Auszug - Sonstige Mitteilungen und Berichte  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 4.2
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 02.02.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:33 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

4

4.2.1        Mitteilung von 5.660:

Sachstand IKEA-Parkplatz (Fußgängerüberführung und Beschilderung):

Herr Dr. Klotz erläutert, dass die Straßenverkehrsbehörde bei einem Ortstermin bei IKEA am 14.01.2015 festgelegt habe, dass die Fußgängerquerungshilfe zwischen IKEA und Hornbach umgesetzt werden solle. Weiterhin ist eine Anpassung der Beschilderung in Fahrtrichtung Lübeck vom Parkplatz – erneut – vorgebracht und damit nochmals angeschoben worden. Über die Ergebnisse wird im Bauausschuss zu gegebener Zeit berichtet werden.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

4.2.2        Mitteilung von 5.660:

Baumaßnahme Georgstraße:

Herr Dr. Klotz erläutert, dass die Stadtwerke Lübeck (SL) momentan Fernwärmeleitungen in der Georgstraße verlegen. Das dafür herausgenommene Kopfsteinpflaster muss nach Abschluss der Maßnahme wieder so eingesetzt werden, dass die Spannung zwischen den Borden hergestellt wird, was allerdings mit einem erhöhten Kostenaufwand verbunden ist

-          Kosten für die HL bei Wiederherstellung der ursprünglichen Pflasterung: rund 142.000 Euro

-          Kosten für die HL bei einer Asphaltierung: rund 111.000 Euro.

Weiterhin wollen ggf. die EBL in einigen Jahren erneut in die Straße, um neue Entwässerungsleitungen (Trennkanalisation) zu verlegen.

Herr Dr. Klotz macht den Vorschlag, dass die Straße bzw. nur der Leitungsgraben erst einmal mit einer Schottertragschicht oder einer Asphalttragdeckschicht wieder hergestellt wird und abzuwarten ist, wie sich die EBL verhalten. Anschließend kann dann entschieden werden, wie die Straße wieder komplett hergestellt wird. Die Verkehrssicherungspflicht für beide Möglichkeiten des Provisoriums wäre in diesem Zeitraum allerdings von den SL zu übernehmen. Insgesamt müsse aber festgestellt werden, dass für alle Vorhabenträger – SL, EBL und Bauverwaltung – die wirtschaftlichste Lösung im Vordergrund stehen müsse.

 

Herr Dr. Brock möchte wissen, warum die HL sich an den Kosten beteiligen müsse, obwohl die Baumaßnahmen von den SL durchgeführt wurden. Er möchte wissen, auf welcher rechtlichen Grundlage dies basiere.

 

Herr Dr. Klotz verweist auf den bestehenden Wegenutzungsvertrag mit den SL, der allerdings auch beinhalte, dass die Bauverwaltung ggf. einen Vorteil erführe, der durch die Kostenbeteiligung in Teilen ausgeglichen werde. Er kommt nochmals auf seinen gemachten Vorschlag zurück, bei dem die entstehenden Kosten später von den SL, den EBL und der HL gemeinsam zu tragen wären. Weiterhin sagt er zu, die rechtlichen Grundlagen noch einmal prüfen zu lassen.

 

Herr Prieur merkt an, dass es bisher doch immer so war, dass der Leitungsträger den Zustand wieder so herrichten muss, wie er vorher war.

Herr Dr. Klotz verweist auf die hier bestehende ungünstige Gemengelage für die HL. Insbesondere sei durch das Vorantreiben des Fernwärmeausbaus durch die SL der Wegebau originär eigentlich nicht betroffen. Die Straße sei aber wegen ihrer alten Oberbaubeschaffenheit neu herzurichten, um wieder einen gleichwertigen Zustand zu erreichen.

 

Frau Jansen sieht es für die Anwohnern als nicht zumutbar an, mit dieser vorgeschlagenen Übergangslösung zu leben.

 

Frau Metzner stellt den von der HL geschlossenen Vertrag in Frage. Hier hätte doch schon im Voraus bekannt sein müssen, dass es zu den jetzigen Problemen komme.

Herr Dr. Klotz erläutert, dass es keinen speziellen Vertrag mit den SL gäbe, lediglich eine Genehmigung für die Baumaßnahme. Mit den SL gelte der geschlossene Rahmenvertrag (Wegenutzungsvertrag aus dem Jahr 2001 mit einer Laufzeit bis zum Jahr 2020).

 

Herr Pluschkell verweist als rechtliche Grundlage auf die, mit der HL geschlossenen Verträge (Wegebenutzungsvertrag Wasser, Wärme und Wegebenutzungsvertrag Elektrizität, Gas). Aus seiner Sicht bestehe das Problem darin, dass teilweise die vor Ort tätigen Baufirmen die Straße kaputt gemacht hätten, was seiner Meinung wiederum auf mangelnde Baustellenaufsicht zurückzuführen sei. Hier müsse man sich die Frage stellen, wer für solche Schäden in die Haftung genommen werde. Tatsache sei es, dass die Straße vorher in Ordnung gewesen sei und jetzt nicht mehr. Seiner Meinung nach bestehe hier erheblicher Diskussionsbedarf.

 

Herr Dr. Brock ist der Meinung, dass es Klärungsbedarf zwischen dem Bereich Recht den SL und der Verwaltung geben müsse.

Herr Pluschkell bestätigt dies, allerdings noch mit der Ergänzung der EBL.

 

Herr Dr. Klotz führt aus, dass die SL selber für ihre eigenen Baustellen verantwortlich sei. Er führt weiter aus, dass es die Regel sei, sobald ein Ent- oder Versorger oder der Bereich Stadtgrün und Verkehr eine Baumaßnahme in einer Straße beginne, dieser die anderen zu einer kleinen Koordinierungsrunde einlade, um abzuklären, wer auch noch Maßnahmen in dieser Straße wann auszuführen habe. Dieses Prinzip funktioniere sehr gut. Allerdings gebe es seit dem Jahr 2013 keine sogenannte Große Koordinierungsrunde mehr, weil die Verlässlichkeit aller Vorhabenträger nicht mehr gegeben war. Besonders auffallend sei dies auch für seinen Bereich gewesen, der wegen der regelmäßig unkonkreten Haushaltslage nicht fest zusagen konnte, wann sich die Bauverwaltung an welcher Maßnahme beteilige. Sicher ist der im Sommer 2013 nicht gefasste Beschluss zum Masterplan Straßen 2014-2018 seitdem auch eher hinderlich.

 

Herr Rosenbohm merkt an, dass die vertraglichen Vereinbarungen für normale Straßen ausreichen würden, bei der hier zur Rede stehenden Straße, mit der wieder herzustellenden Spannung verhalte es sich anders. Seiner Meinung nach würde eine Asphaltierung dazuführen, dass es in 20 Jahren in der HL keine gepflasterten Straßen mehr gäbe, was wiederum nicht akzeptabel sei.

 

Frau Friedrichsen möchte wissen, ob bei der angesprochenen kleinen Koordinierung der Ent- oder Versorger „den Hut aufhabe“ der als erstes die Maßnahme angesprochen habe, was von Herrn Dr. Klotz verneint wird. Die Federführung bei den gemeinsamen Maßnahmen hänge immer in Abhängigkeit vom Umfang der Maßnahmen ab. Auf die Frage, warum die EBL nicht ihre ggf. geplanten Maßnahmen nun nicht kurzfristig vorziehe, verweist Herr Dr. Klotz darauf, dass es zu einer Anhebung der Gebühren für alle Lübeckerinnen und Lübecker kommen könne, wenn die EBL neue Leitungen in die Straßen verlegen würden. Hier greife dann wohl das Gebührenrecht.

 

Für Herrn Dr. Brock ist nicht verständlich, warum die HL für einen nicht bestehenden Vorteil Verschlusskosten übernehmen müsse. Seiner Meinung nach gäbe es hierbei keine Klarheit. Herr Dr. Klotz erläutert, dass bei dem von Herrn Pluschkell angesprochenen Wegenutzungsvertrag von 2001 die Fernwärme noch kein Thema war. Die Verlegung von Leitungen für „Wärme“ sei zwar vertraglich vereinbart worden, eine Konzessionsabgabe hierfür – wie in den LN bereits von Herrn Pluschkell zitiert – werde finanziell aber bislang nicht geleistet. Dies müsse von Politik und Verwaltung bei der Neuausschreibung der Verträge künftig bedacht werden.

 

Herr Pluschkell beantragt die weitere Diskussion im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung weiter zu führen.

 

Herr Stolzenberg bestätigt die seiner Meinung nach vorhandenen Abstimmungsdefizite, die normalerweise im Voraus abzuklären seien. Als Beispiel nennt Herr Stolzenberg auch die künftig in Kronsforde zu verlegenden Leitungen der EBL. Aus seiner Sicht sei der Unmut der Anwohner nachvollziehbar.

Herr Stolzenberg regt an, dass die Bauverwaltung vor Baumaßnahmen Dritter sich um die Sanierungsfähigkeit der Straße kümmern und mit den Anwohnern ins Gespräch kommen solle (Änderung gemäß Bauausschuss am 16.02.2015).

Herr Senator Boden verweist darauf, dass die SL den Ausbau der Fernwärme vor ca. 1 bis 1,5 Jahren hier im Bauausschuss vorgestellt hätten, inklusive des ersten Bauabschnittes. Die Leitungsverlegung wurde durch die SL seitens der Politik geduldet und akzeptiert, daher könne man die Probleme jetzt nicht alle auf die Bauverwaltung abwälzen. In Bezug auf die Baumaßnahmen in Kronsforde führt Herr Senator Boden aus, dass dort nur Leitungen verlegt würden, es aber Wunsch der Anlieger war, neue Straßen zu bekommen. Dazu stünden die Mittel nach allgemeiner Kenntnis der Haushaltslage nicht zur Verfügung.

 

Herr Pluschkell möchte sich für den von Herrn Dr. Klotz eingangs gemachten Vorschlag der provisorischen Asphaltierung bedanken und regt eine Klärung mit den EBL an.

 

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass diese Thematik im nicht-öffentlichen Teil zur weiteren Diskussion aufgerufen werde.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

4.2.3        Mitteilung von 5.610:

Geplante Baumaßnahmen in der Krähenstraße

Herr Schröder erläutert, dass im öffentlichen Bereich der Krähenstraße keine konkreten Maßnahmen geplant seien. Er verweist auf die Vorlage des Städtebaulichen Denkmalschutzes, bei der die Krähenstraße auch mit in den Untersuchungsbereich einbezogen sei.

Bei privaten Maßnahmen läge lediglich ein Antrag auf Nutzungsänderung vor.

 

Herr Pluschkell möchte wissen, ob die Umgestaltung der Krähenstraße auch bei dem Projekt „Mitten in Lübeck“ eine Rolle gespielt habe und ob diese dann wieder aufgegriffen werde.

Herr Schröder führt aus, dass dies seitens der Verwaltung zurückgestellt worden sei, u.a. müsste der Bedarf und die Unterbringung öffentlicher Parkplätze bzw. privater Stellplätze sorgfältig erörtert werden.

Das Projekt „Mitten in Lübeck“ habe mit der Platzsituation in der Krähenstraße nichts zu tun.

Herr Senator Boden ergänzt, dass die Verwaltung sich in der Vergangenheit Gedanken gemacht habe, was hier städteräumlich zu verbessern sei, aber aufgrund der fehlenden finanziellen Mittel wäre dies bisher nicht möglich.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

4.2.4        Mitteilung von 5.610:

Allgemeine Informationen bezüglich des Wettbewerbs „Motel One“

Herr Schröder gibt den Hinweis auf die bereits in der Presse veröffentlichten Fakten und die Ausstellung in den Media Docks und auf die geplante Ausstellung im Zusammenhang mit den Wettbewerbsergebnissen Gründungsviertel im ehemaligen C&A-Gebäude.

Die hier dargestellt Präsentation wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Frau Bade möchte wissen, ob das im Gebäude befindliche öffentliche WC von außen zu erreichen sei.

Herr Schröder erörtert, dass dies über das Foyer des Hotels erreichbar sein werde, was wiederum ein Vorschlag des Hotelbetreibers gewesen sei.

Herr Senator Boden ergänzt, dass dies auch eine Frage im Preisgericht gewesen sei, aber auf ausdrücklichen Wunsch der Geschäftsführung von „Motel One“ werde es den Zugang von innen geben. Des Weiteren würde eine nicht optimale Gestaltung des WC von außen betrachtet auf das Hotel zurückfallen. Herr Senator Boden führt weiter aus, dass die Betreiber auch über die Frequentierung dieser öffentlichen WC-Anlage informiert seien.

 

Herr Dr. Brock möchte wissen, ob die Außenfassade verklinkert werde.

Herr Schröder erläutert, dass es geplant sei, dass die Fassade geschlämmt werde, aber es wäre auch möglich eine nichtgeschlämmte Verblendung zu wählen (Änderung gemäß Bauausschuss am 16.02.2015).

 

Weiterhin möchte Herr Dr. Brock die Erreichbarkeit des Hotels und die Anlieferung von P&C erläutert haben. Seiner Meinung nach müsse eine Erschließung über die Straße „Schüsselbuden“ realisiert werden.

Herr Schröder führt aus, dass es eine Voraussetzung der Auslobung gewesen sei, die Anfahrt für das Hotel über Schüsselbuden zu gewährleisten.

 

Herr Dr. Brock möchte auch noch wissen, wer die Kosten der öffentlichen WC-Anlage trage und ob dies durch die öffentliche Hand geschehe.

Herr Schröder erklärt, dass dies vertraglich über die Liegenschaften geklärt sei.

Herr Freitag möchte, dass im nächsten Bauausschuss darüber informiert werde, welche vertraglichen Regelungen bezüglich der öffentlichen WC-Anlage getroffen wurden, was seitens Herr Schröder zugesagt wurde.

 

Herr Prieur hinterfragt noch einmal die verkehrliche Anbindung inklusive des Taxi-Standes.

Herr Senator Boden erläutert, dass es im Schüsselbuden vor der ehemaligen Post einen Taxi-Stand gäbe. Weiterhin werde im Schüsselbuden zwischen der Fisch- und der Alfstraße eine Kurzzeitparkzone eingerichtet, in der die Hotelgäste ihr Gepäck ein- und ausladen können. Erfahrungsgemäß kommen die Hotelgäste zu 60-70% allerdings ohne Auto.

 

Herr Rostkowski möchte wissen, wo die Anlieferung für das Hotel erfolge.

Herr Senator Boden erklärt, dass die zwischen dem Hotel selber und dem Marienkirchhaus erfolge.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen:             

Nein-Stimmen:             

Enthaltungen:             

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich TOP 4.2.4 - Motel One (7130 KB)