Auszug - Sachstand zum Mischwasser-Sanierungskonzept  

28. Sitzung des Werkausschusses EBL
TOP: Ö 4.2.2
Gremium: Werkausschuss EBL Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 14.04.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:35 - 19:21 Anlass: Sitzung
Raum: Entsorgungsbetriebe
Ort: Malmöstraße 22, Lübeck
 
Wortprotokoll

Herr Senator Möller erklärt, dass es in den Gewässern der HL genehmigte Mischwassereinleitstellen (Untere Wasserbehörde) gäbe und bei Starkregen das Mischwasser über diese Einleitstellen in die Gewässer gelangen

Herr Senator Möller erklärt, dass es in den Gewässern der HL mit Genehmigung der Unteren Wasserbehörde Mischwassereinleitstellen gebe und bei Starkregen  das Mischwasser über diese Einleitstellen in die Gewässer gelangen. Herr Dr. Verwey regt an, dass Herr Thyen den TOP übernehmen möge. Die Mitglieder des WA erklären sich damit einverstanden. Der Vorsitzende erteilt Herrn Thyen das Wort.

 

Herr Thyen erläutert anhand einer Präsentation (s. Anlage 3) das gemeinsame Vorgehen der EBL mit der Unteren Wasserbehörde. Oberziele seien die Aufhebung aller Regenüberläufe sowie die Beendigung der Einleitung von unbehandeltem Schmutzwasser in Gewässer. Das bedeute, dass die Mischwasserkanalisation durch die Trennkanalisation ersetzt werde und die Trennung auf den Grundstücken erfolge müsse. Dabei stelle das Konzept eine große Hilfe für weitere Investitionen dar. 

 

Die aktuellen Arbeiten zum Mischwasserkonzept laufen derzeit. Dazu gehören u. a. eine

detaillierte Ist-Aufnahme aller Regenüberläufe (RÜ), die Erfassung und Messung von Überlaufereignissen an ausgewählten Regenüberläufen, Abgleich der Überlaufereignisse mit Regendaten, stichprobenartige Beprobung und Analyse von Abschlägen, Vorplanung zu Speichervolumen ZKW, Optimierung der Mengenbewirtschaftung „Ochsenkopf“, Überprüfung von Grundstücken zur Abstellung von Falscheinleitungen (RW in SW und SW in RW) sowie die Planung einer Rechenanlage am RÜ Hafenstraße.

 

Herr Quirder fragt nach, ob die EBL Strafe zahle. Herr Thyen antwortet, dass die EBL Abwasserabgabe zahlen müsse. Ca. 425.000 EUR / Jahr für das ZKW und 30.000 EUR / Jahr für die KA Priwall. Herr Zahn fragt, ob es mehr Starkregenereignisse gebe. Herr Thyen weist auf eine langsame Bewegung hin, jedoch könne man aufgrund des Klimawandels von einem Anstieg ausgehen. Herr Kröger möchte wissen, ob es sich um ein deutsches Gesetz handele. Herr Thyen bestätigt dies und erklärt, dass vor dem Bau der Stickstoffreinigung die EBL 3 Mio. EUR / Jahr gezahlt hätten.

 

Zur Abwasserabgabe und zur Wasserrahmenrichtlinie diskutieren die Herren Ulrich und Berrakkarasu. Die Abwasserabgabe sei gebührenfähig (SW + NWG) und eine zeitliche Begrenzung für saubere Gewässer vage definiert, so Herr Thyen. Der Vorsitzende fragt nach der Zweckgebundenheit. Herr Thyen verweist auf ein Bundesgesetz, jedoch das Geld würde vom Land kommen. Die EBL habe 27 Mio. EUR für das Projekt erhalten und der Betrag sei verrechnet worden.

 

 

 

zu 4.2.3 - Normenkontrollverfahren Straßenreinigungsgebühr Haus und Grund

Herr Dr. Verwey berichtet, dass es zum Normenkontrollverfahren Straßenreinigungsgebühr einen neuen Sachstand geben würde. Haus und Grund hätte die Klageschrift geliefert und die EBL sei dabei, die Punkte abzuarbeiten.

 

zu 4.2.4  Haus und Grund Abfall

Herr Dr. Verwey teilt weiter mit, dass Haus und Grund auch im Bereich der Abfallgebühr gegen die EBL klage, auch hier sei eine Erwiderung durch den Rechtsanwalt in Arbeit.

 

zu 4.2.5 Dritter Flohmarkt

Herr Dr. Verwey informiert, dass am Sonnabend, 28.05.2016 in der Malmöstraße 22, in der Kantine von 8 bis 13 Uhr der 3. Flohmarkt der EBL stattfinden soll.