Auszug - Austauschvorlage zur Vorlage (VO/2014/02040: Wegeeinziehung von öffentlichen Flächen gemäß §8 Abs. 1 Satz 2 des Straßen- und Wegegesetzes (STrWG) für Schleswig-Holstein hier: Neuordnung des "Gründungsviertel" VO/2014/02156 - liegt vor
|
Wortprotokoll Beschluss |
Der Ausschussvorsitzende Herr Stabe erläutert, dass es sich bei dieser Vorlage um einen Überweisungsauftrag aus der Bürgerschaft handelt und begrüßt Frau Kretzky vom Fachbereich 5, die weitere Erläuterungen geben wird und für Fragen zur Verfügung steht. Herr Stabe weist auf den Interfraktionellen Änderungsantrag hin, der unmittelbar vor der Sitzung eingereicht wurde. Der Änderungsantrag sieht vor, den Verlauf der historischen Krummen Querstraße wieder herzustellen und die Freifläche zwischen der Krummen Querstraße und der verlängerten Geraden Querstraße im Bereich zwischen den Rippenstraßen Alf- und Fischstraße unbebaut zu lassen und sie für eine mögliche Spielfläche vorzusehen. Frau Koretzky erläutert, dass sich der B-Plan für dieses Gelände in der Aufstellung befindet und der Überweisungsauftrag aus der Bürgerschaft sich in erster Linie um die Information des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege zum Inhalt hatte. AM Herr Sellerbeck ist der Auffassung, dass die Bürgerschaft von dem Ausschuss auch ein Votum aus kulturpolitischer Sicht erwartet. Er erläutert weiter die Punkte 1 und 2 des Interfraktionellen Änderungsantrages. Nach Auffassung von AM Herr Petereit ist es nicht klar, ob der Ausschuss einen Änderungsbeschluss fassen kann. Dazu spricht auch BM Herr Böhm und AM Herr Untermann. AM Frau Zunft erklärt, dass jetzt die Chance besteht wirkliche Wohnqualität zu schaffen. In diesem Zusammenhang weist AM Herr Sellerbeck auf eine Aussage der Lübecker projektentwicklung CONPLAN hin, wonach der Verzicht auf den Verkaufserlös für vier Grundstücke kompensiert werden könne, wenn die anderen geringfügig teurer verkauft würden. AM Frau Schedel ist es wichtig, im Gründungsviertel den alten Stadtgrundriss wieder herzustellen, dies wäre später nicht mehr möglich. Frau Dr. hunecke von der Denkmalpflege konnte diese Auffassung aus fachlichen Gründen nicht unterstützen. Frau Koretzky verwies darauf, dass das Gründungsviertel auch bewusst nicht im UNESCO-Welterbe einbezogen wurde. Dazu spricht auch AM Frau Hagge. Der Ausschussvorsitzende Herr Stabe fasst noch einmal zusammen und erklärt, dass das Rechtsamt das Protokoll auch hinsichtlich eines hier gefassten Beschlusses prüfen wird.
Der Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege beschließt die
Vorlage einstimmig, bei 3 Enthaltungen, mit den Änderungen
des Interfraktionellen Antrags VO/2015/02353.