Auszug - Mitteilungen der Werkleitung  

17. Sitzung des Werkausschusses EBL
TOP: Ö 4.2
Gremium: Werkausschuss EBL Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 12.02.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 17:59 Anlass: Sitzung
Raum: Entsorgungsbetriebe
Ort: Malmöstraße 22, Lübeck
 
Wortprotokoll

zu 4

zu 4.2.1 – Straßenreinigung/Winterdienst

 

Herr Dr. Verwey informiert zum Thema Straßenreinigung und Winterdienst. Er berichtet von den beiden Informationsveranstaltungen, am 9.2.2015 in der Kantine der EBL mit ca. 110 Gästen und am 10.02.2015 bei der Veranstaltung von Haus & Grund im Holiday Inn mit ca. 160 Teilnehmern, die aus unterschiedlichen Gründen von einer Gebührenerhöhung betroffen seien. Herr Dr. Verwey versucht, die Stimmungen wiederzugeben, die er als eher aufgeheizt und emotional beschreibt. Die Bescheide zur neuen Straßenreinigungsgebühr werden vom Bereich Steuern der Hansestadt Lübeck versandt. Bis jetzt seien ca. 24.000 Bescheide verschickt worden, also die große Masse der Grundstückseigentümer. Reaktionen darauf standen unter anderem in der Zeitung, ca. 400 Widersprüche seien anfangs eingelegt worden. Nach dem aktiven Aufruf von Haus & Grund sei die Zahl der Widersprüche angestiegen, jedoch viele ohne Begründung. Die EBL versuche zu erklären, bleibe jedoch linientreu. Unser Leitsatz „Gemeinsam für ein sauberes Lübeck“ sei in den Diskussionen enorm wichtig. Auf Dauer sei die EBL darauf angewiesen, die Bürger mitzunehmen.

 

Die Topthemen der Bürger seien die geänderte Verteilung der Winterdienstkosten auf die Reinigungsklassen, der neue Gebührensatz W1 sowie die Beteiligung der Hansestadt Lübeck an den Winterdienstkosten. Auch die Sonderfälle in den Klassen S0, S5 (Altstadt) und die Härten bei sehr großen Straßenfrontlängen (150 m, 300 m) würden Diskussionen hervorrufen. Des Weiteren gehe es um Gebührengerechtigkeit, Hinterlieger, tatsächliche Straßenfrontlängen und Hinweise zum Straßenverzeichnis. Alle Rückmeldungen würden ausgewertet und geprüft, ob Änderungen erforderlich bzw. sinnvoll seien. Dieser Prozess würde noch Zeit benötigen.

 

Erfreulicherweise habe es sowohl beim Umfang der EBL-Leistungen als auch bei der

Leistungserbringung der EBL-Mitarbeiter keine Kritik gegeben.

 

Vermutliche weitere Entwicklungen seien ein Antrag auf rechtliche Überprüfung der Satzung durch den Verband Haus & Grund und ggf. weitere, politische Initiativen, die angekündigt wurden. Herr Dr. Verwey sehe nach heutigem Stand kein rechtliches Risiko in der Satzung. Eine mögliche gerichtliche Überprüfung der Satzung sehen die EBL grundsätzlich positiv.

 

Momentan stehen die EBL alleine „unter Beschuss“, den Satzungsbeschluss haben jedoch die EBL, die Hansestadt Lübeck und die Politik gemeinsam zu tragen. Herr Dr. Verwey möchte, dass dies auch zum Ausdruck gebracht werde. Einen „Königsweg“ zu dieser Thematik gebe es nicht. Der negative Haushalt der Hansestadt Lübeck setze enge Grenzen.

 

Herr Rohlf weist auf die Unwissenheit vieler Bürger hin, dass sich in den Gebühren die Verluste der letzten Jahre wiederfinden würden. Herr Dr. Verwey betont, dass dieser Sachverhalt in den Informationsveranstaltungen aufbereitet und erklärt worden sei.

 

Herr Zahn wurde ebenfalls mehrfach von Bürgern auf die neue Satzung angeschrieben und angesprochen. Er möchte sich keinen Vorwurf diesbezüglich gefallen lassen, zumal die Thematik hinreichend im Ausschuss abgeklärt und alle Szenarien durchgesprochen worden sind. Letztendlich habe sich die Bürgerschaft hiermit umfassend auseinandergesetzt. Hierbei wird er von Herrn Burmester unterstützt.

 

Herr Rahmcke fragt, wie die EBL momentan mit den Härten umgehe und ob im Einzelfall eventuell Kompromisse möglich seien. Herr Dr. Verwey antwortet, dass die EBL der Leistungserbringer vor Ort sei. Im Abgabenrecht gäbe es Möglichkeiten, mit Härtefällen umzugehen. Dazu können sich Grundstückseigentümer an den Bereich Steuern wenden.

 

Herr Senator Möller ergänzt, dass auf den Veranstaltungen die Besucher die Struktur der Verteilung der Winterdienstkosten beklagten. Dies habe jedoch u. a. Haus & Grund von der Hansestadt Lübeck verlangt. Ungerecht empfanden sie, dass nicht alle Grundstücke belastet werden, da doch die Allgemeinheit von geräumten Straßen profitiert. Das Straßen- und Wegegesetz kenne nur anliegerbezogene Gebühren und sei über das KAG definiert. Dies seien die tatsächlichen Rahmenbedingungen. Die Hansestadt Lübeck prüfe alternative Möglichkeiten. Die Chancen seien jedoch gering.

 

Herr Rohlf  betont, dass die Straßenreinigung im öffentlichen Interesse liege und schließlich alle davon profitieren. Die Hansestadt Lübeck zahle 15 %, somit sei ein Solidarbeitrag enthalten.

 

Weiter sprechen Frau Dr. Blunk, Frau Mählenhoff sowie die Herren Büttner und Wiese.

 

 

 

zu 4.2.2 – Duales System Deutschland / DSD

 

Herr Dr. Verwey gibt bekannt, dass DSD die Entsorgung der Verpackungsabfälle alle 3 Jahre neu ausschreibe. Der derzeitige Vertrag zwischen DSD und der Firma Veolia bzw. Remondis für das Gebiet der Hansestadt Lübeck laufe bis Ende des Jahres 2015. Danach finde eine Neuvergabe statt. Die Systembeschreibung für Glas und für die gelben Säcke/Tonnen seien geprüft worden. Das heißt, dass das Glas getrennt nach zwei Farben in entsprechenden Containern im Stadtgebiet eingesammelt werde. Für die gelben Säcke und gelben Tonnen gelte eine 14-tägliche Abfuhr, Ausnahme in der Altstadt mit einer wöchentlichen Abfuhr. Nach Abstimmung mit dem FB 3 sollen die Systembeschreibungen für die nächste Periode nicht geändert werden. Er bittet die Werkausschussmitglieder, Änderungsvorschläge ggf. vorzutragen. Dies war nicht der Fall.