Auszug - Kommunale, kooperative Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft für Lübeck Überweisungsauftrag aus der Sitzung der Bürgerschaft am 25.02.2016  

23. und konstituierende Sitzung des Ausschusses für Soziales in der Wahlperiode 2013/2018
TOP: Ö 8.2
Gremium: Ausschuss für Soziales Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Di, 03.05.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:03 - 17:51 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2016/03528 Kommunale, kooperative Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft für Lübeck
Überweisungsauftrag aus der Sitzung der Bürgerschaft am 25.02.2016
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:2.500 - Soziale Sicherung Bearbeiter/-in: Bormann, Britta
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Der

Die Bürgerschaft hat zu Punkt 5.13 mit VO Nr. 3469 den nachstehend aufgeführten

interfraktionellen Antrag der Fraktionen SPD und BfL mit Mehrheit in geänderter Fassung an

den Ausschuss für Soziales zur Vorberatung überwiesen:

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, der Bürgerschaft bis Januar 2017 zu berichten,

ob wie eine kommunale Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft in der Hansestadt

Lübeck geschaffen werden kann. Ziel der Gesellschaft soll neben der (Fort-)Bildung und

Beratung von Arbeitssuchenden auch das Angebot von konkreten Arbeits- und

Beschäftigungsangeboten z.B. für Langzeitarbeitssuchende sein, um diese besser in den

regulären (ersten) Arbeitsmarkt integrieren können. Im Rahmen der Prüfung sollen

insbesondere folgende Ansätze geprüft werden:

- Erweiterung der Berufsausbildungs- und Qualifizierungsagentur Lübeck GmbH (BQL)

- Kooperationen mit möglichen Partnern

(Jobcenter, Handwerk, Wirtschaft, gemeinnützigen Trägern)

- Mögliche Einbindung von Förderprogrammen von EU, Bund, Land

- Mögliche Gesellschaftsformen

- Rechtliche Rahmenbedingungen / erforderliche Finanzmittel zur Errichtung bzw.

Erweiterungen bestehender Gesellschaften

- Mögliche Zielgruppen (über Langzeitarbeitssuchende hinaus, wie z.B. Migrantinnen

und Migranten)

- Mögliche Tätigkeitsfelder der Kommune

- Können Flüchtlinge als mögliche Zielgruppe berücksichtigt werden, wenn ja in

welchen Bereichen und für welche Tätigkeiten.

 

Der Antrag wird kontrovers diskutiert; es werden zudem Wünsche, Anregungen und Bedenken geäußert, die (bereits) die Maßnahme selbst und ihre Umsetzung betreffen.

 

Es sprechen Herr Klinkel, Herr Petereit, Frau Zunft, Herr Stabe, Frau Akyurt, Frau Regier, Herr Schaffenberg, Frau Menorca, Herr Stabe und Herr Schlitzke.

 

Herr Tag nimmt zu den einzelnen Aussagen Stellung.

 

Herr Senator Schindler betont, dass zunächst eine Empfehlung an die Bürgerschaft zu der Frage gegeben werden soll, ob die Verwaltung mit der Erstellung eines Berichts beauftragt wird.

Der Bericht würde dann (u.a.) alle im o.a. Antrag aufgeführten Punkte beantworten, zur Ausschusssitzung im September vorgelegt werden und somit im November als Grundlage für die Haushaltsberatung in der Bürgerschaft dienen.

 

Frau Akyurt erklärt, sie werde der Erstellung eines Prüfberichts nicht zustimmen.

Für den Fall einer entsprechenden Auftragserteilung an die Verwaltung sollen folgende Fragen im Prüfbericht beantwortet werden

(Anmerkung außerhalb des Protokolls: Die Auflistung der Fragen wurde Frau Bormann für die Aufnahme in die Niederschrift im Nachgang per e-mail übersandt):

 

1. Aus welchen Gründen ist die Beschäftigungsgesellschaft 2004 abgewickelt worden?

 

2. Liegen diese Gründe/Umstände immer noch vor bzw. was hat sich seit dem geändert?
 

3. Welche Vor- und Nachteile hat die Gründung? Was ist das Ziel?

 

4. Welche Maßnahmen werden aktuell mit welchem Erfolg seitens der Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter für die Zielgruppe angeboten?

 

5. An welcher Stelle muss eine Lücke im Angebot durch die Beschäftigungsgesellschaft geschlossen werden bzw. wieso ist sie in HL dennoch erforderlich?

 

6. Welche der folgenden Städte verfügt über Beschäftigungsgesellschaften?

- Kiel
- Flensburg
- Neumünster
- Hamburg
- Schwerin

7. Wie sind ggf. die dortigen kommunalen Beschäftigungsgesellschaften strukturiert? Wie viele Personen sind beschäftigt? Welche Tätigkeiten werden ausgeübt? Wie hoch war ggff. der Zuschussbedarf aus dem jeweiligen kommunalen Haushalt in den vergangenen 5 Jahren?

8. Ist der Betrieb einer kommunalen Beschäftigungsgesellschaft eine "freiwillige Leistung", die der Gegenfinanzierung im Rahmen des Konsolidierungsfonds bedarf?

9. Soll die Nichtannahme einer Beschäftigung bei der kommunalen Beschäftigungsgesellschaft zu sozialrechtlichen Sanktionen führen?

10. Erhalten Beschäftigte der kommunalen Beschäftigungsgesellschaft für ihre Arbeit mindestens den Mindestlohn?

 

Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft mit 9 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen, dem Antrag stattzugeben

Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft mit 9 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen, dem Antrag stattzugeben.