Auszug - Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Flüchtlinge
|
Wortprotokoll Beschluss |
Frau Schwartz berichtet über die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Flüchtlinge.
Das Land Schleswig-Holstein hat mit den Krankenkassen hierzu eine Rahmenvereinbarung geschlossen.
In Zusammenarbeit mit der DAK werden alle Flüchtlinge ab Januar 2016 den Krankenschutz über die DAK erhalten. Sofern die Versicherungskarte noch nicht ausgehändigt werden konnte, wird ein Behandlungsschein ausgestellt. Die Umstellung in kurzer Zeit ist für den Bereich Soziale Sicherung sehr aufwändig, weil der Krankenkasse für jeden Flüchtling ein Foto zur Verfügung gestellt werden muss. Die Verwaltungskosten, die der DAK erstattet werden, betragen nach dem Rahmenvertrag 8% der Leistungen.
Eine Notfallversorgung ist gewährleistet, wie Frau Bade erfahren konnte. Frau Menorca wird ergänzend mitgeteilt, dass die Kosten für eine Karte 10,- EUR betragen.
Auf die Frage von Frau Akyurt zu dem Verfahren und der Information der Flüchtlinge über die Gesundheitskarte teilt Frau Schwartz mit, dass die Gemeindediakonie die Karten an die Flüchtlinge verteilt und auch für Fragen zur Verfügung steht.
Herr Schaffenberg bewertet die Einführung der Gesundheitskarte positiv.
Herr Schlitzke möchte wissen, was mit der Gesundheitskarte abgedeckt ist. Herr Dr. Hamschmidt teilt mit, dass Zusatzleistungen, wie Zahnersatz, Vorsorgekuren, Haushaltshilfen, Wahltarife usw. im Einzelfall von der Hansestadt Lübeck entschieden werden müssen. Die Leistungen richten sich weiterhin nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, so Frau Schwartz.
Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Frau Regier verlässt die Sitzung um 18.04 Uhr.