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Auszug - Werbeanlagensatzung für die Altstadtbereiche Lübeck und Lübeck-Travemünde (5.610)  

22. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"
TOP: Ö 5.2
Gremium: Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Mo, 11.04.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 18:40 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2015/03018 Werbeanlagensatzung für die Altstadtbereiche Lübeck und Lübeck-Travemünde (5.610)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Grönhagen, Marion
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Vorsitzende teilt mit, dass er die Institutionen des Einzelhandelsbegleitausschusses (EHBA) um Stellungnahmen zur Werbeanlagensatzung gebeten hat

Der Vorsitzende teilt mit, dass er die Institutionen des Einzelhandelsbegleitausschusses (EHBA) um Stellungnahmen zur Werbeanlagensatzung gebeten hat. Die Stellungnahmen vom Lübeck Management e. V. (Anlage III) und vom Handelsverband Nord e. V. (Anlage IV) sind am Sitzungstag eingegangen und werden umverteilt. Die Lübeck und Travemünde Marketing GmbH hat per E-Mail zum §6(5) der Satzung zur Anstrahlung von Gebäuden angemerkt, dass eine Ausnahmeregelung zu Interaktionen von stadtweitem Belang (Stadtjubiläum etc.) gegeben sein sollte.

 

Anmerkung der Protokollführung: In den Tagen nach der Sitzung sind die ergänzenden Stellungnahmen der Industrie- und Handelskammer zu Lübeck (Anlage V) und der Kaufmannschaft zu Lübeck (Anlage VI) eingegangen. Diese sind der Niederschrift ebenfalls als Anlage beigefügt. Es liegen somit alle Stellungnahmen der Institutionen des EHBA vor.

 

Zum Thema Wahlwerbung sprechen Herr Mauritz, Frau Koretzky und Frau Kempke. Aus Sicht von Herrn Mauritz ist die erreichte Dimension der Plakatierung zu den Wahlen negativ für das Stadtbild. Frau Koretzky weist darauf hin, dass die Wahlwerbung auf Grund anderer gesetzlicher Grundlagen erfolgt und hierauf kein Einfluss durch die Werbeanlagensatzung möglich ist. Frau Kempke schlägt die Diskussion zu einer Selbstverpflichtung der Parteien in der Bürgerschaft vor, um die Wahlwerbung im Stadtbild entsprechend zu optimieren.

 

Herr Hundertmark stellt den Antrag, die Vorlage 5.2. und 5.3. auf die nächste Sitzung zu vertagen, um die Stellungnahmen entsprechend auswerten zu können.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

  1. Die Abwägung über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf der Werbeanlagensatzung für die Altstadtbereiche Lübeck und Travemünde eingegangenen Stellungnahmen wird zur Kenntnis genommen (Anlage 1).

 

  1. Die Satzung der Hansestadt Lübeck über die Errichtung, Aufstellung, Anbringung, Änderung und den Betrieb von Werbeanlagen (Werbeanlagensatzung) wird einschließlich ihrer Anlagen A und B in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) beschlossen.

 

  1. Die fachliche Begründung zur Werbeanlagensatzung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) gebilligt.
Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss

Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss

für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"

beschließt einstimmig, die Vorlage zu vertagen.

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage III Stellungnahme LM (2388 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage IV Stellungnahme HV Nord (142 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage V Stellungnahme IHK HL (228 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Anlage VI Stellungnahme KFM HL (58 KB)