Auszug - Leitungs- und Straßenbau in Lübeck effektiver und effizienter gestalten Überweisung aus der Bürgerschaft - Antrag der SPD-Fraktion und BM Bruno Böhm - Sitzung der Bürgerschaft vom 26. Februar 2015 (VO/2015/02381)  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 5.3.4
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 16.03.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:33 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2015/02478 Leitungs- und Straßenbau in Lübeck effektiver und effizienter gestalten
Überweisung aus der Bürgerschaft - Antrag der SPD-Fraktion und BM Bruno Böhm - Sitzung der Bürgerschaft vom 26. Februar 2015
(VO/2015/02381)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. Boden
Federführend:5.060 - Fachbereichs-Controlling Bearbeiter/-in: Kaacksteen, Thomas
 
Wortprotokoll

Herr Lötsch

Herr Lötsch merkt an, dass die Ausschüsse der HL in dem Antrag der SPD-Fraktion die Aufgaben haben das Ergebnis zu kontrollieren, die CDU-Fraktion hingegen sei der Meinung, dass die Verwaltung entsprechend berichten müsse, da eine aktive Prüfung seitens der Politik nicht machbar sei.

 

Herr Rosenbohm spricht die Formulierung auf der Seite 2 an, wo nur von städtischen Gesellschaften die Rede sei und möchte wissen, ob hier bewusst z.B. die Telekom herausgenommen wurde.

Herr Lötsch erläutert, dass es hierbei um eine bessere innerstädtische Abstimmung gehe.

 

Herr Pluschkell macht folgende Änderungsvorschläge zu dem bestehenden Antrag:

 

Im Absatz Nr. 2 und im Absatz Nr.3 soll der Planungszeitraum von einem „3-Jahres-Zeitraum“ in einem 5-Jahres-Zeitraum“ verändert werden.

 

Im 3. Absatz ist der Satz „Die Aufsichtsräte der städtischen Gesellschaften haben darauf ebenso zu achten wie Bau- und Hauptausschuss“ in folgende Formulierung zu ändern: „Die städtischen Gesellschaften haben den Aufsichtsräten hierzu ebenso zu berichten, wie die Stadtverwaltung im Bau- und Hauptausschuss.

 

Der erste Satz des 5. Abschnitts muss folgendermaßen heißen: „Bei der Verlegung und Instandhaltung von Leitungen in historischen Ortslagen ist grundsätzlich sicherzustellen, dass die Straßen und Wege nach Abschluss der Bauarbeiten wieder so hergestellt werden, wie sie dem historischen Vorbild entsprechen (z.B. Natursteinpflaster entsprechen der ehemaligen Pflasterungsklasse als Straßenbelag, Klinker auf den Fußwegen).“

 

Am Ende des 5. Abschnitts ist folgender Zusatz zu ergänzen „ Dem Bauausschuss ist hierzu rechtzeitig zu berichten“.

 

Im letzten Absatz ist folgender Zusatz einzufügen: „…hierzu zu berichten, und zugleich einen entsprechenden…“.

 

Herr Dr. Brock möchte wissen, ob diese angedachte Berichtspflicht immer, ohne Ausnahme von statten gehen soll.

Herr Pluschkell erläutert, dass hier nur bei Ausnahmefällen berichtet werden soll.

 

Herr Dr. Klotz merkt an, dass ein 5-Jahres-Zeitplan wegen der politischen Unverbindlichkeit nicht verlässlich sicher zu stellen sei.

 

Herr Senator Boden ergänzt, dass es sehr schwer sei, in der Bürgerschaft einen Zeitraum von 5 Jahren festzulegen.

 

Frau Metzner sieht die 5 Jahre aus der Sicht als positiven Zeitraum an, da so auch Wahlperioden übergreifend die Informationen in den Ausschüssen vorhanden sein werden.

 

Herr Pluschkell erläutert, dass der Wunsch eines 5-Jahres-Zeitraumes seitens der städtischen Gesellschaften aufgekommen sei, da dort die Planungen den Zeitraum beanspruchen.

 

Herr Dr. Brock möchte wissen, ob es nicht möglich sei, dass die Verwaltung diesbezüglich einen Vorschlag unterbreiten könne.

Herr Dr. Klotz stellt nochmals fest, dass aus Sicht der Verwaltung ein Zeitraum von 3 Jahren belastbarer zu handhaben sei als einer von 5 Jahren. Allerdings könne durch die tatsächliche Festlegung der zusätzlichen Mittel des Straßenbaus aus den Konzessionsverträgen eine Verlässlichkeit erreicht werden. Dies müsse dann aber auch politisch nicht nur gewollt, sondern auch so in der Bürgerschaft beschlossen werden.

 

Der Vorsitzende lässt über den geänderten Antrag abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für den geänderten Antrag:                                          9 Stimmen

Enthaltungen:                                                                      5 Stimmen

 

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig folgenden geänderten Antrags zu beschließen:

 

Der Bürgermeister wird gebeten, hinsichtlich der Verlegung und Instandhaltung von Leitungen in den Lübecker Straßen sicherzustellen:

 

Die Bauverwaltung und die städtischen Gesellschaften (SWL, EBL usw.) stimmen ihre gesamten Bauplanungen im Bereich Straßen für einen 5-Jahres-Zeitraum fortlaufend -mindestens jedoch einmal jährlich- miteinander ab.

 

Die Finanzierung der geplanten Baumaßnahmen ist über den städtischen Haushalt und die Wirtschaftspläne der städtischen Gesellschaften fortlaufend für einen 5-Jahres-Zeitraum sicherzustellen. Die städtischen Gesellschaften haben den Aufsichtsräten hierzu ebenso zu berichten, wie die Stadtverwaltung im Bau- und Hauptausschuss. Straßenbauprojekte, deren Finanzierung nicht im Rahmen einer 5-Jahres-Planung gesichert werden kann, sind dem Bauausschuss in einer gesonderten Liste bekannt zu geben.

 

Bei der Verlegung und Instandhaltung von Leitungen ist zu gewährleisten, dass die Straßen und Wege nach Abschluss der Bauarbeiten auf ihrer vollständigen Breite mindestens wieder in den Zustand versetzt werden, in dem sie sich vor Beginn der Bauarbeiten befanden. Sollen Straßen nach einvernehmlicher Absprache zwischen Hansestadt Lübeck und baudurchführender Gesellschaft in einen qualitativ besseren Zustand versetzt werden, sind hierfür Regelungen für einen Vorteilsausgleich festzulegen. Die Kosten für die Wiederherstellung sind bei alleiniger Baumaßnahme von den städtischen Gesellschaften allein zu tragen, bei gemeinsamen Maßnahmen jeweils in einer schriftlichen Vereinbarung zwischen der Gesellschaft und der Bauverwaltung aufzuteilen.

 

Bei der Verlegung und Instandhaltung von Leitungen in historischen Ortslagen ist grundsätzlich sicherzustellen, dass die Straßen und Wege nach Abschluss der Bauarbeiten wieder so hergestellt werden, wie sie dem historischen Vorbild entsprechen (z.B. Natursteinpflaster entsprechend der ehemaligen Pflasterungsklasse als Straßenbelag, Klinker auf den Fußwegen). Ausnahmen hiervon sind möglich in Straßen von hervorgehobener verkehrlicher Bedeutung (z.B. Durchgangsstraßen). Dem Bauausschuss ist hierzu rechtzeitig zu berichten.

 

Die rein städtischen Anteile sind künftig aus der „Konzessionsabgabe“ der Wegebenutzungsverträge für „Elektrizität, Gas“ und „Wasser, Wärme“ bereitzustellen.

 

Der Bürgermeister wird gebeten, der Bürgerschaft noch im Jahr 2015 hierzu zu berichten, und zugleich einen entsprechenden Verfahrensvorschlag zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

 

 

Der Vorsitzende unterbricht die Sitzung – nach Beendigung des öffentlichen Teils - zur Herstellung der Nichtöffentlichkeit (19:05 Uhr).