Auszug - Anfragen SPD-Fraktion - Aufnahme von Abbruchmaterial aus dem Rückbau des AKW Brunsbüttel auf der Deponie Niemark
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Wortprotokoll Abstimmungsergebnis |
Herr Möller liest die Antworten vor:
- Was ist der konkrete Inhalt der Anfrage an den BGM?
Bitte um Stellungnahme zur Vereinbarung zur regionalen Entsorgung freigegebener Abfälle aus Kernkraftwerken gegenüber dem Städteverband Schleswig-Holstein.
- Welches Zeitfenster besteht für die Antwort und der Ablauf des gesamten Vorgangs?
Stellungnahme bis zum 04.09.2015. Die HL hatte eine Fristverlängerung beantragt.
- Welche Qualität an nicht radioaktivem Bauschutt soll in welcher Menge auf die Deponie NIemark gebracht werden?
Es sollen freigegebene und eingeschränkt freigegebene Abfälle entsorgt werden. Die max. Strahlung soll 10 µSv betragen. In der MELUR-Veranstaltung am 30.11.2015 wurde bekannt gegeben, dass nach dem heutigen Stand mit einer Gesamtmenge von ca. 15.000 t je Atomkraftwerk zu rechnen wäre.
- Was bedeutet konkret der Begriff nichtradioaktives Material? Welche Grenzwerte von welchen Parametern sind hierfür relevant? Siehe 3. In welcher Vorschrift sind diese Grenzwerte definiert?
Nach § 29 der Strahlenschutzverordnung.
- Für welche Materialien ist die Deponie Niemark klassifiziert?
Es liegt ein vom Landesamt genehmigter Annahmekatalog für verschiedene
Abfallschlüssel vor.
Ist Niemark überhaupt geeignet?
Dies ist von den Genehmigungsbehörden fachlich zu beurteilen.
Diejenigen Abfälle, die dem genehmigten Annahmekatalog entsprechen, sind
grundsätzlich geeignet.
Wer kann das festlegen?
Die Genehmigungsbehörde ist das LLUR.
- Welche Restkapazität hätte die Deponie Niemark bei den bisherigen
Entsorgungsmengen, insbesondere bei Bauschutt?
Ca. 1,5 Mio. t ohne Erweiterung.
- Es ist von Undichtigkeiten im Untergrund der Deponie Niemark die Rede. Wie soll die Dichtigkeit erhöht werden und gewährleistet werden, dass keine radioaktiven Stoffe in das Grund- oder Trinkwasser gelangen?
Die Undichtigkeiten beziehen sich ausschließlich auf den Altbereich der Deponie, der nicht mehr in Betrieb ist. Der Neubereich hat eine vollständige Untergrundabdichtung. Das Verhalten von radiaktiven Stoffen, wie z. B. Tritium, müsste noch untersucht
werden.
- Wer sorgt für Einhaltung der Grenzwerte bei den Ausgangskontrollen am AKW?
Dies unterliegt der atomrechtlichen Aufsicht.
- Wie und wo erfolgt die Eingangskontrolle bei Niemark?
Die Eingangskontrollen erfolgen gemäß den abfallrechtlichen Bestimmungen im
Eingangsbereich und im Verbringungsbereich.
- Wohin geht das belastete Material?
Abfälle, die den Grenzwert von 10 µSv überschreiten, werden entsprechend den atomrechtlichen Bestimmungen entsorgt.
- Wo finden sich weitergehende Informationen, z. B. ob sich radioaktive Stoffe auch in Beton einlagern können?
Die Eigenschaften radioaktiver Stoffe sind den allgemeinen öffentlichen Informationsquellen zu entnehmen.
- Wie äußern sich die anderen Deponien? Gibt es Möglichkeit zum
Informationsaustausch mit den anderen Deponien?
Das MELUR hat angekündigt Informationsveranstaltungen mit Betreibern und
Aufbereitern durchzuführen.
Welche Informationen liegen z.B. vom Rückbau des AKW in Lubmin in MV vor?
Freigemessene Abfälle aus Greifswald oder Lubmin werden auf der Deponie
Ihlenberg wie normaler Abfall entsorgt und erfahren nach hiesiger Kenntnis auch
keine besondere Nachsorge.
Dem Ausschuss liegt der folgende Antrag der Fraktion Bü90/Die Grünen vor:
- Neben dem Städtischen Gesundheitsamt sollte baldigst auch ein ausgewiesener Fachmann zur Problematik des freigemessenen radioaktiven AKW-Schrotts im Umweltausschuss gehört werden.
- Das Umweltamt sollte baldigst eine öffentliche Veranstaltung für die Lübecker Bürger durchführen unter dem Thema: Ungefährlicher Transport von freigemessenem radioaktiven AKW-Schrott!?
Herr Möller gibt bekannt, dass das MELUR das Angebot gemacht habe, für eine entsprechende Informations- und Diskussionsveranstaltungen in den Regionen zur Verfügung zu stehen und gern auf Einladung käme. Es werde für Februar oder März 2016 versucht, eine solche Informationsveranstaltung zu koordinieren. Die bei der schon durchgeführten Diskussionsveranstaltung des MELUR "Entsorgung freigegebener Abfälle aus dem Rückbau von Kernkraftwerken" vom 30. November gezeigten Präsentationen könne man den Ausschussmitgliedern zur Verfügung stellen. Zum Antrag merkt Herr Dr. Hamschmidt an, dass das Gesundheitsamt nur bedingt Auskünfte geben könne, da im Gesundheitsamt kein Umweltmediziner tätig sei.
Zum Antrag stellt der Ausschuss einstimmig fest, dass dieser von der Verwaltung schon aufgegriffen worden ist und bearbeitet wird.
Fragen der Herren Müller und Dr. Lengen beantworten Herr Möller, Frau Dr. Koop und Herr Jacobsen. So erwähnt Herr Jacobsen eine vom Landkreistag Baden-Württemberg erarbeitete Handlungsanleitung zur Entsorgung von freigemessenen Abfällen auf Deponien in Baden-Württemberg. Diese könne dem Ausschuss zur Verfügung gestellt werden.
Für Herrn Clement erschließt sich die Verbringung auf eine Deponie nicht. Der Abfall sei schwach oder gar nicht radioaktiv und könne in den Stoffkreislauf, evtl. für den Straßenbau, gebracht werden. Herr Möller merkt an, dass nach Auskunft des Bereichs Stadtgrün und Verkehr für den Straßenbau diese Stoffe nicht interessant seien. Hier nutze man eher mineralische und zertifizierte Stoffe.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.