Auszug - Informationen zur weitergehenden Bioabfallaufbereitung  

19. Sitzung des Werkausschusses EBL
TOP: Ö 4.2.1
Gremium: Werkausschuss EBL Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 09.04.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:35 - 18:13 Anlass: Sitzung
Raum: Entsorgungsbetriebe
Ort: Malmöstraße 22, Lübeck
 
Wortprotokoll

Es liegen zwei Anfragen der Herren Rohlf und Büttner vor

Es liegen zwei Anfragen der Herren Rohlf und Büttner vor. Der Vorsitzende teilt mit, dass die Antworten vorliegen und schlägt vor, diese unter TOP 11.1 zu behandeln, weil nichtöffentliche Belange darin mitbehandelt würden.

 

Es wird darüber diskutiert, welche Aspekte öffentlich oder nichtöffentlich in der Sitzung zu behandeln seien.

 

Es wird sich darauf geeinigt, die Unterlagen zu den beiden Anfragen sofort zu verteilen, um der Verquickung von öffentlichem und nichtöffentlichen Teil gerecht zu werden.

 

Herr Wilcken weist darauf hin, dass heute auch noch eine weitere Anfrage von Herrn Rohlf, die noch aus der letzten Sitzung stammt, mit beantwortet werde.

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass Herr Dr. Ketelsen als Gast anwesend ist, um die TOPs 4.2.1, 4.22, 11.1 sowie 12.1 auszuführen und um Fragen mit fachlichen Antworten zur Verfügung zu stehen.

 

Zu Beginn von Herrn Rehbergs Präsentation wird geklärt, dass die Mitglieder nicht den kompletten Vortrag erläutert bekommen wollen.

Sie bevorzugen, dass nur ihre bereits offenen Fragen beantwortet werden und dass sich auf eine Kurzpräsentation beschränkt wird.

 

Es folgt eine technische Kurzeinführung durch Herrn Dr. Ketelsen zur geplanten Optimierung und sein Hinweis, dass bereits vielfach in den vorhanden Anlagen in Deutschland Überlegungen angestellt werden, wie man auf die Bio-Restabfallmengen reagieren könne/solle. Aufgrund der wirtschaftlichen Veränderungen käme viel Bewegung in dieses Thema.

 

Es folgen Ausführungen von Herrn Rehberg zum Mengengerüst. Bei 50.000 t Bioabfall könnten noch 50.000 t Restabfall in der Anlage behandelt werden. Machbar wären theoretisch auch 70.000 t nur Bioabfall.

Herr Reinhardt fragt nach, wer dieses genehmigt hat; lt. Herrn Rehberg wurde dies vom LLUR genehmigt.

Herr Wiese lässt sich von Herrn Rehberg die Angaben zu 2017 in der Vorlage erläutern. Herr Rehberg führt aus, dass die derzeitigen Mengen bis 43.000 t vertraglich gesichert seien, die möglichen Mengen darüber hinaus derzeit noch nicht.

Herrn Rohlf und Herrn Büttner wird auf Nachfrage erläutert, dass der Menge von 43.000 t vom Werkausschuss in früherer Sitzung bereits zugestimmt worden sei.

 

Nunmehr erläutert Herr Rehberg, dass ein wesentlicher Punkt der Vorlage ist, dass die Anlage im Parallelbetrieb (Bio- u. Restabfallbehandlung) zu betreiben sei. Das sei Voraussetzung für die Ausschreibung zur Vorlage unter TOP 12.1 gewesen. Dazu erläutert er einige der technischen Verfahrensschritte.

Der zweite wichtige Bestandteil der Vorlage ist die andere Art der mechanischen Aufbereitung von Bioabfall, der bisher denselben Weg nehmen musste, der bislang auf Restabfall ausgerichtet sei – dadurch käme es zu einem hohen Verlust an organischem Material.

 

Für die bessere Zerkleinerung wurden im Vorwege Geräte getestet und dann lt. Herrn

Dr. Ketelsen ausgeschrieben. Die Zerkleinerung erhöhe die Biomasse und dadurch gelange mehr Feinfraktion in die Vergärung.

 

Herr Dr. Koß lässt sich die Tabelle 3.1 und Herr Wiese das Szenario 1 von Herrn Dr. Ketelsen noch einmal zum besseren Verständnis erläutern.

 

Außerdem spricht Herr Wiese die Wasserbilanz an und wie viel Grundwasser derzeit gefördert werden dürfe. Diese Menge sei lt. Auskunft von Herrn Heldt nicht festgelegt.

Herr Quirder fragt nach, ob mehr Prozesswasser benötigt werde und ob das Brunnenwasser ausreiche.

Herr Dr. Ketelsen führt aus, dass durch den Einsatz der Ultrafiltration und das Wiederverwerten von Prozeßwasser Brunnenwasser gespart werden könne.

 

Herr Wiese zweifelt die Ultrafiltration an und fragt, ob nicht weitere Investitionen notwendig seien. Dieses verneint Herr Rehberg für die jetzige Bioabfallmenge von 43.000 t. Zudem erläutert Herr Heldt auch noch die Wasseraufbereitung näher und betont, dass immer in Richtung Prozeßwasser geschaut werde und die im Kreis fahrenden Wassermengen erhöht werden sollen. Außerdem werde stets im Auge behalten, welche andere Wassermengen genutzt werden können (diverse kleine Stellschrauben im Betrieb).

 

Herr Büttner lässt sich von Herrn Rehberg bestätigen, dass die in der Vergabevorlage enthaltenene Anlage auch für die zweite Stufe (Bioabfall bis 70.000 t) ausgelegt sei.

 

Zur Notwendigkeit des Dekanters 4 erläutert Herr Dr. Ketelsen, dass der 1 Dekanter für die Bioabfallmengen zukünftig nicht ausreiche und deshalb ein zweiter angeschafft werden müsse. Herr Rehberg informiert, dass die Kosten hierfür bereits Bestandteil der Wirtschaftlichkeitsberechnung seien.