Auszug - Rücknahme einer Teilfläche der Kleingartenanlage Lauerhof
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Eine Frage von Herrn Haider zur Wirtschaftlichkeit beantwortet Herr Senator Schindler. Bei der Hansestadt Lübeck wird nach Abschluss der Gesamtmaßnahme ein Gewinn in Millionenhöhe verbleiben. Mindestens 2/3 der Fläche sollte zu Bauland entwickelt werden.
Herr Hundertmark und Herr Meier begrüßen die einvernehmliche Lösung zwischen der Verwaltung und dem Verein. Die geplante Maßnahme sei Beispielhaft für eine gelungene Maßnahme zur Wertschöpfung für die Hansestadt Lübeck. Herr Senator Schindler macht hierzu deutlich, dass es sich bei der Maßnahme in dieser Form um einen Einzelfall handelt. Ein aktives Zugehen der Stadt auf weitere Vereine ist seitens der Verwaltung nicht geplant.
Eine Frage von Herrn Ramcke zur den Grundstückspreisen des Baulandes beantwortet Herr Senator Schindler. Als möglichen Richtwert in der frühen Planungsphase können 120 Euro pro Quadratmeter angenommen werden, es sind ca. 350 Wohneinheiten geplant.
Beschlussvorschlag:
1. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Gemeinnützigen Kreisverband Lübeck der Gartenfreunde e.V. (Kreisverband) und dem Kleingärtnerverein Lauerhof e.V. (KGV) zu vereinbaren, dass das 79.654 m² große Grundstück, gelegen an der Schlutuper Straße, Flurstück 50/3, Flur 12, Gemarkung St. Gertrud und Flurstück 41/3, Flur 12, Gemarkung Schlutup – siehe Anlage 2 – aus dem Generalpachtvertrag zwischen der Hansestadt Lübeck und dem Kreisverband sowie dem Zwischenpachtvertrag zwischen dem KV und dem KGV Lauerhof e.V. heraus genommen wird.
2. Die Kleingartenpächter sind gemäß den Bestimmungen des Bundeskleingartengesetzes und den Richtlinien des Landesverbandes Schleswig-Holstein der Gartenfreunde e.V. zu entschädigen.
- Die Hansestadt Lübeck erstattet dem Verein die Kosten für den Neubau eines Vereinshauses im verbleibenden Teil der Anlage inkl. Anschluss an die öffentliche Ver- und Entsorgung.
Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss
für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"
empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig,
gemäß Beschlussvorschlag zu entscheiden.