Auszug - Empfehlung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege zum Änderungsantrag zu VO/2014/02156 Wegeeinziehung von öffentlichen Flächen gemäß § 8 Abs. 1 Satz 2 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG), hier: Neuordnung des "Gründungsviertel"  

14. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
TOP: Ö 10.12.1
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: abgelehnt
Datum: Do, 26.03.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 22:42 Anlass: Sitzung
VO/2015/02470 Empfehlung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege zum Änderungsantrag zu VO/2014/02156 Wegeeinziehung von öffentlichen Flächen
gemäß § 8 Abs. 1 Satz 2 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG),
hier: Neuordnung des "Gründungsviertel"
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin Weiher
Federführend:4.491 - Archäologie und Denkmalpflege Bearbeiter/-in: Anderl, Friedhelm
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die CDU-Bürgerschaftsfraktion, die Bürgerschaftsfraktion Bündnis90/DIEGRÜNEN, die Bürgerschaftsfraktion BfL, die Bürgerschaftsfraktion DIE LINKE und die Bürgerschaftsfraktion DIE PARTEI PIRATEN mit den Mitgliedern AM Herr Sellerbeck, AM Aberle, AM Lüttke,      AM Horstmann und AM Rieckmann beantragen, die Bürgerschaft möge beschließen.

 

Hintergrund

Die genannte Vorlage sieht unter anderem auch die Einziehung von ehemaligen und

aktuellen öffentlichen Weg- und Freiflächen zwischen dem Verlauf der historischen

Krummen Querstraße und der nach 1942 verlängerten Geraden Querstraße vor. Die

Wegeeinziehung beruht auf dem Entwurf eines Rahmenplans, der abweichend vom

historischen Stadtgrundriss die Überbauung der Krummen Querstraße bis an die verlängerte

Gerade Querstraße heran vorsieht.

 

Änderungsantrag

1. Die Vorlage Nr. VO/2014/02156 nebst Rahmenplanentwurf ist dahingehend zu

überarbeiten, dass der Verlauf der historischen Krummen Querstraße wieder hergestellt

wird.

2. Die Freifläche zwischen der Krummen Querstraße und der verlängerten Geraden

Querstraße im Bereich zwischen den Rippenstraßen Alf- und Fischstraße wird von der

Neubebauung ausgenommen und bleibt als öffentliche Freifläche dem neuen Wohnquartier

erhalten.

 

3. Für die Gestaltung des so geschaffenen Quartiersplatzes werden der Bürgerschaft

Vorschläge unterbreitet, welche die Aspekte Verkehrsberuhigung der Geraden Querstraße,

öffentliche Kinderspielstätten, Begrünung und Anwohnerparken berücksichtigen.

 

4. Die Grundstückseigentümer im angrenzenden Block zwischen Gerader Querstraße

und Untertrave sind in die Überlegungen zu einer Neuordnung des gesamten Blocks von der

Krummen Querstraße bis zur Untertrave im Sinne einer langfristig angestrebten

weiterführenden Wiederherstellung des historischen Stadtgrundrisses einzubeziehen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitliche Ablehnung bei

Ja-Stimmen:              13

Nein-Stimmen: 31             

Enthaltungen: 1