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Auszug - Bebauungsplan 02.13.00 - St. Jürgen / Wasserkunst -, Satzungsbeschluss, und zugehörige 119. Änderung des Flächennutzungsplanes, abschließender Beschluss (5.610)  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 2.3
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 18.04.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:32 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2016/03486 Bebauungsplan 02.13.00 - St. Jürgen / Wasserkunst -,
Satzungsbeschluss,
und zugehörige 119. Änderung des Flächennutzungsplanes,
abschließender Beschluss (5.610)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Bresch, Karl-Heinz
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Ramcke führt aus, dass er sich das gesamte B-Plan-Gebiet und die umliegenden Quartiere angesehen habe und feststellen musste, dass die Fluchten nicht in einer Linie seien und möchte hierzu wissen, welchen Hintergrund dies habe

Herr Ramcke führt aus, dass er sich das gesamte B-Plan-Gebiet und die umliegenden Quartiere angesehen habe und feststellen musste, dass die Fluchten nicht in einer Linie seien und möchte hierzu wissen, welchen Hintergrund dies habe.

Herr Senator Boden erläutert, dass man hier nur das Ergebnis des Wettbewerbverfahrens umgesetzt habe.

Herr Ramcke hinterfragt noch einmal die seiner Meinung nach nicht vorhandene Umsetzung der Baufluchtlinie.

Herr Senator Boden erklärt, dass die Verwaltung die Vorgabe gehabt habe, das Quartier auf Basis des Wettbewerbsergebnisses zu überplanen. Innerhalb des Gebietes sei eine gewisse Auflockerung vorhanden, zur Ratzeburger Allee habe man eine neue Raumkante gebildet und in Richtung zur Wakenitz orientiere sich das Quartier in einer abgestuften Bauweise.

 

Frau Friedrichsen möchte im Bezug auf den dort eventuell vorhandenen Fischotter wissen, von welcher Bauzeit man ausgehen müsse und ob man anschließend erneut prüfen werde, auch mit Blick auf den Wanderweg, ob der Fischotter dort weiter angesiedelt sei.

Herr Bresch führt aus, dass die Fertigstellung des Quartiers nicht exakt zu definieren sei, dem Vorhabenträger aber auch an einer schnellen Umsetzung gelegen sei. Im westlichen Teil des Gebietes werde in Kürze mit den Baumaßnahmen begonnen, die erforderlichen Baumfällungen seien dort schon erfolgt. Im östlichen Teil könne der Start erst in 2017 erfolgen, da vorher die notwendigen Baumfällarbeiten nicht durchführbar seien. Insgesamt müsse man von einer Gesamtbauzeit von zwei bis drei Jahren ausgehen.

Im Bezug auf den Fischotter erläutert Herr Bresch, dass man anschließend erneut prüfen werde, ob der Fischotter den Uferraum auch nach Abschluss der Baumaßnahmen als Ruheraum nutzen werde. Auch wenn der Otter dort unter Umständen während der Bauzeit nicht mehr anzutreffen sei, könne man wohl nicht gleich davon ausgehen, dass die Ruheraumfunktion dauerhaft verloren gegangen sei.

 

Herr Lötsch möchte mit Blick auf den Wanderweg wissen, welche Aussagen die gestrichelte Darstellung im B-Plan habe.

Herr Bresch führt aus, dass keine Festsetzung erfolgt sei, sondern lediglich eine Darstellung ohne Normcharakter, die den planerischen Willen der Stadt dokumentiere. Die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung könne durch den B-Plan jedoch nicht ersetzt bzw. aushebelt werden. Erst nach Zustimmung der oberen Naturschutzbehörde (LLUR) könne der Wanderweg gebaut werden, allerdings könne der B-Plan nicht umgekehrt eine Ausnahmegenehmigung der Naturschutzbehörde erzwingen. Aus diesem Grunde müsse es im B-Plan bei der Wegeoption bleiben.

 

Herr Stolzenberg führt aus, dass es der Wunsch des Bauausschusses gewesen sei, dass dort ein Wanderweg entstünde, aber die Verwaltung auch nach möglichen Alternativen suchen solle, wenn sich herausstelle, dass der Weg dort aus naturschutzrechtlicher Sicht nicht möglich sei.

Herr Bresch erinnert daran, dass die von Herrn Stolzenberg zum Auslegungsbeschluss vorgeschlagene Verschiebung des Uferweges zulasten der Baugrundstücke seinerzeit vom Bauausschuss abgelehnt worden sei. Beschlossen worden sei, einen Wanderweg am westlichen Rand der Grünfläche (in einem Abstand von mind. 20 m zum Ufer) zu planen. Dies sei – wie vorangehend dargelegt – aufgrund der Ablehnung durch die zuständige Artenschutzbehörde nicht möglich.

 

Herr Stolzenberg möchte zudem wissen, ob es möglich sei, das in der Abwägung angesprochene Pflege- und Entwässerungskonzept, sofern es schon erfolgt sei, einzusehen und ob die Entlassung aus dem Landschaftsschutz schon rechtsverbindlich erfolgt sei.

Herr Bresch erklärt, dass die Änderung der Landschaftsschutzverordnung zwischenzeitlich (am 05.04.2016) öffentlich bekannt gemacht und damit in Kraft getreten sei. Das Entwässerungskonzept liege vor, das Pflegekonzept für den nördlichen Uferbereich sei noch mit der Unteren Naturschutzbehörde in der Abstimmung; die Umsetzung werde vertraglich geregelt.

 

Herr Howe spricht den geplanten Wanderweg in Verbindung mit der 25-Meter-Zone an und möchte die in der Anlage eingezeichnete rote und blaue Linie näher erläutert haben, was Herr Bresch ihm anhand der Skizze erklärt.

 

Herr Howe möchte weiter wissen, ob die zu ziehende Mauer zwischen dem Grünzug und den Grundstücken durchgehend sein solle oder mit der Möglichkeit des Einbauens von Türen.

Herr Bresch führt aus, dass es eine durchgehende Mauer sein werde, in der keine Türen zulässig seien. Aus diesem Grunde habe man diese Mauer auch einem Zaun vorgezogen.

 

Herr Ramcke spricht die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde (Nr.7) ab der Seite 21/54 an und möchte hierzu wissen, ob diese ihre Kritikpunkte aufrecht erhalte und wie es mit der Abwägung der Stellplätze in der Tiefgarage aussehe.

Herr Ramcke stellt den Antrag, die Vorlage zu vertagen und das Ergebnis des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung aus der Sitzung am 19.04.2016 abzuwarten.

 

Herr Senator Boden gibt zu Bedenken, dass dort teilweise Flächen unter Landschaftsschutzgestellt wurden, die einer diesbezüglichen Überprüfung nicht standhalten würden (teilweise Absatzbecken in der unterirdischen Betonsohle). Im Vorwege habe man sich aber auch sehr ernsthaft mit allen Beteiligten abgestimmt. Aus diesem Grund empfiehlt Herr Senator Boden, den hier in Rede stehenden Satzungsbeschluss vom Bauausschuss abstimmen zu lassen und nicht zu vertagen.

 

Herr Lötsch ergänzt, dass sowohl der Bauausschuss als auch der Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung nur vorberatend tätig seien und eine letztendliche Entscheidung durch die Bürgerschaft erfolge.

 

Herr Stolzenberg weist noch einmal darauf hin, dass man die 70 Seiten der Abwägung im Bezug auf den Uferrandbereich sehr ernst nehmen müsse und sich ggf. noch einmal mit den Planungen der Naturschutzverbände auseinandersetzen und auch das Genehmigungsverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes abwarten solle.

 

Der Vorsitzende lässt über den Vertagungsantrag von Herrn Ramcke abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Für eine Vertagung:                            3 Stimmen

Gegen eine Vertagung:              10 Stimmen

Enthaltungen:                                          2 Stimmen

 

Der Bauausschuss lehnt den Vertagungsantrag von Herrn Ramcke mehrheitlich ab.

 

 

Herr Stolzenberg stellt den Antrag, dass der öffentliche Wanderweg im Uferbereich, jenseits der Baugrundstücke gelegt werde, sofern eine Genehmigung innerhalb des 25-Meter-Streifens nicht möglich sei, seien die Baugrundstücke so weit einzukürzen, dass ein Wanderweg im Einklang mit den Artenschutzbelangen (Otterschutz) angelegt werden könne.

 

Herr Bresch erläutert, dass es u.a. eine klare Aussage des Artenschutzgutachtens gebe, dass eine Verschiebung um 5 bis 10 Meter in Bezug auf eine Beeinträchtigung des Fischotters keine Auswirkungen habe. Ab welchem Abstand zum Ufer einen Wegeführung mit dem Artenschutz vereinbar sei, könne abschließend nur die Genehmigungsbehörde LLUR entscheiden.

Herr Bresch erklärt, dass eine neue Abgrenzungslinie zwischen dem Grünzug und der Wohnbebauung dazu führen werde, dass eine grundsätzliche Überarbeitung des B-Planes notwendig sei, inklusive einer neuen Auslegung. Bei einem 50-Meter-Abstand wären die Baugrundstücke ohne Gartenflächen und ohne Terrassen.

 

Herr Howe führt aus, dass seiner Meinung nach die Grundstücke den Fischotter in gleicher Form stören, wie ein Wanderweg.

Herr Bresch führt aus, dass es deshalb geplant sei eine rund 1,40m hohe Mauer zu installieren.

 

Herr Ramcke sieht die Problematik ähnlich wie Herr Howe, ergänzt allerdings noch, dass der Fischotter auch durch Gerüche und Geräusche beeinträchtigt werden könnte.

Herr Bresch erläutert, dass es bei der Planung keinerlei Einwände seitens der Fachleute in Bezug auf die mit einer Mauer gegenüber der Grünfläche abgetrennten Wohngrundstücke gegeben habe.

 

Herr Stolzenberg merkt an, dass die Verwaltung innerhalb eines halben Jahres vor diesem Satzungsbeschluss Zeit gehabt habe, nach möglichen Alternativen zu suchen.

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag von Herrn Stolzenberg abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Für den Antrag:                            4 Stimmen

Gegen den Antrag:                            10 Stimmen

Enthaltungen:                                          1 Stimme

 

Der Bauausschuss lehnt den Antrag von Herrn Stolzenberg mehrheitlich ab.

 

 

Herr Stolzenberg stellt den Antrag, dass auf die aktive Lärmschutzfestsetzung verzichtet werde, da damit Unterhaltungskosten auf die Hansestadt Lübeck zukämen.

 

Herr Lötsch möchte wissen, welche Auswirkungen die Kosten und Vereinbarungen für die Hansestadt Lübeck hätten.

Herr Bresch erläutert, dass sich diese Lärmschutzmaßnahme auf das gesamte zu überplanende Gebiet auswirke und auch die Bestandsbebauung am Karl-Ross-Weg davon profitiere.

Die in großer Zahl von Anwohnern des Wohngebietes südlich der Wakenitzbrücke geäußerten Bedenken, dass sich die Lärmbelastung dort durch Schallreflexion der Lärmschutzwand erhöhen könne, sei gutachterlich geprüft worden. Im Ergebnis der Berechnung habe sich der Fachbereich Planen und Bauen für eine absorbierende Ausführung der Lärmschutzwand entschieden, sodass die rechnerisch ermittelten Lärmpegelerhöhungen (maximal 0,7 dB(A)) im nicht wahrnehmbaren Bereich liegen würden.

 

Im Bezug auf die Kosten, führt Herr Bresch weiter aus, dass der für den Brückenbau zuständige Bereich für die Unterhaltung rund 3.000 Euro im Jahr veranschlage. Die Unterhaltungspflicht liege hier, wie bei anderen Lärmschutzwänden und Verkehrsanlagen auch bei der Hansestadt Lübeck. Eine mögliche Erneuerung der Wand könne voraussichtlich erst in rund 30 bis 40 Jahren anstehen und dann mit rund 500 TEUR zu Buche schlagen.

 

Herr Rosenbohm merkt an, dass man zuerst von einer transparenten Lärmschutzwand gesprochen habe, dies aber nun massiv werden solle.

Herr Bresch erklärt, dass diese Wand zwischen der Fahrbahn und den Geh- und Radweg installiert werde, so dass der Blick von der Brücke für Fußgänger und Radfahrer erhalten bliebe.

 

Herr Nemitz möchte wissen, ob diese Lärmschutzwand zwingend notwendig sei.

Herr Bresch erläutert, dass die Errichtung der Lärmschutzwand eine Abwägungsentscheidung sei. Bei einem Verzicht auf die geplante Lärmschutzwand könne die Stadt allerdings im Falle einer späteren Klage von Anwohnern nur schwer begründen, wieso sie auf Lärmschutzmaßnahmen verzichtet habe, deren Errichtungskosten der Investor übernehmen würde. Im Klagefall sei dann zu befürchten, dass die Gerichte die Errichtung einer Lärmschutzwand im Nachhinein einfordern würden, die dann allerdings von der Hansestadt Lübeck zu finanzieren sei.

 

Herr Rostkowski möchte wissen, ob eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf der Brücke zu einer Lärmminderung führen könne.

Herr Senator Boden erklärt, dass dies gutachterlich für den St.-Jürgen-Ring ermittelt wurde, mit dem Ergebnis, dass eine Reduzierung von 50 auf 30 Stundenkilometer keine wesentliche Reduzierung der Lärmpegel bewirke. Die Belastung durch LKW nehme dabei eher zu.

 

Der Vorsitzende lässt über den zweiten Antrag von Herrn Stolzenberg abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Für den Antrag:                            3 Stimmen

Gegen den Antrag:                            10 Stimmen

Enthaltungen:                                          2 Stimme

 

Der Bauausschuss lehnt den zweiten Antrag von Herrn Stolzenberg mehrheitlich ab.

 

 

Der Vorsitzende lässt über die unveränderte Vorlage abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Für die Vorlage:                            12 Stimmen

Gegen die Vorlage:                            3 Stimmen

 

Der Bauausschuss empfiehlt mehrheitlich gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.

 

Beschluss:

Beschluss:

1.              Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) zum Entwurf der 119. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich St. Jürgen / Wasserkunst und zum Entwurf des Bebauungsplanes 02.13.00 – St. Jürgen / Wasserkunst – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zu den vorgenannten  Bauleitplänen noch von Belang sind.

Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt.

Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2.              Die 119. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich St. Jürgen / Wasserkunst wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) beschlossen.

Die zugehörigen Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage  3) gebilligt.

3.              Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein nach § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Änderungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

4.              Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 02.13.00 – St. Jürgen / Wasserkunst – in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) als Satzung beschlossen.

Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage  7) gebilligt.

5.              Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen, sobald die Genehmigung der 119. Änderung des Flächennutzungsplanes vorliegt. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.