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Auszug - Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Beschlussfähigkeit / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtung von Ausschussmitgliedern  

19. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 1
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 03.12.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:00 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Der Vorsitzende Herr Klüssendorf eröffnet die 18

Der Vorsitzende Herr Klüssendorf eröffnet die 19. Sitzung des Jugendhilfeausschusses, begrüßt die Mitglieder des Ausschusses sowie die anwesende Öffentlichkeit und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

 

Anschließend verpflichtet der Vorsitzende Herrn Sebastian Schneider mit den Worten: „Hiermit verpflichte ich Sie gem. § 46 Absatz 6 der Gemeindeordnung zur gewissenhaften Erfüllung Ihrer Obliegenheiten und führe Sie per Handschlag in Ihr Amt ein.“

 

Herr Klüssendorf teilt weiterhin mit, dass Frau Senatorin Weiher, Herr Weise und Herr Selk sich für die Sitzung entschuldigt haben und nicht teilnehmen können.

 

Herr Selk wollte dem Ausschuss unter dem TOP 5.1 zum aktuellen Sachstand „Soziale Stadt Moisling“ mündlich berichten. Der Bericht wurde nunmehr schriftlich als Tischvorlage umverteilt. Herr Klüssendorf bietet an, soweit schon Fragen zu dem Bericht bestehen diese in der Sitzung zu stellen. Wenn möglich würde die anwesende Verwaltung diese in der Sitzung beantworten, andernfalls könnten diese Fragen an Herrn Selk zur späteren Beantwortung weiter geleitet werden. Weiterhin wurde ein Austauschblatt zur Vorlage unter TOP 6.1 umverteilt.

 

Herr Klüssendorf erklärt, dass zu dem Beschluss zu den Tagesgruppen unter TOP 4.3 der letzten Sitzung vom 12.11.2015 vom Bereich Recht der Hansestadt Lübeck ein Rechtsgutachten über die Rechtmäßigkeit des Beschlusses erstellt wurde. Dieses wird der Niederschrift der aktuellen Sitzung beigefügt.

Er weist darauf hin, dass aufgrund der Widerspruchspflicht des Bürgermeisters gegen rechtswidrige Beschlüsse aus den Vorschriften der Gemeindeordnung heraus grundsätzlich alle Beschlüsse von Bürgerschaft und Ausschüssen geprüft werden müssen.
Er weist weiterhin darauf hin, dass die Befangenheit von den Ausschussmitgliedern rechtzeitig vor der Beratung anzuzeigen ist. Die Teilnahme an der Beratung und Beschlussfassung ist schon z.B. bei der Feststellung über die Dringlichkeit oder bei der Feststellung der Befangenheit nicht zulässig; genau wie bei Beratungen in der Sache. Befangene Mitglieder müssen zu den genannten Beratungen und Beschlussfassungen den Raum verlassen.

 

Dann fragt Herr Klüssendorf, ob weitere Anmerkungen zur Tagesordnung vorgetragen werden. Dies ist nicht der Fall, damit ist die Tagesordnung festgestellt.