Auszug - Erhebung von Ausfallzeiten in Kitas  

18. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 4.1.2
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 12.11.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:45 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Jürgensen berichtet, dass die Erhebung der Daten zwischenzeitlich erfolgt ist

Herr Jürgensen berichtet, dass die Erhebung der Daten erfolgt ist. Dabei wurde festgestellt, dass die Datenbasis bei den Trägern so unterschiedlich ist, dass nur Abwesenheitszeiten durch Krankheit, durch Krankheit des eigenen Kindes und durch Urlaub von allen Trägern gemeinsam ausgewiesen werden können. Darüber liegt eine Aufstellung vor, die Herr Jürgensen dem Ausschuss zur Verfügung stellen könnte, schlägt aber vor, diese Daten nur anonymisiert zu verteilen. Der Ausschuss spricht sich nach Diskussion einstimmig für eine anonymisierte Aufstellung aus. Herr Jürgensen wird diese Übersicht erstellen und zur Niederschrift geben.
Die ermittelten Fehlzeiten liegen zwischen 10,1 % und 44,84 %. Im Durchschnitt beträgt die Fehlzeitenquote ca. 20 %. Da in der Personalbemessung 22,5 % kalkuliert sind, sollten sich also – mit Ausnahme von „Epidemien“ und unglücklichen Zusammenballungen von Ausfallzeiten in einer Einrichtung – keine Einschränkungen in der Kinderbetreuung ergeben.

 

Zur Ermittlung und zum Inhalt der notwendigen Datenbasis diskutieren Frau Hildebrand, Herr Weise, Herr Jürgensen, Herr Klüssendorf, Frau Oldenburg und Frau Kuring-Arent.

 

Frau Eitel weist darauf hin, dass die im Rahmen der Diskussion geforderte Aufstockung von Springkräften kein Allheilmittel sei. Es können nicht so viele Springkräfte vorgehalten werden, dass jede Ausfallsituation zu jeder Zeit abgedeckt ist. Problematisch sind hier auch Beschäftigungsverbote. Diese können dauerhaft über Springkräfte nicht aufgefangen werden und würden eine befristete Stellenausschreibung nach sich ziehen. Die Stellenbesetzung daraus ist aber aufgrund der Befristung und wegen des Fachkräftemangels problematisch. Zudem müssten die Auswirkungen von Ausfallzeiten auch immer Einrichtungs- und Trägerbezogen betrachtet werden.

Dazu sprechen auch Herr Klüssendorf, Frau Hildebrand, Herr Jürgensen und Frau Weiher.

 

Herr Bernet schlägt vor zu ermitteln, wann wie viele Kinder nicht betreut werden konnten, daraus mögliche Spitzenzeiten zu ermitteln und mit einer Arbeitsgruppe daraus ggf. Vorschläge zum weiteren Vorgehen zu erarbeiten.
Herr Jürgensen schlägt vor, eine Arbeitsgruppe aus VertreterInnen des Ausschusses, MitarbeiterInnen von Trägern und Verwaltung zu bilden, die gewünschte Datenbasis zu erarbeiten und die Ausfallzeiten für einen festgelegten Zeitraum prospektiv zu erheben.
Es wird gemeinsam herausgearbeitet, dass Herr Jürgensen dazu dann entsprechende Einladungen aussprechen sollte. Die Beteiligung vom und Berichterstattung gegenüber dem Jugendhilfeausschuss ist dabei vorzusehen.

 

Frau Hildebrand weist darauf hin, dass eigentlich nur Ausfallzeiten größer der in der Personalbemessung vorgesehenen 22,5 % von Interesse sind, da geringere Ausfallzeiten bei sachgerechter Abwesenheitsplanung nicht zu Einschränkungen bei der Betreuung führen sollten.
Frau Mentz sagt, dass nicht nur Zeiten erfasst werden sollten, in denen Kinder nach Hause geschickt werden mussten sondern auch, wenn die Arbeitsbelastung höher war, als vorgesehen.
Frau Weiher weist dazu auf die notwendige Differenzierung der Rückmeldungen hin. Neben den geplant Ausfallzeiten gibt es auch Ausfallzeiten, die trotz sorgfältiger Planung eintreten. Daneben gibt es aber auch ungeplante Ausfallzeiten, die trotzdem zu keinen Einschränkungen in der Betreuung führen, weil ausreichend MitarbeiterInnen oder weniger Kinder anwesend sind. Hier sind Pauschalierungen kaum sinnvoll oder möglich. Daneben weist sie darauf hin, dass „Überlastung“ eine sehr subjektive Empfindung ist, die von vielen unterschiedlichen Faktoren abhängt und die nicht grundsätzlich vom Arbeitgeber zu vertreten ist. In diesem Zusammenhang gibt Frau Weiher vorbehaltlich der inhaltlichen Aussprache zu einem späteren TOP schon einmal bekannt, dass bei der Hansestadt Lübeck von 286 Beschäftigten im letzten Jahr nur 11 Überlastungsanzeigen abgegeben wurden. Davon kamen 6 Anzeigen aus einer Kita, die verbleibenden verteilen sich über alle anderen Einrichtungen.

 

Herr Klüssendorf fragt den Ausschuss, ob in diesem Zusammenhang Herr Karschny als sachkundiger Bürger gehört werden soll. Herr Karschny vertritt die Kinderwege gGmbH. Diese ist ebenfalls Träger von Kindertageseinrichtungen. Der Ausschuss stimmt der Anhörung von Herrn Karschny einstimmig zu.
Herr Karschny hält eine weitere Erhebung von standardisierten Daten für nicht notwendig und für die Träger in der diskutierten Tiefe auch nicht für leistbar. Er spricht sich dafür aus, die Ausfallzeiten und ihr Entstehen zu analysieren und daraus Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln. Eine Generallösung für den Ausfall von Betreuungszeiten sieht er nicht.

 

Abschließend erfragt Herr Klüssendorf das Votum des Ausschusses zu der wiederholt vorgetragenen Einrichtung eines Arbeitskreises, der sich mit dem Thema befasst.

Beschluss:

Beschluss:

Der Ausschuss nimmt den mündlichen Bericht zur Kenntnis und stimmt der Einrichtung einer Arbeitsgruppe, die sich mit dem Thema der Erhebung und Analyse von Ausfallzeiten in Kitas befasst, einstimmig zu.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen:             

Nein-Stimmen:             

Enthaltungen:             

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich TOP_4_1_2_Tabelle Ausfallzeiten (9 KB)