Auszug - Objektbezogene Schadensanalyse an der Rehderbrücke (5.660)  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 4.2.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Mo, 01.02.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:20 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2015/03285 Objektbezogene Schadensanalyse an der Rehderbrücke (5.660)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. Boden
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Schmedt, Dieter
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Rosenbohm möchte wissen, aufgrund welcher Tatsache die Rehderbrücke als Denkmal eingestuft wurde

Herr Rosenbohm möchte wissen, aufgrund welcher Tatsache die Rehderbrücke als Denkmal eingestuft wurde.

Vom Bereich 5.660 wird noch die ergänzende Antwort geliefert, dass die Rehderbrücke bisher doch noch nicht unter Denkmalschutz stehe, und diese Information durch eine falsch gesetzte Marke in der entsprechenden Spalte in die bereichsinterne Liste zustande gekommen sei.

(Ergänzung gemäß Bauausschusssitzung vom 15.02.2016).

 

Herr Nemitz spricht die in der Vorlage unter Punkt 3.1 beschriebene Vorgeschichte der Brücke an, die 1980 endet und möchte wissen, ob seit dem Zeitpunkt nichts mehr an der Brücke gemacht worden sei.

Herr Schmedt erläutert, dass die Vorgeschichte bis 1980 dokumentiert sei und in 2005 die Fahrbahnübergänge erneuert wurden, aber ansonsten keine größeren Maßnahmen durchgeführt wurden.

 

Herr Rosenbohm möchte wissen, wie lang eine zukünftige Lebensdauer der Brücke nach einer Sanierung geschätzt werde.

Herr Schmedt führt aus, dass man von mindestens 20 Jahren ausgehen könne, über diesen Zeitraum hinaus könne nichts prognostiziert werden. Da die Brücke auch nicht schweißgeeignet sei könne dort nur geschraubt werden.

 

Herr Nemitz hinterfragt die Brückenklasse 16 und was diese bedeute.

Herr Schmedt erklärt, dass es sich hierbei um eine Begrenzung der Tonnage bei überfahrenden Fahrzeugen von 16 Tonnen handele, allerdings sei das Bestreben des Bereiches, diese Begrenzung auf 12 Tonnen zu reduzieren, so dass ein größerer zeitlicher Puffer gegeben sei, bis die Brücke saniert werde.

 

Herr Freitag möchte wissen, was dies für den Stadtverkehr Lübeck bedeute.

Herr Schmedt gibt zu verstehen, dass es diesbezüglich aus momentaner Sicht noch keine Einschränkungen gäbe. Die Busse könnten bei einer Ablastung auf 12 Tonnen weiter fahren.

 

Herr Pluschkell möchte wissen, wann ein Bericht vorliege, in dem zu erkennen sei, welche Ergebnisse die Untersuchungen der Unterbauten ergeben haben, die unter Punkt 6.2 auf der Seite 14 aufgeführt seien.

Herr Dr. Klotz gibt bekannt, dass der Bereich momentan viele Brückenbauprojekte betreue, die alle eine hohe Priorität hätten (Possehlbrücke, Bahnhofsbrücke, Josephinenstraßenbrücke, Sandbergbrücke, usw.). Die von Herrn Pluschkell angesprochenen Ergebnisse könnten erst durch weitere Untersuchungen festgelegt werden, die nach und nach durchzuführen seien. Selbstverständlich werde man darüber auch im Bauausschuss berichten, ergänzt Herr Dr. Klotz.

 

Herr Freitag möchte wissen, was es bedeute, dass eine Befahrung der Kragarme mit Streufahrzeugen untersagt sei.

Herr Schmedt führt aus, dass auf den Fußwegen der Brücke nur noch mit kleinen handgeführten Motorgeräten gestreut werden dürfe.

 

Frau Metzner erinnert an ihren Nachfrage bei den Haushaltsberatungen im November 2015, in dem sie wissen wollte, ob eine generelle Erreichbarkeit der Innenstadtinsel bei der derzeitigen Brückenlage gefährdet sei.

Herr Dr. Klotz erläutert, dass dies nicht so erwartet werde und der Bereich planungsvoll an die Sanierung der Brücken herangehen werde. Eine Erreichbarkeit der Innenstadtinsel solle immer gewährleistet werden. Bei akuten Verschlechterungen oder einem spontanen Versagen von Lagern müssten ggf. Umleitungsstrecken zum Tragen kommen. Für den Busverkehr käme dann zum Beispiel die Mühlentorbrücke in Betracht oder aber eine Umfahrung über die Kanalstraße und die Untertrave. Aber auch dann sei ja die Erreichbarkeit gegeben, was für den Pkw- und Radverkehr sowieso gelte.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

Beschluss: