Auszug - Erweiterung des kommunalen Integrationskonzeptes, Teil III: Verantwortung für Flüchtlinge Überweisungsauftrag aus der Sitzung der Bürgerschaft am 25.06.2015 (VO Nr. 02792)  

17. Sitzung des Ausschusses für Soziales in der Wahlperiode 2013/2018
TOP: Ö 8.1
Gremium: Ausschuss für Soziales Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 08.09.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:04 - 18:09 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2015/02886 Erweiterung des kommunalen Integrationskonzeptes, Teil III: Verantwortung für Flüchtlinge
Überweisungsauftrag aus der Sitzung der Bürgerschaft am 25.06.2015 (VO Nr. 02792)
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:2.500 - Soziale Sicherung Bearbeiter/-in: Bormann, Britta
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

              Es erfolgt eine gemeinsame Beratung mit TOP 8.1.1.

 

              Die Bürgerschaft hat zu Punkt 6.1 mit VO 2792 den nachstehend aufgeführten ANTRAG DES FORUMS FÜR MIGRANTINNEN mit Mehrheit an den Ausschuss für Soziales zur Vorberatung überwiesen:

 

              Erweiterung des kommunales Intergationskonzeptes, genannt:Teil III: Verantwortung für Flüchtlinge

 

              ANTRAG: Die Lübecker Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck möge sich für eine entsprechende Erweiterung (siehe Anlage)  aussprechen.

  

Begründung: Bürgerschaftsbeschluss vom Februar 2012 zum kommunalen Integrationskonzept der Hansestadt Lübeck.             

 

 Anlage:

Teil III: Verantwortung für Flüchtlinge

 Leitziel:

Flüchtlinge finden in der Hansestadt Lübeck Schutz und Sicherheit vor Verfolgung

 Krisen in aller Welt zwingen Menschen dazu, ihre Heimat zu verlassen und Zuflucht im Ausland zu suchen. In der Hansestadt Lübeck leben Migrantinnen und Migranten, die in ihrem Herkunftsland verfolgt oder vom Krieg bedroht wurden und es deshalb verlassen mussten. Sie genießen den Status eines anerkannten Asylberechtigten oder Flüchtlings nach der Genfer Flüchtlingskonvention, oder sie leben hier als Asylbewerber / als Ausländer mit einem humanitären oder geduldeten Aufenthaltsrecht / als Ausländer ohne gültigen Aufenthaltstitel. Viele von ihnen haben in ihren Heimatländern und/oder auf der Flucht erhebliche physische, psychische oder sexuelle Gewalt erlitten, sind traumatisiert.

Sie alle eint die Hoffnung auf ein neues Leben in Sicherheit und Würde.

Die Mehrzahl der Menschen im Asylverfahren, die der Hansestadt Lübeck vom Land zugewiesen werden, erhält zunächst Wohnraum in den Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber. Aber auch die dezentrale Unterbringung von Flüchtlingen und deren sozialpädagogische Betreuung gewinnen an Bedeutung.

Während des Asylverfahrens bestehen rechtliche Defizite hinsichtlich der Einbeziehung und Integration der Betroffenen in das gesellschaftliche Leben. Daher wird dieser Personenkreis bislang nur unzureichend von den bestehenden Angeboten der Integrationsförderung erreicht. Insbesondere auch die Sprachförderung von Menschen, die noch keinen Zugang zum Arbeitsmarkt haben, bleibt auf der Strecke. Sie sind von den Angeboten wie den Integrationskursen und den berufsbezogenen Deutschkursen des ESF-BAMF-Programms weitgehend ausgeschlossen, und die selbstzahler-Angebote kommen für sie ebenfalls nicht infrage, weil sie i.d.R. nicht über die notwendigen finanziellen Mittel verfügen. Es ist zwingend geboten, den genauen Bedarf zu ermittelt und entsprechende Angebote zu schaffen.

Leitziel

Flüchtlinge finden in der Hansestadt Lübeck Schutz und Sicherheit vor Verfolgung

Teilziele

  • Flüchtlinge sollen am gesellschaftlichen Leben in der Hansestadt Lübeck teilhaben
  • Ein Netzwerk verschiedener Akteure in der Stadt entwickelt  unter Berücksichtigung des Flüchtlingspaktes SH gemeinsame Strategien und Maßnahmen, die den Flüchtlingen eine Rückkehr in die Normalität des Lebens ermöglichen.

Strategien/ Maßnahmen

  • Einrichtung einer Koordinierungsstelle Asyl, die die haupt- und ehrenamtliche Flüchtlingsarbeit in der Hansestadt Lübeck koordiniert

(Befindet sich im Aufbau.)

  • Sprachkursangebote für Flüchtlinge, die nach der Integrationsverordnung von einer Teilnahme an einem bundesfinanzierten Integrationskurs ausgeschlossen sind

(z.B. Initiative des Landes zur Öffnung von Integrationskurse für Menschen im Asylverfahren)

  • Sensibilisierung des Fachpersonals in Kindertagesstätten, Schulen, Behör- den und Beratungseinrichtungen zum Umgang mit traumatisierten Flüchtlingen
  • Ausbau der sozialpädagogischen Betreuung von dezentral untergebrachten Flüchtlingen sowie eine enge Zusammenarbeit im Übergang von der Gemeinschaftsunterkunft in die dezentrale Unterbringung.
  • Entwicklung von Modellen zu beruflichen Perspektiven
  • Entwicklung von Modellen zum Ermöglichen der Mobilität zwecks sprachlicher, beruflicher und sozialer Integration (z.B. nach dem Karlsruher Modell: unentgeltliche Nutzung der ÖPNV, Asylausweis als Fahrtausweis, kein Verwaltungsaufwand)
  • Kurzfristige Bereitstellung von Wohnungen für anerkannte Flüchtlinge und Ausbau der dezentralen Unterbringung.
  • Entwicklung von Modellen zur besseren Gesundheitsversorgung
  • Einführung einer Krankenkassenkarte für Menschen im Asylverfahren, die gegenüber der Hansestadt Lübeck Leistungsanspruch entsprechend der geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen haben. (siehe hier:Handlungsfeld „Gesundheit“ im Flüchtlingspackt SH)
  • Ausländer ohne gültigen Aufenthaltstitel erhalten in der Hansestadt Lübeck eine angemessene Versorgung

Ressourcen

          Vorhandenes Erfahrungswissen der verschiedenen Akteure aus der  Flüchtlingsarbeit in der Hansestadt Lübeck

          Bereitstellung der personellen und finanziellen Mitteln für die Umsetzung der o.g. Maßnahmen durch Bund, Land, Kommune und weiteren Geldgebern.

Verantwortlich

  • Fachbereich Wirtschaft und Soziales, Stabsstelle Integration, Bereich Soziale Sicherung, Gesundheitsamt
  • Fachbereich Sicherheit und Ordnung, Angelegenheiten für AusländerInnen/Staatsangehörigkeiten
  • Fachbereich Kultur und Bildung, Bereich Schule und Sport
  • Träger der Gemeinschaftsunterkünfte
  • Steuerungsgruppe Integration
  • Forum für Migrantinnen und Migranten in der Hansestadt Lübeck

Indikatoren

  • Anzahl der Menschen im Asylverfahren,  die an einem Sprachkurs teilnehmen
  • Anzahl der Menschen im Asylverfahren in dezentralen Unterkünften
  • Fallzahl von Betreuungsfachkräften für Menschen im Asylverfahren

 

 

 

Hierzu liegt folgender ÄNDERUNSANTRAG vor (siehe TOP 8.1.1):

Änderungsantrag zum Antrag des Forums für Migrantinnen und Migranten aus der Bürgerschaft vom 25.06.2015 VO/2015/02792, welcher in den Sozialausschuss überwiesen wurde

ANTRAG:

Der Ausschuss möge die Leit und Teilziele beschließen und dem Integrationskonzept hinzufügen:

Flüchtlinge finden in der Hansestadt Lübeck Schutz und Sicherheit vor Verfolgung

Krisen in aller Welt zwingen Menschen dazu, ihre Heimat zu verlassen und Zuflucht im Ausland zu suchen. In der Hansestadt Lübeck leben Migrantinnen und Migranten, die in ihrem Herkunftsland verfolgt oder vom Krieg bedroht wurden und es deshalb verlassen mussten. Sie geniessen den Status eines anerkannten Asylberechtigten oder Flüchtlings nach der Genfer Flüchtlingskonvention, oder sie leben hier als Asylbewerber / als Ausländer mit einem humanitären oder geduldeten Aufenthaltsrecht / als Ausländer ohne gültigen Aufenthaltstitel. Viele von ihnen haben in ihren Heimatländern und / oder auf der Flucht erhebliche physische, psychische oder sexuelle Gewalt erlitten, sind traumatisiert.

Sie alle eint die Hoffnung auf ein neues Leben in Sicherheit und Würde.

Die Mehrzahl der Menschen im Asylverfahren, die der Hansestadt Lübeck vom Land zugewiesen werden, erhält zunächst Wohnraum in den Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber. Aber auch die dezentrale Unterbringung von Flüchtlingen und deren sozialpädagogische Betreuung gewinnen an Bedeutung.

 Leitziel: Flüchtlinge finden in der Hansestadt Lübeck Schutz und Sicherheit vor Verfolgung

 Teilziele: Flüchtlinge können am gesellschaftlichen Leben in der Hansestadt Lübeck teilhaben

Die Hansestadt Lübeck fördert und fordert das ehrenamtliche Engagement der Verbände und Netzwerke in den einzelnen Stadtteilen und setzt auf die gesamtgesellschaftliche Verantwortung.

Maßnahmen ( werden nicht beschlossen, aber dem Integrationskonzept als Anlage beigefügt)

        Sprachkursangebote für Flüchtlinge, die nach der Integrationsverordnung von einer Teilnahme an einem bundesfinanzierten Integrationskurs ausgeschlossen sind

        Entwicklung von Modellen zur besseren Gesundheitsversorgung

        Einführung einer Krankenkassenkarte für Menschen im Asylverfahren, die gegenüber der Hansestadt Lübeck Leistungsanspruch entsprechend der geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen haben ( siehe Handlungsfeld „Gesundheit“ im Flüchtlingspakt SH)

Verantwortlich:

        FB II,Stabsstelle Integration,Bereich Soziale Sicherung,Gesundheitsamt,Stabsstelle Asyl

        FB III, Angelegenheiten für AusländerInnen/Staatsangehörigkeiten

        FB IV

        Träger der Gemeinschaftsunterkünfte

        Steuerungsgruppe Integration

                 Forum für Migrantinnen und Migranten in der Hansestadt Lübeck

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Herr Mortezai begründet seinen Antrag und übt inhaltlich Kritik am Änderungsantrag, der im Übrigen ohne Mitwirken des Forums für MigrantInnen formuliert worden sei.

Herr Senator Schindler stellt klar, dass die Einrichtung einer Koordinierungsstelle Asyl „auf den Weg gebracht“ sei; das Land habe bereits eine Finanzierung für zwei Jahre zugesagt. Die Stabsstelle Integration werde nun zur Wahrnehmung dieser Aufgabe nach einer externen Stellenausschreibung um zwei MitarbeiterInnen erweitert.

Frau Menorca, Herr Schaffenberg und Herr Schlitzke begründen den Änderungsantrag. Der Antrag des Forums sei zum Teil „überholt“. Das Forum sei im Vorwege um ein Gespräch gebeten worden; eine Rückmeldung sei nicht erfolgt. Ein gerade stattgefundenes gemeinsames Gespräch habe zu keinem Ergebnis geführt.

Frau Mentz und Frau Jansen sprechen sich für den Antrag des Forums für MigrantInnen und gegen den Änderungsantrag aus und begründen dies im Einzelnen. Herr Klinkel schlägt eine „Überweisung“ an die Steuerungsgruppe zwecks Formulierung eines gemeinsamen Antrags vor; der Vorschlag wird nicht weiterverfolgt.

Es sprechen außerdem Frau Gottschalk, Frau Schwartz, Herr Petereit und Frau Regier. 

 

Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft mit 10 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen, dem Antrag in der Fassung des Änderungsantrags stattzugeben

Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft mit 10 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen, dem Antrag in der Fassung des Änderungsantrags stattzugeben.