wissen, in wie weit sich die Wall AG an den Kosten beteilige.

Herr Johannsen führt aus, dass man mit der Wall AG Werbeverträge abgeschlossen habe, von denen die Hansestadt Lübeck finanziell sehr stark profitiere. Seitens der Wall AG wurde z.B. auch der Betrieb der Brunnenanlage am Klingenberg für ein Jahr gesponsert und es gäbe neue Arbeitsplätze durch die Ansiedlung des Unternehmens in Lübeck. Weiterhin übernähmen die Mitarbeiter der Wall AG auch auf unentgeltlicher Basis das Aufspüren und Melden von Wildplakatieren.

 

Herr Pluschkell möchte wissen, ob es im Zusammenhang mit der Werbesatzung Möglichkeiten des Eingriffs gäbe.

Herr Johannsen erklärt, dass die Werbesatzung die Wildplakatierung verhindern solle, aber auch nur für bestimmte Gebiete gelte, z.B. nur die Lübecker Altstadt und nicht für die umliegenden Wohngebiete.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.