Auszug - Vorstellung der geplanten Gemeinschaftsunterkunft Ostseestraße
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Wortprotokoll Beschluss |
Herr Guttenberg erläutert anhand einer Powerpoint-Präsentation den Aufbau und die Lage der geplanten Gemeinschaftsunterkunft Ostseestraße. Die Präsentation ist zu TOP 9.2 beigefügt.
Auf Rückfrage von Frau Bade wird berichtet, dass das Erdgeschoss behindertengerecht ist, allerdings keine rollstuhlgerechten Toiletten vorhanden sind. Der Personenkreis von Flüchtlingen, die einen Rollstuhl benötigen, wird adäquat anderweitig untergebracht, z.B. in der Solmitzstraße.
Wie viele Flüchtlinge überhaupt behindert sind, wird nicht erhoben.
Auf die Nachfrage von Frau Akyurt zu den Kosten für die Errichtung der Anlage gibt Herr Guttenberg keine Auskunft, damit es bei der Vergabe von Aufträgen nicht zu Problemen kommt.
Herr Schindler und Herr Guttenberg bestätigen Herrn Thalau, dass der KWL nach seinem Wissen in Travemünde keine weiteren Grundstücke gehören, lediglich für Gewerbe.
Herr Thalau möchte daneben wissen, wie die Kinderbetreuung gewährleistet wird. In der Gemeinschaftsunterkunft ist auch eine Spielstube und Tagespflege vorgesehen, wie Frau Schwartz berichten konnte. Auf Nachfrage, ob freie Kita-Plätze ausreichend in Travemünde zur Verfügung stehen, erläutert Frau Eitel, dass die Kinder in der Regel nur bis zu 10 Monaten dort untergebracht sind und im Einzelfall entschieden wird, ob es sinnvoll ist gleich eine Kita zu besuchen oder erst später am neuen Wohnort.
Bei Gesprächen des Bereichs Soziale Sicherung mit dem Fachbereich 4 erfolgen auch die Planungen für SchülerInnen in Daz-Klassen und Kita-Plätze.
Die Bauphase mit Ausnahme der Außenanlagen soll Ende April fertig sein, wenn das Wetter es zulässt, erfährt Herr Schlitzke auf seine Frage.
Herr Schaffenberg fragt nach der Nachnutzung der Gebäude. Herr Guttenberg erläutert, dass die Nutzung für die Flüchtlingsunterbringung für 10 Jahre als Sondernutzung vorgesehen ist. Danach muss es für kulturelle Zwecke lt. B-Plan zur Verfügung gestellt werden. Vorstellbar seien daneben eine Jugendherberge oder Ferienappartements.
Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.