Auszug - Zukunftsorientierte Stadtentwicklung: "Lübeck 2030"  

27. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 5.6
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 24.03.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 19:53 Anlass: Sitzung
Raum: Mittelsaal im Kanzleigebäude
Ort: Breite Straße 62, 23552 Lübeck
VO/2014/01797 Zukunftsorientierte Stadtentwicklung: "Lübeck 2030"
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in F. - P. BodenBezüglich:
VO/2014/01571
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Stolte, Christian
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Vorsitzende beantragt, in der Fassung der Empfehlung des Bauausschusses zu entscheiden

Der Vorsitzende beantragt, in der Fassung der Empfehlung des Bauausschusses zu entscheiden.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Das Konzept „Lübeck 2030“ wird als Grundlage für die Wohnbau- und Gewerbeflächenentwicklung und die daraus folgende städtische Bauleitplanung sowie für die Fortschreibung des Gesamtlandschaftsplanes beschlossen. Dies beinhaltet:

 

    1. Die Suchräume für Wohnbau- und Gewerbeflächen der Kategorien 1 und 2 werden von weiteren konkurrierenden Nutzungen freigehalten. Bestehende Nutzungskonkurrenzen werden langfristig abgebaut.

 

    1. Die in der Kategorie 3 vorgesehenen Suchräume werden langfristig nicht als Siedlungsflächen, sondern als Freiraum entwickelt.

 

    1. Die Entwicklung neuer Wohn- und Gewerbegebiete erfolgt nach Prinzipien der Nachhaltigkeit. Maßnahmen der Innenentwicklung sollen die Inanspruchnahme von landwirtschaftlich und als Wald genutzten Flächen auf das notwendige Maß begrenzen.

 

  1. Der Flächennutzungsplan der Hansestadt Lübeck von 1989/90 wird fortgeschrieben.

 

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 16.3.2015 folgende Empfehlung abgegeben:

 

 

 

Im Beschlussvorschlag wird

In Punkt 1 der Absatz „b.“ ersetzt durch:

 

„Im Geschosswohnungsbau sind vorzugsweise Flächen für den geförderten Wohnungsbau zu entwickeln.“

 

              ein Absatz „d.“ eingefügt:

 

„Angesichts des Umstands, dass bereits heute knapp 40 % des Lübecker Stadt-gebiets als Natur- und Landschafts-schutzgebiete unterschiedlicher Qualität ausgewiesen sind, wird derzeit keine Notwendigkeit für zusätzliche Schutz-gebiete gesehen. Neue naturschutz-rechtlich geschützte Gebiete (Freiräume) sind nur noch dann auszuweisen, wenn hierfür an anderer Stelle geringwertigere Schutzgebiete und Freiflächen aufge-hoben und als Kompensationsflächen für

 

Wohnen und Gewerbe freigegeben

werden.“

 

              ein Absatz „e.“ eingefügt:

 

„Die durch die Bürgerschaftsbeschlüsse VO/2015/02327 und VO/2015/02373 beauftragten B-Pläne sind umzusetzen. Das Konzept „Lübeck 2030“ wird alle zwei Jahre fortgeschrieben.“

 

Nach 2. eingefügt:

 

3. „In Suchräumen im Bereich von Klein-gärten dürfen Maßnahmen nur dann entwickelt werden, wenn über deren Umfang und den dazugehörigen zeitlichen Planungshorizont mit den jeweiligen Kleingärtnern Einvernehmen erzielt wurde.“

 

In der Begründung wird auf Seite 3 im

7. Absatz

 

„Die Konfliktfläche W11 (Vorwerker Friedhof), W20 (Teutendorfer Siedlung) und“  GESTRICHEN und durch

„Die Konfliktfläche“ ersetzt.

 

In der Anlage 3 werden die Gebiete:

 

W9 „Erweiterung Hagenkoppel“,

W20 „ Neue Teutendorfer Siedlung

(westlicher Teil)“,

W11 „Howingsbrook“,

G3 „Verkehrsübungsplatz“;

G14 „Erweiterung Roggenhorst“

 

nach Kategorie 1 gehoben.

 

G6 „Schanzenbergweg“

nach Kategorie 2 gehoben.

 

Das ehemalige Travag Gelände in der

Schlutuper Straße als W22 „Travag

Gelände“

             

in die Kategorie 1 aufgenommen.

 

G10 „Moisling“ soll als Mischgebiet

ausgewiesen werden.

 

Wird die Kategorie 3 – Wohnbauflächen

gestrichen.

 

Wird die Kategorie 3 – Gewerbeflächen

gestrichen.

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft mit

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft mit
Mehrheit (3 Gegenstimmen), gemäß Beschlussvorschlag
in der Fassung der Empfehlung des
Bauausschusses zu entscheiden.