5.2.1 Anfrage zur Fischaufstiegsanlage / Fischtreppe an der Wakenitz - Frau Göhler (5.691 / FB 3)
Im Rahmen der Umsetzung der WRRL soll die Durchgängigkeit für Wasserlebewesen von Trave, Wakenitz, Ratzeburger See und Bäk verbessert werden.
Dazu stellen sich jedoch noch weitere Fragen, deren Beantwortung vor der Zustimmung zu einer Fischtreppe an der Wakenitz gewünscht wird:
1. Zustand Mühlenteich, Krähenteich
1.1 Auf welcher Datengrundlage geht die Planung davon aus, dass bei Anlage einer Fischtreppe die Minderung des Durchflusses am Düker zu keiner Verschlechterung des ökologischen und wasserhygienischen Zustands im Krähenteich und Mühlenteich führt?
1.2 Wie sind die beiden Teiche hinsichtlich ihres Nährstoffgehaltes und ggf. Sauerstoffgehaltes (anhand der relevanten Parameter Trophiestufe, Saprobie) einzustufen? Wie wird die Entwicklung eingeschätzt?
1.3 Wie verlief die Nährstoffentwicklung in den Jahren 2005 - 2015 (Messdaten, Beobachtungen von Algenblüten etc.)?
1.4 Wie groß sind die Stofffrachten (organisch und anorganisch), die den Teichen jährlich über den Düker zugeführt werden? Welche Frachten verlassen die Teiche über den Mühlendamm?
1.5 Welches Durchmischungsverhalten zeigen die Gewässer (Beckenmorphologie, Ausbildung von Sprungschichten, Erneuerungszeiten in Abhängigkeit vom Durchfluss)?
1.6 Wie sehen die Sauerstoff- und BSB- Vertikalprofile im Jahresverlauf aus?
1.7 Wie sind die Sedimentverhältnisse zu beurteilen (Bildungsrate, Sauerstoffzehrung, P-Rücklösung)?
1.8 Welche Sanierungsmaßnahmen sind ggf. geplant bzw. werden bei Bedarf durchgeführt (Tiefenwasserabzug am Mühlendamm, Entschlammung, Belüftung, oder ähnliches)?
- Wirkung auf Organismenzusammensetzung durch mögliche Zuwanderung von nicht heimischen und eventuell invasiven Arten in die Wakenitz über die FAA
2.1 Welche Wanderfische kommen derzeit in der Trave vor bzw. werden dort mittelfristig erwartet, denen der Aufstieg in das System der Wakenitz durch die geplante Anlage ermöglicht werden soll?
2.2 Für welche Organismenarten des Süßwassers (Fische und andere) wird die populationsgenetische Variabilität der Vorkommen in der Trave einerseits und in der Wakenitz andererseits als so gering eingeschätzt, dass ein (genetischer) Austausch zwischen den Trave- und den Wakenitzpopulationen als wünschenswert anzusehen ist?
2.3 Welche Neozoen in der Trave werden als invasiv eingestuft? Wie kann deren Aufstieg in die Wakenitz und die potenzielle Gefährdung der dortigen autochthonen Biozönose möglichst vermieden werden? Ist mittelfristig mit der Einwanderung derartiger Arten (über die Ostsee oder den Elbe-Trave-Kanal) zu rechnen?
Zu folgenden Neozoen bitte entsprechende Bewertungen vorlegen:
Der Blaubandbärbling wurde in der Liste der Fischarten der Machba als Neozoen in der mittleren Trave aufgeführt. Die Frage einer Begünstigung der Ausbreitung in die Wakenitz über die FAA wird jedoch nicht thematisiert.
Weiterhin sind zumindest heute (2015) große Vorkommen an Schwarzmeergrundeln in der Trave bekannt. Die Art wird in der Machbarkeitsstudie nicht erwähnt.
Nicht erwähnt werden auch Signalkrebs und Wollhandkrabbe als möglicherweise / wahrscheinlich in der Trave vorkommende "Problem-Neozoen“.
Bei einer Realisierung der FAA werden lt. Machbarkeitsstudie positive Effekte u.a. auf die Fischfauna (Leitfischarten) in der Wakenitz erwartet (S. 45f), aber es fehlen Aussagen zu Wirbellosen, Schnecken, Muscheln, Eintagsfliegen usw. Neozoen sind nicht darunter. Keine der Untersuchungen erfolgte im näheren Maßnahmengebiet, sondern für die Wakenitz am Auslauf des Ratzeburger Sees und für die Kanaltrave fand überhaupt keine Beprobung statt.
3.1 Welche Effekte werden für die genannten Wirbellosen und insbesondere Neozoen im Bereich um den Düker erwartet?
3.2 Welche Auswirkungen werden auf die genetischen Differenzierungen der Wasserorganismen in der Wakenitz, die über einen langen Zeitraum von anderen Gewässern abgeschlossen ist, erwartet?
3.3 Liegen aktuelle fischereibiologische Bestandsuntersuchungen im Radius von 500 bis 1000m um die geplante Maßnahme vor und wie wird die vorhandene dortige Lebensraumqualität bewertet?
3.4 Eine Gegenüberstellung der erwarteten positiven Effekte und der möglicherweise eintretenden (und bislang nicht fachgutachterlich untersuchten) negativen Effekte auf die Zielgewässer oder hydrologisch einbezogene Gewässer erfolgt in der Machbarkeitstudie nicht. Diese bitte nachliefern.
Wenn negative Effekte nicht ausgeschlossen werden können, wie wird die Maßnahme aus Sicht des Naturschutzes bewertet?
Zwischenantwort:
Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
5.2.2 Politischer Arbeitskreis zum Verkehr in Schlutup – Herr Lötsch
(5.610)
Herr Lötsch möchte wissen, ob es schon einen neuen Termin des Politischen Arbeitskreises zum Verkehr in Schlutup, für den im Juni ausgefallenen gäbe.
Zwischenantwort:
Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis
5.2.3 Beleuchtung Radweg Wesloer Landstraße – Herr Lötsch
(5.660)
Herr Lötsch bezieht sich auf die Hinweise, die er bereits unter dem TOP 2.1 gegeben habe und möchte nun präzisiert wissen, ob mittlerweile eine Zustimmung seitens der DB vorliege, dass auf deren Grund die Kabelverlegung durchgeführt werden könne.
Zwischenantwort:
Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
5.2.4 Burgtorfriedhof – Herr Lötsch
(5.660)
Herr Lötsch führt aus, dass er gehört habe, dass auf dem neuen Teil des Burgtorfriedhofs keine Beerdigungen mehr durchgeführt werden sollten. Hierzu hätte er gerne genauere Informationen.
Zwischenantwort:
Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
5.2.5 DB Übergang B104 – Frau Friedrichsen
Frau Friedrichsen möchte wissen, wie lange der momentane Zustand am Bahnübergang der B104 (OU Schlutup) noch andauern werde, dass dort die Sperrung bei Zugverkehr durch Mitarbeiter der Bahn manuell durchgeführt werde.
Abschließende Antwort:
Herr Dr. Klotz erläutert, dass diese Anlage nicht der Hansestadt Lübeck sondern dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr gehöre und die Zustimmung des Eisenbahnbundesamtes (EBA) hierfür fehle. Derzeit laufen seiner Kenntnis nach aber final Abstimmungen mit dem EBA, der Bahn und den für den Straßenverkehr verantwortlichen Straßenverkehrsbehörden. Insofern müsse man zuversichtlich sein, dass derzeit bestehende Verfahren zulasten des Landesbetriebes bald aufgegeben werden könne.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
5.2.6 Schulwegplan Paul-Klee-Schule – Herr Pluschkell
(5.610)
Herr Pluschkell möchte wissen, wie der Stand der dinge bezüglich eines Schulwegeplanes in Verbindung mit gesicherten Straßenquerungen im Umfeld der Paul-Klee-Schule sei.
Abschließende Antwort:
Herr Dr. Klotz verweist in diesem Zusammenhang auf den AKV und führt aus, dass seiner Kenntnis nach die Voraussetzung für eine feste Querung im Bezug auf den Fußgängerverkehr erfüllt seien, aber nicht die des Fahrzeugverkehrs. Zur Umsetzung müssten allerdings beide Voraussetzungen zutreffen.
Nachträglich beigefügter zugesagter Auszug aus der 557. Sitzung des AKV am 13.10.2015:
Maria-Goeppert-Straße; Fußgängerüberweg Gerty-Cori-Straße
(550. Sitzung, Punkt 25)
„Von der Paul-Klee-Schule ist ein aktualisierter Schulwegplan übermittelt worden. Er weist nunmehr auch einen Plan auf, in dem die Querung der Maria-Goeppert-Straße enthalten ist.
Von der Straßenverkehrsbehörde wird ausgeführt, dass die alleinige Darstellung im Schulwegplan nicht entscheidend für die Anordnung eines Fußgängerüberweges als Ausnahme in einer Tempo-30-Zone ausreicht. Entscheidend sind die erforderlichen Verkehrsdaten hinsichtlich Querungen und Kfz-Stärke. Es könnten auch alternativ zur Sicherung der Querungen Verkehrshelfer („Schülerlotsen“) von der Schule eingesetzt werden. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass vor der Einrichtung eines Fußgängerüberweges bauliche Maßnahmen zur Querungssicherung zu prüfen sind.
Die Querungsstelle ist übersichtlich. Bauliche Maßnahmen bieten sich nach Feststellung der Verkehrsplanung nicht an.
Mit Verweis auf die bisher durchgeführten Verkehrserhebungen wird von der Verkehrsplanung herausgestellt, dass in der Spitzenstunde des Fußverkehrs die für einen Fußgängerüberweg erforderlichen Werte erreicht werden. Die Höhe des Kfz-Aufkommens erreicht allerdings nicht die vorgegebenen Werte. Durch die weitere Verdichtung von Verkehrserzeugern in der Maria-Goeppert-Straße kann sich zwischenzeitlich eine Erhöhung des Kfz-Verkehrs eingestellt haben, so dass eine erneute Verkehrserhebung in Aussicht gestellt wird.“
Weiteres Vorgehen: Verkehrserhebung durchführen (5.610.4).
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
5.2.7 Gebiet Strandbahnhof, Bahnhofsvorplatz und die drei Villen in Travemünde – Herr Pluschkell
(5.610)
Kürzlich wurde die Planung eines Hamburger Investors für den Abriss von drei Jugendstil-Villen im Umfeld des historischen Strandbahnhofs in Travemünde vorgestellt. Für dieses Gebiet zwischen Strandbahnhof und Strandpromenade gab es in der Vergangenheit bereits verschiedene städtebauliche und verkehrliche Überlegungen, die zum Teil kontrovers diskutiert und letztlich nicht weiter verfolgt wurden.
Zwischenzeitlich gab es in diesem Gebiet verschiedene Baumaßnahmen - Sanierung von zwei Jugendstil-Villen, Baufeld-Freimachung durch die Hansestadt Lübeck (Ladenzeile) und die LVG (ZOB-Pavillon), Errichtung eines Kombibahnsteigs durch die DB - und bauvorbereitende Maßnahmen (weitgehende Entmietung des Seestern-Hotels und von Haus Tanneck).
Ich bitte um Bericht im Bauausschuss, welche aktuellen Überlegungen und Planungen es für dieses Gebiet seitens der HL gibt bzw. welche Planungen ihr bekannt sind.
Abschließende Antwort:
Herr Senator Boden sagt eine Präsentation des aktuellen Sachstandes in einen der nächsten Bauausschüsse zu.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
5.2.8 Umgestaltung der Grünfläche am Holstentor – Frau Göhler
(5.660)
Frau Göhler spricht die Umgestaltungsmaßnahmen bei der Grünfläche am Holstentor an und möchte wissen, warum die alten Sandsteine gegen Granitsteine ersetz wurden.
Abschließende Antwort:
Herr Dr. Klotz erklärt, dass es sich bei den alten Steinen um Grabsteine gehandelt habe und aus negativer Erfahrung in der Vergangenheit wurden diese Steine ausgewechselt. Durch die Veräußerung dieser alten Steine an die bauausführende Firma konnten zudem die Kosten reduziert werden.
Frau Göhler macht geltend, dass die Grabsteine liegend verarbeitet wurden und nicht mehr als Grabsteine erkennbar waren, dass es damit auch keinen Protest gegeben hätte wie an der Seefahrtschule, wo Inschriften erkennbar waren. Die Wiederverwendung hätte erhebliche Kosten gespart. (Ergänzung gemäß Bauausschusssitzung vom 16.11.2015)
Frau Göhler spricht in diesem Zusammenhang den Umgebungsschutz des Gebietes an.
Herr Dr. Klotz erläutert, dass die Linienführung bzw. derzeitige Gestaltung nicht verändert wurde und die alten vergreisten und mit Unkraut durchzogenen Stauden durch neue, dann aber gleiche Pflanzen ersetzt würden.
Herr Senator Boden ergänzt, dass bei der Beachtung des Umgebungsschutzes die Materialität nicht im Verhältnis 1:1 umgesetzt werden müsse.
Frau Göhler möchte dennoch wissen, warum diese alten teilweise vergreisten und mit Unkraut durchzogenen Stauden nicht auf einem Pflanzenflohmarkt verkauft oder verschenkt wurden.
Herr Dr. Klotz bittet um Nachsicht, dass solche zusätzlichen Tätigkeiten von der Verwaltung wirtschaftlich nicht zu leisten seien. Dies könne seinem Verständnis nach auch keine Kern- oder Pflichtaufgabe der Verwaltung sein, sondern wäre eine extrem freiwillige Leistung.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
5.2.9 Slacklining – Frau Göhler
(5.660)
Frau Göhler möchte wissen, ob es durch den Slackliningsport irgendwo in der Hansestadt Lübeck zu Beschädigungen an Bäumen gekommen sei.
Herr Pluschkell äußert seinen Unmut darüber, dass die Arbeit des Bauausschusses und der Verwaltung durch solche unbestimmten und nichtsnutzigen Fragen behindert werde, die seines Erachtens mit einem enormen Arbeitsaufwand in der Verwaltung verbunden seien. Der Vorsitzende weist Herrn Pluschkell darauf hin, dass er solche Äußerungen zu unterlassen habe. (Ergänzung gemäß der Bauausschusssitzung vom 16.11.2015).
Abschließende Antwort:
Herr Dr. Klotz erläutert, dass dies bislang nicht bekannt sei.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
5.2.10 Baumscheiben in der Wisbystraße – Frau Göhler
(5.660)
Frau Göhler möchte wissen, ob es möglich sei die neu in der Wisbystraße angelegten Baumscheiben mit Wildkräutern zu besäen.
Abschließende Antwort:
Herr Dr. Klotz führt aus, dass dies nicht vorgesehen sei. Dort werde man ggf. nur Mulch aufbringen. Die derzeit in der Ausführung umgesetzte Planung sehe allerdings – wie an vielen anderen Stellen auch – vor, die Flächen rein „nackt“ und allein durch das Erdreich zu belassen. Damit werde auch der Nährstoffeintrag für die Bäume am besten gewährleistet.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
5.2.11 Gestaltungsfiebel Gründungsviertel – Herr Stolzenberg
(5.610)
Herr Stolzenberg möchte wissen, ob die Gestaltungsfibel für das Gründungsviertel den Mitgliedern des Bauausschusses in digitaler Form zugestellt werden könne.
Abschließende Antwort:
Herr Schröder sagt dies zu.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
5.2.12 Uferwanderweg Obertrave – Herr Pluschkell
(5.610 / 5.660)
Herr Pluschkell möchte wissen, wie die Gestaltung des Uferwanderweges an der Obertrave zwischen der Dankwartsbrücke und der Professorenbrücke aussehen solle
Zwischenantwort:
Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.