Auszug - Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 5.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 15.02.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:00 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
 
Wortprotokoll

5

5.1.1              Öffentlichkeitsveranstaltungen (Herr Lötsch) (5.610)

(TOP 5.2.6 am 18.01.2016)

Herr Lötsch erwähnt, dass bei der unter TOP 5.2.5 erwähnten Veranstaltung der Saal wegen Überfüllung geschlossen werden musste, obwohl noch etliche Interessierte vor der Tür standen. Er möchte wissen, wie man damit umgehe und ob es dann beispielsweise eine weitere Veranstaltung gäbe.

             

Zwischenantwort

Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort

In welches Form die Gemeinde die Öffentlichkeit unterrichtet ist ihr nach den Bestimmungen des BauGB freigestellt, solange die interessierten Personen die notwendigen Informationen über die Planungsziele erhalten und sich hierzu substanziell äußern können, d. h. eine Gelegenheit zur Erörterung muss gegeben sein.

So kann die Gemeinde eine Informationsveranstaltung durchführen oder das Plankonzept für die nach ihrer Einschätzung ausreichende Zeit öffentlich auslegen. Dabei wird ein/e Ansprechpartner/in mit Kontaktdaten genannt, an die sich Interessierte und Betroffene wenden können.

 

In diesem Falle wurde eine Informationsveranstaltung durchgeführt und die Unterlagen vom 11.01.2016 bis 22.01.2016 im i-Punkt der Bauverwaltung ausgehängt. Darüber hinaus standen die Unterlagen auch auf der Internetseite der Hansestadt Lübeck zur Einsicht und zum Download bereit (inkl. die Ansprechpartnerin, die für Fragen und Erörterung einzelner Sachverhalte telefonisch, per E-Mail oder direkt am Plan zu den genannten Öffnungszeiten, bei Bedarf auch außerhalb dieser Zeiten bei vorheriger Terminvereinbarung zur Verfügung stand).

 

Das Besucher der Abendveranstaltung wegen Überfüllung keinen Einlass mehr finden könnten ist sehr bedauerlich, stellt nach Erfahrung der Bauverwaltung aber einen selten vorkommenden Einzelfall dar. Dieser zentral gelegene Veranstaltungsort hat für dieses Format der Bürgerbeteiligung bislang immer ausgereicht, zumal die Planungen Fischereihafen im Vorfeld schon mehrfach öffentlich diskutiert wurden, von daher war die Überfüllung so nicht zu erwarten.

 

Eine Wiederholung der Bürgerversammlung ist in diesem Planungsschritt nicht vorgesehen, da die o. g., alternativen Informationsmöglichkeiten zur Verfügung standen. Zudem besteht über die öffentlichen Sitzungen des Ortsrates Travemünde eine Plattform, sich im weiteren Verfahren auf Anforderung über dieses und andere Planungsprojekte zu informieren. Hierfür stehen die Mitarbeiter/innen der Bauverwaltung bei Bedarf nach wie vor gern zur Verfügung.

 

Bezüglich der konkreten angesprochenen Veranstaltung teilt die Stadtplanung mit, dass eine zusätzliche Bürgerversammlung am 18.02.2016, in der Aula der Stadtschule Travemünde durchgeführt werde. Ab 18:30 Uhr kann Einsicht in die Planunterlagen genommen werden. Beginn der Vorstellung um 19:00 Uhr. Im Anschluss besteht die Möglichkeit Fragen und Anregungen vorzutragen.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.2              Fegefeuer (Herr Dr. Eymer) (5.660)

(TOP 5.2.8 am 01.02.2016)

Herr Dr. Eymer möchte wissen, wann die Straße „Fegefeuer“ wieder für den Verkehr freigegeben werde.

Frau Bade erwähnt in diesem Zusammenhang, dass die Bürgersteige für Rollstuhlfahrer teilweise aufgrund der geringen Breite nicht passierbar seien. Sie schlägt vor zu prüfen, ob es mit Absprache des Denkmalschutzes möglich sei, die Fahrbahn und die Bürgersteige auf einer Höhe anzulegen.

             

Zwischenantwort

Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort

Die Frage ist eigentlich über den Werksausschuss an die Entsorgungsbetriebe Lübeck zu richten, da dieses eine Maßnahme zur Kanalsanierung ist und von einem von der EBL beauftragten Bauunternehmer durchgeführt wird.

 

Gleichwohl ist der Bereich 5.660 Stadtgrün und Verkehr an den Kosten der Wiederherstellung der Oberflächen beteiligt, so dass durch das zuständige Sachgebiet 5.660.5-3 „Verkehrsflächenbewirtschaftung West“ folgende Informationen gegeben werden können:

 

  • Die Baustelle ist bislang – und durch offizielle Beantragung bei der Straßenverkehrsbehörde – im Zeitraum vom 17.08.2015 bis zum 30.04.2016 genehmigt.
  • Der Querschnitt der Fahrbahn wird geringfügig verändert, so dass der Querschnitt nach der Wiederherstellung nur noch eine Breite von 3,50 m aufweisen wird.
  • Dafür kann der Gehweg rechtsseitig (Krankenhausseite) zwischen 10 cm und 15 cm verbreitert werden; das Befahren mit Kinderwagen, Rollstühlen und Rolatoren wird dadurch etwas einfacher.
  • Außerdem werden die aktuell rund 10 cm hohen Borde verringert, so dass im „Fegefeuer“ künftig nur noch Bordhöhen von 3 cm bestehen werden.

 

Abschließend anzumerken ist, dass sich aufgrund der Witterung und dem derzeit erkennbaren Baufortschritt der oben aufgeführte Zeitraum verlängern kann. Derartig mögliche Informationen können aktuell aber nur die Entsorgungsbetriebe, nicht der Bereich 5.660 Stadtgrün und Verkehr geben.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.3              Beleuchtung am Gustav-Radbruch-Platz (Herr Howe) (5.660)

(TOP 5.2.5 am 07.12.2015)

(TOP 5.1.4 am 18.01.2016)

Herr Howe führt aus, dass die Beleuchtung um den Gustav-Radbruch-Platz, die die Geh- und Radwege ausleuchtet sehr schlecht sei, da hauptsächlich der Gustav-Radbruch-Platz selber ausgeleuchtet sei.

             

Zwischenantwort am 07.12.2015:

Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Antwort am 18.01.2016:

In Abstimmung mit dem zuständigen Sachgebiet für die Planung der Beleuchtungsanlagen ergeht folgende Antwort:

 

  • In Lübeck besteht für die Hauptverkehrsstraßen ein weitestgehend gleichmäßiges Beleuchtungsniveau mit einem einheitlichen gelblichen Farbeindruck.
  • Zusätzlich ist für verkehrliche Konflikt- und Gefahrenzonen mit Stau- und Aufstellräumen, wie es der Gustav-Radbruch-Platz darstellt, ein angemessen erhöhtes Beleuchtungsniveau erforderlich.
  • Dieses wurde bei der Konzeption der vorhandenen Beleuchtungsanlagen entsprechend berücksichtigt. U.a. wird an den Fußgängerüberwegen und an den Radfahrerüberfahrten die frühzeitige Erkennbarkeit von Fußgängern und Fahrradfahrer für die Fahrzeugführer durch in diesen Bereichen entsprechend angeordnete leistungsstarke Leuchten unterstützt.
  • Durch das noch einmal höhere Beleuchtungsniveau des Busknotenpunktes – im Zentrum des Platzes – erscheint das Beleuchtungsniveau des „Kreisverkehrs“ subjektiv allerdings niedriger.

 

Im Zuge einer mittelfristigen Sanierung des Platzes wird der Bereich Stadtgrün und Verkehr die vorhandene Beleuchtungsanlage ebenfalls zeitgemäß erneuern. Eine Verbesserung der Lichtqualität ist hierbei zu erwarten. Dem Bereich Stadtgrün und Verkehr sind zudem keine Unfälle bekannt, die auf ein nicht ausreichendes Beleuchtungsniveau am Gustav-Radbruch-Platz zurück zu führen sind.

 

Weitere Nachfrage am 18.01.2016

Herr Howe gibt bekannt, dass er mit der Beantwortung der Frage nicht zufrieden sei, da eine mittelfristige Sanierung auch erst in 20 bis 30 Jahren stattfinden kann.

 

Zwischenantwort am 18.01.2016:

Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort am 15.02.2016:

In Abstimmung mit dem zuständigen Sachgebiet für die Planung der Beleuchtungsanlagen ergeht folgende und ergänzende Antwort:

 

Um in den Randbereichen der Fuß- und Radwegebeleuchtung kurzfristig eine Verbesserung herbeizuführen, wird mit „Bordmitteln des Sachgebiets“, d.h. mit eigenem Personal und vorhandenen Materialien versucht, das Beleuchtungsniveau am Gustav-Radbruch-Platz zu erhöhen.

Im Bereich zwischen Burgtorbrücke und der Sparkasse sollen daher die auf den Mittelinseln der Querungshilfen stehenden Maste um jeweils ein Leuchte verstärkt werden (3-er statt wie bisher 2-er-Kronen) sowie die Spiegel in den übrigen Leuchten verändert werden. Die Verwaltung hofft, dass das Beleuchtungsniveau dadurch in diesem besonders kritischen Bereich erhöht werden kann. Wegen der derzeitigen, eng besetzten personellen Situation ist es aber leider nicht möglich, weitere und gezielt planerisch bzw. danach baulich größere Veränderungen an den Beleuchtungsanlagen herbeizuführen.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.4              Öffentliches WC „Beim Retteich“ (Herr  Dr. Eymer) (FBC / EBL)

(TOP 5.2.5 am 01.02.2016)

Herr Dr. Eymer möchte wissen, wie die Toilettensituation im Bereich „Beim Retteich“ aufgrund eines sehr hohen Busverkehrs sei. Er möchte hierzu wissen, ob bei der Hansestadt Lübeck ein Bedarf oder die Möglichkeit gesehen werde, eine öffentliche Toilette einzurichten.

             

Zwischenantwort:

Es wird zugesagt, diese Anfrage zur Beantwortung zuständigkeitshalber an die EBL weiterzureichen und anschließend im Bauausschuss zu präsentieren.

 

Abschließende Antwort von den EBL:

Im Bereich des Zentralen Omnibusbahnhofes (ZOB) betreibt Stadtverkehr Lübeck GmbH öffentliche Toiletten. Die Anlagen befinden sich auf der Mittelinsel des ZOB und sind auch für körperlich eingeschränkte Menschen erreichbar.

Zur Verfügung stehen dort: ein Behinderten WC, zwei Damensitztoiletten, eine Herrensitztoilette und ein Pissoir. Die Benutzung kostet 0,50 EUR.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.5              Information zum Gründungsviertel (Frau Kaske) (5.610)

(TOP 5.2.2 am 18.01.2016)

Frau Kaske möchte wissen, wann es im Bauausschuss eine Information zum Gründungsviertel, im Hinblick auf die erfolgte Messe und die laufende Vermarktung gäbe und wie es sich mit den Baugemeinschaften verhalte.

             

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort:

Nach Auswertung der im Februar 2016 eingegangenen Bewerbungen für ein Grundstück im Gründungsviertel, wird eine Information des Bauausschusses im März 2016 erfolgen.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.6              Lange Reihe / Neustraße (Herr Howe) (5.610)

(TOP 5.2.4 am 18.01.2016)

Herr Howe möchte wissen, wann der Baubeginn auf dem Grundstück an der Ecke Lange Reihe / Neustraße sein werde und ob es hierfür überhaupt schon einen genehmigten Bauantrag gäbe

             

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort:

Es liegt der Bauordnung aktuell noch keine Bauvoranfrage bzw. kein Bauantrag vor.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.7              Projektaufruf zur Städtebauförderung 2016 (Herr Pluschkell) (5.610)

(TOP 5.2.7 am 01.02.2016)

Herr Pluschkell möchte wissen, ob die Hansestadt Lübeck sich bei der neuen Förderperiode für Städtebauprojekte mit nationaler Bedeutung 2016 bewerben würde. U.a. sei hier ein Schwerpunkt der barrierefreie und demographiegerechte Umbau der Städte und Gemeinden, welcher für die Lübecker Altstadt mit Blick auf Fußwege, Plätze, Toiletten und Bushaltestellen interessant sein könne.

             

Zwischenantwort:

Herr Senator Boden sagt eine Prüfung zu.

 

Abschließende Antwort:

Im Jahr 2016 stellen Konversion von Militärflächen, interkommunale städtebauliche Kooperationen sowie barrierefreier und demographiegerechter Umbau der Städte und Gemeinden die Förderschwerpunkte dar.

In Frage käme eine Bewerbung zu dem Thema barrierefreier und demographiegerechter Umbau.

Folgende Anforderungen sind abgefragt: nationale bzw. internationale Wahrnehmbarkeit und Wirkung des Vorhabens, überdurchschnittliche Qualität hinsichtlich Städtebau, Baukultur und Bürgerbeteiligung; erhebliches und überdurchschnittliches Investitionsvolumen; Machbarkeit und zügige Umsetzbarkeit; Innovationspotenzial.

Anders als im vergangenen Förderaufruf (erfolgreiche Bewerbung Umgestaltung Untertrave) liegt kein zügig umzusetzendes, überzeugendes und innovatives Konzept, dass den Anforderungen genügt, vor. Die Chancen für einen Bewerbungserfolg im Folgejahr werden zudem als gering eingestuft.

Die Hansestadt Lübeck sieht 2016 von einer Bewerbung ab.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.8              B-Plan: Bei der Wasserkunst (Herr Stolzenberg) (5.610)

(TOP 5.2.9 am 01.02.2016)

Herr Stolzenberg möchte zum aktiven Schallschutz wissen, welche Kosten für die Unterhaltung von diesem zu erwarten seien.

             

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort:

Nach Auskunft der für Brückenbau zuständigen Abteilung des Bereichs Stadtgrün und Verkehr ist für die Unterhaltung von Lärmschutzwänden in Anwendung der Ablösebeträge-Berechnungsverordnung (ABBV, Stand 01.07.2010) von durchschnittlichen jährlichen Unterhaltungskosten in Höhe von 1,0 % der Herstellungskosten auszugehen. Die Unterhaltungskosten umfassen dabei vor allem Kosten für die Reinigung (z.B. die Beseitigung von Grafitti) und Reparatur (z.B. bei unfallbedingten Beschädigungen) der Lärmschutzwände, nicht aber die Abschreibungskosten (d.h. die Kosten für die Erneuerung in voraussichtlich 40 Jahren).

Für die auf der Wakenitzbrücke geplante Lärmschutzwand ist dementsprechend bei überschlägig ermittelten Herstellungskosten zwischen 250.000 und 300.000 Euro ein durchschnittlicher Kostensatz von 2.500 bis 3.000 Euro pro Jahr für die Unterhaltung der Lärmschutzwand anzusetzen.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.9              Verkehrsregelung im Zusammenhang mit dem Neubau des Parkhauses Fünfhausen / Wehdehof (Herr Pluschkell) (5.610 / 5.660 / KWL)

(TOP 5.2.2 am 01.02.2016)

Insbesondere bitte ich unter diesem Punkt um Informationen seitens der Verwaltung über die beabsichtigte Regelung des ruhenden Verkehrs während der Bauphase, die Neuordnung des ruhenden Verkehrs (insbesondere im Umfeld der Marienkirche) nach Abschluss der Baumaßnahme und die zwischenzeitlich geplanten verkehrslenkenden Maßnahmen (z.B. Parkleitsystem und Ampelschaltungen). In diesem Zusammenhang auch meine Bitte, ob die Ampeltaktung an der Kreuzung Schüsselbuden / Holstenstraße verbessert werden kann.

             

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort der Bereiche 5.610 / 5.660 / KWL:

Hinsichtlich der beabsichtigten Regelung des ruhenden Verkehrs während der Baumaßnahmen kann geantwortet werden, dass diese noch in der Vorbereitung einer Bearbeitung sind und – wie immer bei derartigen Maßnahmen – in gemeinsamer fachinternen Abstimmung und nach einer möglicherweise durch die Straßenverkehrsbehörde auf Antrag der bauausführenden Firma noch zu erstellenden Baustellenanordnung genehmigt wird. Diese Arbeiten und die daraus resultierende Aufgabe einer angeordneten Genehmigung ist dem Bereich des laufenden Geschäfts der Verwaltung zuzuordnen und kann nicht Gegenstand der politischen Bewertung oder Beschlussfassung sein; es wird daher erneut der Hinweis gegeben, dass hier Weisungs- und nicht Selbstverwaltungsaufgaben vorliegen.

 

Vom für die Lichtsignalanlagen zuständigen Sachgebiet 5.660.3–4 / Verkehrseinrichtungen kann abschließend mitgeteilt werden, dass die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Schüsselbuden / Holstenstraße bereits optimiert wurde und im Zusammenhang mit den beiden Lichtsignalanlagen am Knotenpunkt Holstenstraße / An der Untertrave und Holstenstraße / Sandstraße insbesondere für den Busverkehr koordiniert ist; eine weitergehende Verbesserung des bestehenden Verkehrsflusses ist derzeit nicht zu erreichen.

 

Der Baugenehmigung liegt als Anlage des Bauantrages ein Verkehrsgutachten zugrunde, in dem bestätigt wird, dass das Parkhaus für eine Größenordnung von ca. 730 Plätzen sicher und leistungsfähig, d. h. in guter Verkehrsqualität, abgewickelt werden kann.

 

Die KWL hat zurzeit die zwei statischen Anzeigen (Hinweisschilder) des Parkleitsystems in der Beckergrube abgehängt und aus der Zählung herausgenommen.

Die KWL wird mit dem Betreiber frühzeitig Kontakt aufnehmen, um eine Beteiligung mit dem neuen Parkhaus am Parkleitsystem abzustimmen.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.