Auszug - Bebauungsplan 27.52.02 ? Erste Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 27.52.01 - Fachmarkt- und Einkaufszentrum Dänischburger Landstraße (IKEA) ? Satzungsbeschluss (5.610)  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 2.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 16.02.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:10 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2015/02311 Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan 27.52.02 ? Erste Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 27.52.01 - Fachmarkt- und Einkaufszentrum Dänischburger Landstraße (IKEA) ? und zugleich Heilung des Bebauungsplanes 27.52.01 (5.610)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Bresch, Karl-Heinz
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Howe begrüßt es, dass die Verwaltung nachträglich die Änderung vollzogen habe, die ursprünglich schon von seiner Fraktion angeregt wurden

Herr Howe begrüßt es, dass die Verwaltung mit der Aufgabe der Planungen für eine Schiffsanlegestelle mit Bistro nachträglich die Änderungen vollzogen habe, die ursprünglich schon von seiner Fraktion angeregt wurden.

 

Frau Friedrichsen möchte wissen, wann mit einer gerichtlichen Entscheidung zu rechnen sei.

Herr Senator Boden erläutert, dass am 11.03.2015 ein gerichtlicher Termin hierfür angesetzt sei.

 

Herr Stolzenberg moniert, dass hier zwei Sachverständige unterschiedliche Position bezogen haben und führt aus, dass die Bedenken der Stadt Bad Schwartau ernst genommen werden müssten, da hier eine räumliche Nähe zum LUV-Center bestünde. Er regt an, den Satzungsbeschluss erst nach einer Entscheidung des OVG zu beschließen und noch einmal inhaltlich in die Regelungen des B-Planes einzutreten.

Herr Senator Boden erläutert, dass die Abwägungen mit einem Rechtsexperten aus Kiel abgestimmt wurden und man auf dessen Fähigkeit vertrauen solle. Weiterhin sei der für die Satzungsbeschlüsse vorgesehene Termin am 26.02.2015 einzuhalten, da die Heilung des B-Planes vor dem oben genannten Termin beim OVG erfolgen müsse.

 

Herr Stüttgen möchte wissen, ob das Gebiet, welches sich zum Wasser hin erstreckt, auch im Umgriff des Änderungsbebauungsplanes enthalten sei.

Herr Bresch erläutert, dass das Gebiet zum Geltungsbereich des Änderungsbebauungsplanes gehöre. Für den Bereich setze der Änderungsbebauungsplan fest, dass der Bereich aus dem Ursprungsbebauungsplan herausgenommen und die diesbezüglichen Festsetzungen gestrichen werden. Dementsprechend sei die Fläche südlich des Traveweges im Änderungsbebauungsplan in Rot ausgekreuzt, während alle anderen Planinhalte des Ursprungsbebauungsplanes in grau dargestellt seien und dementsprechend unverändert blieben.

 

Herr Howe erläutert, an Herrn Stolzenberg gerichtet, dass der B-Plan 27.52.01 in der Bürgerschaft beschlossen wurde und dieser neue Satzungsbeschluss, in den Bedenken der EU-Kommission Rechnung getragen werde, auch in der Bürgerschaft zu beschließen sei. Die von Herrn Stolzenberg angesprochenen Bedenken der Stadt Bad Schwartau, die allerdings in dem prognostizierten Umfang nicht eingetreten sind, würden bei diesem Beschluss keine Rolle spielen.

 

Herr Quirder ergänzt, dass hierzu schon alles gesagt sei, da dieses Thema schon seit Jahren diskutiert werde.

 

Herr Stolzenberg sieht eine Relevanz für die Zukunft mit Blick auf die aktuellen Planungen zur Änderung des B-Planes für den Citti-Park. In Bezug auf die aktuelle für 2014 ermittelte nur 3,3 %-ige Auswirkung des Nahversorgungsangebotes im LUV-Center auf Bad Schwartau (prognostiziert waren 8,5% Umsatzabfluss) verweist er auf einen über längere Sicht zu betrachtenden Prozess. Weiterhin begründet Herr Stolzenberg seine Bedenken mit den widerstreitenden Aussagen der Lübeck und Bad Schwartau jeweils vertretenden Rechtsanwälte und Gutachter. Er moniert, dass eine Abwägung durch die Politik und nicht durch Rechtsanwälte erfolgen müsse.

Herr Howe verweist auf die im ersten B-Plan ausführlich diskutierte Abwägung und führt weiter aus, dass es bei der vorliegenden Beschlussvorlage vorrangig um die Heilung und Änderung des IKEA-B-Plans gehe.

 

Der Vorsitzende lässt über die Vorlage abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für die Vorlage:                            13 Stimmen

Gegen die Vorlage:                            1 Stimme

 

Der Bauausschuss empfiehlt mehrheitlich gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.

Beschluss:

Beschluss:

1.              Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 27.52.02 – Erste Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 27.52.01 – Fachmarkt und Einkaufszentrum Dänischburger Landstraße (IKEA) - abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung zum Bebauungsplan 27.52.02 eingestellt. Der Prüf- und Abwägungsbericht zu den eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt.

              Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2.              Auf Grund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan 27.52.02 – Erste Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 27.52.01 – Fachmarkt und Einkaufszentrum Dänischburger Landstraße (IKEA) - in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen. Zugleich wird der Satzungsbeschluss über den vorbezeichneten Bebauungsplan 27.52.01 in seinem nicht geänderten Umfang (siehe Anlage 9) wiederholt.

3.              Die Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 27.52.01 in der vorliegenden Fassung (Anlage 10) sowie der Prüf- und Abwägungsbericht zu den zu ihm eingegangenen Stellungnahmen (Anlage 11) werden gebilligt, soweit sie nicht durch die Begründung zu den Änderungen durch den Bebauungsplan 27.52.02 ersetzt werden. Die Begründung zum Änderungsbebauungsplan 27.52.02 wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) gebilligt.

4.              Der von der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit dem Beschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 27.52.01 am 15.12.2011 als Bestandteil des Durchführungsvertrages sowie als Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 27.52.01 beschlossene Vorhaben- und Erschließungsplan „IKEA Scandinavian Centre Lübeck“ (siehe Anlagen 5 und 6) wird durch die Inhalte des Änderungsbebauungsplanes 27.52.02 nicht berührt. Der Vorhaben- und Erschließungsplan wird Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (§ 12 Abs. 3 Satz 1 BauGB).

5.              Der Bürgermeister wird beauftragt, die Beschlüsse über die Bebauungspläne 27.52.01 und 27.52.02 als Satzungen nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Änderungsbebauungsplan 27.52.02 sowie der geheilte und geänderte Ursprungsbebauungsplan 27.52.01, jeweils mit der zugehörigen Begründung, die zusammenfassende Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB zum Bebauungsplan 27.52.01 sowie die in Festsetzungen beider Bebauungspläne verwendeten DIN-Normen während der Sprechstunden eingesehen werden können und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.