Auszug - Empfehlung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege zum Änderungsantrag zu VO/2014/02156 Wegeeinziehung von öffentlichen Flächen gemäß § 8 Abs. 1 Satz 2 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG), hier: Neuordnung des "Gründungsviertel"
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Die CDU-Bürgerschaftsfraktion, die Bürgerschaftsfraktion Bündnis90/DIEGRÜNEN, die Bürgerschaftsfraktion BfL, die Bürgerschaftsfraktion DIE LINKE und die Bürgerschaftsfraktion DIE PARTEI PIRATEN mit den Mitgliedern AM Herr Sellerbeck, AM Aberle, AM Lüttke, AM Horstmann und AM Rieckmann beantragen, die Bürgerschaft möge beschließen.
Hintergrund
Die genannte Vorlage sieht unter anderem auch die Einziehung von ehemaligen und
aktuellen öffentlichen Weg- und Freiflächen zwischen dem Verlauf der historischen
Krummen Querstraße und der nach 1942 verlängerten Geraden Querstraße vor. Die
Wegeeinziehung beruht auf dem Entwurf eines Rahmenplans, der abweichend vom
historischen Stadtgrundriss die Überbauung der Krummen Querstraße bis an die verlängerte
Gerade Querstraße heran vorsieht.
Änderungsantrag
1. Die Vorlage Nr. VO/2014/02156 nebst Rahmenplanentwurf ist dahingehend zu
überarbeiten, dass der Verlauf der historischen Krummen Querstraße wieder hergestellt
wird.
2. Die Freifläche zwischen der Krummen Querstraße und der verlängerten Geraden
Querstraße im Bereich zwischen den Rippenstraßen Alf- und Fischstraße wird von der
Neubebauung ausgenommen und bleibt als öffentliche Freifläche dem neuen Wohnquartier
erhalten.
3. Für die Gestaltung des so geschaffenen Quartiersplatzes werden der Bürgerschaft
Vorschläge unterbreitet, welche die Aspekte Verkehrsberuhigung der Geraden Querstraße,
öffentliche Kinderspielstätten, Begrünung und Anwohnerparken berücksichtigen.
4. Die Grundstückseigentümer im angrenzenden Block zwischen Gerader Querstraße
und Untertrave sind in die Überlegungen zu einer Neuordnung des gesamten Blocks von der
Krummen Querstraße bis zur Untertrave im Sinne einer langfristig angestrebten
weiterführenden Wiederherstellung des historischen Stadtgrundrisses einzubeziehen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitliche Ablehnung bei
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: 31
Enthaltungen: 1