Auszug - Bericht zur Prüfung der Eröffnungsbilanz der Kernverwaltung (Stichtag: 01.01.2010) vom 03.07.2014 (wurde bereits versandt zur RP-Ausschusssitzung am 20.11.2014) sowie Stellungnahmen vom 17.10.2014 und 19.12.2014 und Wertung des RPA vom 28.01.2015 mit Anlagen  

7. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses (Wahlperiode 2013-2018)
TOP: Ö 8
Gremium: Rechnungsprüfungsausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Do, 12.02.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:45 Anlass: Sitzung
Raum: Thomas-Mann-Schule
Ort: Thomas-Mann-Straße 14, 23564 Lübeck
VO/2014/02079 Bericht zur Prüfung der Eröffnungsbilanz der Kernverwaltung (Stichtag: 01.01.2010) vom 03.07.2014 (wurde bereits versandt zur RP-Ausschusssitzung am 20.11.2014) sowie Stellungnahmen vom 17.10.2014 und 19.12.2014 und Wertung des RPA vom 28.01.2015 mit Anlagen
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:1.140 - Rechnungsprüfungsamt Bearbeiter/-in: Buller, Elke
 
Wortprotokoll

Herrn Baltz als Prüfungsleiter der Eröffnungsbilanz erläutert die Bedeutung der Prüfung

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Der Vorsitzende erteilt Herrn Baltz als Prüfungsleiter der Eröffnungsbilanz das Wort. Dieser erläutert kurz die Bedeutung dieser Prüfung: Die EB-Prüfung für die Kernverwaltung war für alle PrüferInnen die arbeits- und zeitaufwändigste bisher (Prüfungszeit von ca. 2 Jahren). Richtige oder falsche Mengen- und Wertansätze einer Eröffnungsbilanz wirken sich nachhaltig, max. 80 Jahre (z. B. Nutzungsdauer von Gebäuden laut AfA-Tabelle des Landes S-H), auf die Vermö­genswerte (und Schuldenwerte) in Jahresabschlüssen sowie Haushaltsanmeldungen (AfA) aus. Im Ergebnis ist festzustellen, dass das bei 27,5 % der Themen/Fälle/Prüfungsfeststellungen ein Einvernehmen mit der Verwaltung/StaBil erzielt werden konnte und bei 72,5 % bislang keine Umsetzung der Korrekturen erfolgen soll bzw. die Korrekturen noch von StaBil geprüft werden sollen (siehe Status F1 bis F 4).

 

Herr Wolter möchte wissen, ob die Diskrepanzen bei den Versorgungslasten wie Arbeitsteilzeit­rückstellungen und den Pensionen geklärt sind. Frau Kreuzer erläutert, dass bei der Altersteil­zeitrückstellung die Aufstockung nach Ansicht des Rechnungsprüfungsamts zu hoch angesetzt ist und die Abzinsung ebenfalls falsch dargestellt war. Die Abzinsung wurde korrigiert, die Auf­stockung ist weiterhin falsch in der Bilanz und muss noch korrigiert werden. Fragen zu Pensi­onsrückstellungen wären von Herrn Wieschendorf zu beantworten.

 

Herr Fürter fragt nach der Prüfbarkeit der EB, da diese in der Sitzung vom 20.11.2014 ange­sprochen wurde. Herr Sünder informiert, dass die angesprochene Prüfbarkeit sich auf den JA 2010 bezog. Weiter erklärt Herr Sünder, dass die fehlenden Unterlagen für den JA 2010 bis Ende Februar dem RPA durch StaBil zur Verfügung gestellt werden, sodass mit einer Prüfung des JA 2010 im März begonnen werden kann.

 

Herr Rottloff fragt, wie es mit den Jahresabschlüssen weitergeht, wenn denn ab März geprüft wird. Herr Sünder erläutert, dass er der Hoffnung ist, dass sich der Zeitaufwand für jede weitere JA-Prüfung verkürzt.

 

Herr Baltz konkretisiert mit den Worten, dass die Prüfung des JA 2010 ab März erfolgen kann‚ wenn dann die Prüffähigkeit vorliegt und die von der Verwaltung zwischenzeitlich mitgeteilten Begründungen für die Unplausibilitäten mit Reporten belegt wurden und die EB-Korrekturen den Bilanzposten zugeordnet wurden.

 

Herr Rottloff hat Fragen zu den Aufbewahrungsfristen der Belege zu der EB und den Jahresab­schlüssen und wie es mit der zeitlichen Abstimmung der Jahresabschlüsse mit dem Innenmi­nisterium weitergeht. Herr Sünder führt aus, dass die Aufbewahrungsfrist für die Belege der einzelnen Jahresabschlüsse nach der Entlastung aufgrund der verabschiedeten Jahresab­schlüsse beginnt und gibt die Termine der nachfolgenden Gremien für den weiteren Ablauf hinsichtlich der EB bekannt.

 

Herr Rottloff fragt nach möglichen Gründen der Meinungsverschiedenheiten mit dem FB 5 bei der EB und die Ursachen für die bisher geringe Quote der Korrekturbereitschaft der Verwaltung. Herr Baltz erläutert, dass die Verwaltung 5 Jahre Zeit hat, ergebnisneutral bis zum bzw. mit dem JA 2014 alle vom RPA festgestellten Korrekturen systematisch zu korrigieren (über die auf Stichprobenbasis mitgeteilten Korrekturen hinausgehend). Für die Verwaltung wäre es einfa­cher, wenn ein höherer Anteil der Korrekturen bereits in den ersten doppischen Jahresab­schlüssen durchgeführt werden würde aufgrund z. B. aufwändiger AfA-Rückrechnungen.

 

Herr Wolter möchte wissen, wie weit die anderen kreisfreien Städte mit der EB und den Jahres­abschlüssen sind und wie es bei denen gelaufen ist. Herr Baltz erklärt, dass die anderen kreis­freien Städte ihre JA 2011 bereits vorgelegt haben. Hierbei ist jedoch u. a. der Starttermin der Doppikeinführung (z. B. in Kiel ein Jahr früher) zu berücksichtigen. Herr Sünder ergänzt, dass die anderen Städte sich mit einzelnen Bilanzposten des Infrastrukturvermögens nicht bzw. nicht so tiefgreifend beschäftigt hatten.

 

Herr Fürter spricht die 72,5 % Beanstandungen an und möchte die Ursachen wissen „ist das RPA zu genau oder die Verwaltung uneinsichtig“.

 

Herr Baltz bringt seine Hoffnung zum Ausdruck, dass die Korrekturen, die in den weiteren Jahrsabschlüssen 2012 – 2014 vorgenommen werden, die offene Themen-Quote der Bean­standungen von 72,5 % merklich sinken lassen könnte. Es könnten auch Gründe der unter­schiedlichen Wahrnehmung sowie psychologische Ursachen vorliegen. Weiter stellt Herr Baltz jedoch fest, dass sämtliche Schäden an Brücken sowie z. T. an den Straßen noch gar nicht berücksichtigt wurden, da diese zurzeit erst bezüglich ihres seinerzeitigen Zustandes auf Grundlage z. B. der Brückenbaubücher nachträglich geprüft werden (zurzeit der Prüfung der EB war die Stelle des Tiefbauingenieurs nicht besetzt; Verwaltungsprüfer hatte die Nichtberück­sichtigung von Schäden festgestellt).

 

Herr Rottloff fragt nach dem Fazit des Berichtes zur Prüfung der EB. Herr Baltz erläutert, dass das Fazit sich sowohl im EB-Bericht als auch auf Seite 4 unter 6. Ergebnis der Wertung (siehe Unterlagen zu TOP 8) befindet: Allein das Ausstehen der Umsetzung erheblicher Korrekturen führt dazu, dass die dem RPA vorgelegte EB sowie der vorgelegte Jahresabschluss 2010 nicht die tatsächliche Vermögens-, Finanz- und Ergebnislage der HL abbilden kann.

 

Frau Metzner möchte die 5-jährige Korrekturfrist erläutert haben. Herr Baltz erläutert diese ausführlich.

 

Herr Rottloff möchte etwas zur Auslastung des Rechnungsprüfungsamts mit der EB und den Jahresabschlüssen wissen. Herr Baltz verdeutlicht, dass die Prüfung der EB in den jährlichen Ablaufplan des RPA einmalig dazwischen geschaltet werden musste mit Auswirkungen auf weitere Prüfungen.

 

Herr Rottloff fragt, wie der „Fahrplan“ für die Prüfung der anstehenden Jahresabschlüsse hin­sichtlich des bevorstehenden Konzernabschlusses eingehalten werden kann. Herr Sünder er­läutert hierzu die personelle Situation des RPA und stellt fest, dass dem RPA zwei Stellen, trotz der Mehrbelastungen durch das neue Buchführungssystem und u. a. auch durch zusätzliche Aufgaben, wie die Prüfung von Konsolidierungsmaßnahmen, gestrichen worden sind.

 

Herr Wolter möchte klarstellen, dass der RP-Ausschuss das RPA bei Personalwünschen grundsätzlich immer unterstützt hat.

 

Herr Fürter fragt: Kann ein JA 2010 korrekt sein, wenn die EB nicht stimmig ist? Was passiert? Wer entscheidet, wenn die Meinungsverschiedenheiten zwischen RPA und Verwaltung nicht gelöst werden. Herr Baltz erklärt am Beispiel des Schlussberichtes 2009, als es zum Zeitpunkt der Berichterstellung erhebliche ungeklärte Differenzen im Haushaltsjahr 2009 gab, dass das RPA der Bürgerschaft nur eingeschränkt die Entlastung des Bürgermeisters für den Haushalt 2009 empfehlen konnte. Alles Weitere hat die Bürgerschaft zu entscheiden.

 

Herr Baltz bestätigt, dass es einstimmige, fraktionsübergreifende Empfehlungen gegeben hat.

 

Frau Metzner fragt, wie ein Haushalt aussehen bzw. stimmig sein kann, wenn denn doch die Eingangswerte sprich die EB mit Unsicherheiten belastet ist und über die nächsten Jahre noch korrigiert wird und niemand den Korrekturwert genau beziffern kann. Herr Baltz bestätigt, dass das Korrekturvolumen abschließend nicht bezifferbar ist, da die Prüfung aufgrund von Stichpro­ben erfolgte und die festgestellten systematischen Fehler zu einem Finanzvolumen über die Stichproben hinaus führen. Die Verwaltung müsste die Bewertung der restlichen Objekte au­ßerhalb der Stichproben (im Falle systematischer Fehler) überprüfen. Anschließend könnte das Korrekturvolumen als Gesamtgröße monetär festgestellt werden.

 

Es gibt keine weiteren Fragen.

 

Der Bericht wird vom Ausschuss zur Kenntnis genommen.