Auszug - Änderung der "Entgeltordnung für die Benutzung der von der Hansestadt Lübeck betriebenen Häfen" (5.691)  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 3.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 16.02.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:10 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2015/02284 Änderung der "Entgeltordnung für die Benutzung der von der Hansestadt Lübeck betriebenen Häfen" (5.691)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in F. - P. Boden
Federführend:5.691 - Lübeck Port Authority Bearbeiter/-in: Schumacher, Kirstin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Stüttgen möchte wissen, wie die Differenz in der Anlage 2 (Seite 4) unter Punkt 4

Herr Stüttgen möchte wissen, wie die Differenz in der Anlage 2 (Seite 4) unter Punkt 4.3 und 4.4 zustande käme.

Unter Punkt 4.3 werden für Wasserfahrzeuge für Güter, soweit diese nicht schüttgerecht oder greiferfähig sind 1,07 EUR/1.000Kg als Entgelt erhoben, aber für Binnenschiffe unter Punkt 4.4 nur 0,39 EUR/1.000Kg.

Herr Rogge erläutert, dass er davon ausgehe, dass der deutlich günstigere spezifische Preis für Binnenschiffe – im Vergleich zu Seeschiffen - aufgrund ihrer deutlich kleineren Nutzlast und Schiffsgröße zustande komme bzw. kalkuliert sei und diese Schiffe die teueren RoRo-Anlagen nicht nutzen. Die Entgeltstruktur ist in dieser Form 2008 von der Lübecker Hafen-Gesellschaft übernommen worden.

 

Herr Howe möchte wissen, was mit dem Begriff „offene Fischerboote“ in der Vorlage gemeint sei.

Herr Rogge erläutert, dass es sich bei den offenen Fischerbooten im Gegensatz zu den Fischkuttern um sehr kleine Boote ohne jegliche Aufbauten handele bis auf den dort üblichen Führerstand.

 

Herr Howe möchte weiterhin wissen, wie viele Nebenerwerbsfischer es in der Hansestadt Lübeck gebe und ob diese Anzahl unter 10 liege.

Nachträgliche Anmerkung:

Es gibt derzeit nicht mehr als 10 Nebenerwerbsfischer in Lübeck; dieser Passus kann jedoch nicht entfallen, da ansonsten das Entgelt für den Fischumschlag zusätzlich entrichtet werden müsste.

Herr Freitag führt aus, dass diese Anzahl steigen aber auch fallen könne.

 

Herr Stüttgen hinterfragt die Formulierung auf der Seite 5 der Anlage 2 bei der letzten Spiegelstrichaufzählung. Hier heißt es „je weitere angefangene Länge“.

Herr Rogge erläutert, dass es richtig heißen muss:

„- je weitere angefangene Meter Länge“

 

 

Der Vorsitzende beantragt die Ergänzung des Wortes „Meter“ in der Vorlage an der besagten Stelle.

 

Frau Geweke spricht die auf der Seite 2 und 3 angesprochene Angleichung der Dauer- und Tagesliegeplätze an die Entgelte der Liegeplätze im Passathafen an und möchte hierzu wissen, warum diese Angleichung durchgeführt werden solle.

Herr Rogge erläutert, dass der Passathafen vom FB4 (Schule und Sport) verwaltet werde und nicht von 5.691. Man sei aber bemüht, die Entgelte schrittweise anzupassen. Eine vollkommene Angleichung sei zurzeit nicht gerechtfertigt, weil die Ausrüstung im Fischereihafen zum Beispiel mit Sanitäranlagen nicht dem Standard des Passathafens entspreche.

 

 

Der Vorsitzende lässt über die geänderte / ergänzte Vorlage abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für die geänderte / ergänzte Vorlage:              14 Stimmen

 

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß geänderten / ergänzten Beschlussvorschlag zu beschließen.

 

Beschluss:

Beschluss:

Die als Anlage 2 beigefügte „Entgeltordnung für die Benutzung der von der Hansestadt Lübeck betriebenen Häfen“ wird beschlossen.