Auszug - Stand Straßenreinigungsgebührensatzung  

18. Sitzung des Werkausschusses EBL
TOP: Ö 4.2.4
Gremium: Werkausschuss EBL Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 12.03.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 19:17 Anlass: Sitzung
Raum: Entsorgungsbetriebe
Ort: Malmöstraße 22, Lübeck
 
Wortprotokoll

Der Vorsitzende verweist auf die gemeinsame Behandlung dieses TOP mit TOP 7 - Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft

Der Vorsitzende verweist auf die gemeinsame Behandlung dieses TOP mit TOP 7 - Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft.

 

Herr Dr. Verwey berichtet kurz über den derzeitigen Stand und stellt Frau Kappelmann vom Bereich Recht sowie Frau Krawetzke vom Bereich Steuern vor. Er erklärt weiter, dass insgesamt 3.100 Widersprüche eingegangen seien und momentan geprüft werde, wo dringender Handlungsbedarf bestehe. 2.900 Widersprüche seien statistisch ausgewertet worden. 1.500 Widersprüche seien bei den Klassen S3 und S4 zu verzeichnen.

 

Frau Kappelmann spricht zu den „sozialen Härten“ und erläutert die Gesetzgebung.

 

Herr Reinhardt hinterfragt die Einteilung in Reinigungsklassen.

 

Herr Zahn plädiert für eine rasche Reaktion auf die Widersprüche der Bürger und möchte wissen, was juristisch möglich und wie damit jetzt umzugehen sei und ob der Werkausschuss sich weiter damit beschäftigen müsse.

 

Herr Krause erklärt, dass sich jeder Bürger mit einem Antrag auf Erlass oder Teilerlass an den Bereich Steuern wenden könne. Dieser sei jedoch im Einzelfall von den Betroffenen zu begründen. Herr Krause schlägt vor, das Straßenverzeichnis der Satzung entsprechend zu ändern.

 

Frau Kappelmann weist darauf hin, dass ein Erlassantrag unabhängig von der Einlegung eines Widerspruches gestellt werden könne.

 

Weiter diskutieren die Herren Martens, Dr. Koß, Büttner, Niewöhner, Quirder, Wiese, Zahn und Frau Dr. Blunk mit den Herren Dr. Verwey und Rehberg.

 

Herr Rohlf fragt nach dem Termin für die erste Klage. Herr Dr. Verwey antwortet, dass Haus & Grund jetzt ihre Klage einreichen wolle.

 

Frau Kappelmann stellt dar, dass Haus &Grund ein Normenkontrollverfahren anstreben wolle, welches sodann direkt beim Oberverwaltungsgericht (OVG) lande. Das OVG prüfe die komplette Satzung in ihrer Rechtmäßigkeit. Der Vorteil sei eine relativ schnelle Entscheidung (ca. 12 Monate).

 

 

 

 

 

Herr Zahn fragt, ob der Bürger trotz eventueller Änderung des Straßenverzeichnisses bis zu einer Entscheidung die jetzige Gebühr zahlen müsse. Herr Rehberg erklärt: „Sollte das Straßenverzeichnis dahingehend geändert werden, dass Straßen herausgenommen werden, weil dort keine Leistung erbracht wird, dürften rückwirkend keine Gebühren erhoben werden. Sollte das Straßenverzeichnis dahingehend geändert werden, dass Straßen in eine andere Reinigungsklasse eingeordnet werden, dann wirke die Änderung nur für die Zukunft und nicht rückwirkend.“

 

Herr Dr. Verwey betont, dass das Hauptthema momentan die Widerspruchsbearbeitung sei. Die Hansestadt biete in Schreiben den Bürgern an, ihre Widersprüche ruhen zu lassen, bis eine gerichtliche Einigung erzielt werde.

 

Gleichfalls führt Herr Dr. Verwey aus, dass die EBL noch einmal auf Wunsch der Fachbereichsleitung und der Politik andere Modelle/Alternativen hat prüfen lassen und Herrn Prof. Dr. Arndt zur Unterstützung beauftragt habe, dies im Zusammenhang mit der Satzung zu untersuchen. Herr Rehberg stellt das Gutachten anhand einer Präsentation vor. Herr Prof. Dr. Arndt hält die Einführung einer separaten Winterdienstgebühr in Lübeck für rechtlich geboten. Ohne Änderung der Gesetzgebung (Straßen- und Wegegesetz S-H) ist es unzulässig, auch Nichtanlieger zu Winterdienstgebühren heranzuziehen. Der Ansatz für den städtischen Anteil in Höhe von 15 % sei gebührenrechtlich zulässig.

 

Herr Zahn bemerkt, dass Herr Prof. Dr. Arndt bestätigt, was der Ausschuss letztendlich verabschiedet habe und zwar nach bestem Wissen und Gewissen.

 

Herr Niewöhner fragt, wie andere Kommunen ohne Winterdienstgebühr, dieses Thema juristisch einwandfrei hinbekommen würden. Herr Rehberg antwortet, dass kleinere Kommunen anders aufgestellt seien. Wenn, wie in Lübeck, die Leistung zwischen der normalen Straßenreinigung und einem normalen Winterdienst sehr unterschiedlich ist, dann muss die Gebühr separat abgerechnet werden. Es ist in Lübeck nicht möglich, flächendeckenden Winterdienst anzubieten und gleichzeitig zu unserem Leistungsversprechen zu stehen.

 

Herr Dr. Koß fragt, warum es in der Bundesrepublik anscheinend unterschiedliche Straßen- und Wegegesetze gibt. Herr Rehberg erklärt, dass dies Landesgesetze seien und es durchaus unterschiedliche Modelle geben könne.

 

Herr Wiese betont, dass der Ausschuss diese Diskussion bereits geführt habe und auch kritisch hinterfragt habe. Die klare Aussage seitens der Werkleitung, der Verwaltung und der Juristen stehe fest. Es müssen Lösungen zu den Widersprüchen gefunden werden. Die juristische Klärung, angestoßen durch Haus & Grund, sei positiv und abzuwarten.

 

Herr Radtke fragt, ob das Konzept der Stadt Kiel auch hier in Lübeck denkbar wäre und ob eine Überarbeitung der Straßeneinteilung erfolge. Hierzu führt Herr Rehberg aus, dass die Stadt Kiel einen anderen Winterdienst durchführen würde, nämlich u. a. lediglich tagsüber. Sie würden ihre Kapazitäten so streuen, dass sie nicht auf wichtige Straßen fokussiert seien.

 

Auf die Frage von Herrn Reinhardt, ob Prof. Dr. Arndt schon zu einem früheren Zeitpunkt für die EBL tätig gewesen sei, antwortet Herr Rehberg, dass er das Verfahren zu den Abfallgebühren begleitet habe.

 

Weiter fragt Herr Reinhardt, wer den Auftrag für den Winterdienst erteilt habe. Die Bürgerschaft habe 2010 den Auftrag erteilt, so Herr Krause und Frau Dr. Blunk.

 

Herr Senator Möller verweist auf Seite 4 der Satzungsvorlage und zitiert den gemeinsamen Beschluss aus der Bürgerschaftssitzung vom 26.02.2010. Er erklärt weiter, dass in den Jahren 2010 und 2011 der Winterdienst zusätzlich mehrfach in den Ausschusssitzungen diskutiert worden sei. Es entstand ein Arbeitskreis, hauptsächlich durch die Unzufriedenheit über die Leistungen während des harten Winters 2009/2010. Außerdem stellt Herr Senator Möller klar, dass nicht die Straßenklassen überarbeitet werden, es gehe um das Straßenverzeichnis, welches in überarbeiteter Form in das Verfahren gebracht werden solle.

 

Herr Quirder betont, dass der Ausschuss hier keine Lösungen erarbeiten müsse, dies sei Aufgabe der Verwaltung, entsprechende Vorschläge zum weiteren Verfahren zu unterbreiten. Er schlägt vor, die Anträge bis September 2015 zurückzustellen, bis Vorschläge vorliegen würden.

 

Herr Wiese erinnert sich, dass die EBL und die Politik seinerzeit unter massiver Kritik standen, weil in den harten Wintern nicht ausreichend gereinigt worden sei. Dies habe dazu geführt, den Beschluss in der Bürgerschaft zu fassen. „Wer bestellt, muss bezahlen“. Die Frage richtet sich nach der vermeintlichen Ungerechtigkeit, die hier im Ausschuss nicht abschließend geklärt werden könne. Hier sei alles von allen Seiten geprüft worden.

 

Frau Dr. Blunk merkt an, dass eine Preissenkung nur durch die Bürgerschaft geschehen könne, z. B. durch Kürzung der Leistung. Hierüber müssten womöglich alle Fraktionen nachdenken und ihre Gedanken in die Bürgerschaft einbringen. Dies bliebe abzuwarten.

 

Der Vorsitzende lässt über die Vertagung der 3 Anträge des TOP 7 abstimmen.

 

Der Ausschuss beschließt mit  Mehrheit bei 1 Gegenstimme und 2 Enthaltungen entsprechend dem Vorschlag des Vorsitzenden, die Anträge des TOP 7 bis frühestens September 2015 zu vertagen.