Auszug - Friedhofsentwicklungsplanung "Friedhof 2100/2" (5.660)  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 3.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 02.02.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:33 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2014/02225 Friedhofsentwicklungsplanung "Friedhof 2100/2" (5.660)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in F. - P. Boden
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Johannsen, Jens
 
Wortprotokoll
Beschluss

Frau Geweke sieht die Friedhofsentwicklungsplanung als positiv an

Frau Geweke sieht die Friedhofsentwicklungsplanung dahingehend als positiv an, dass es nun auch preisgünstigere Bestattungsformen gäbe.

 

Frau Friedrichsen möchte bezüglich eines Bestattungsforstes / Bestattungswaldes wissen, wie weit die Prüfungen in der Verwaltung seien, um dies z.B. beim Friedhof Waldhusen zu realisieren.

Herr Dr. Klotz führt aus, dass dieses Thema nicht Gegenstand der hier zur Rede stehenden Vorlage sei. Er erläutert aber, dass es hier noch Abstimmungsgespräche zwischen dem Fachbereich 5 und dem Fachbereich 3 gäben müsse, der für den Forst selber verantwortlich sei.

Herr Senator Boden ergänzt, dass die Tendenz eines Bestattungsforstes zum Friedhof Waldhusen gehe und die Verwaltung bestrebt sei zur Sommerpause 2015 ein Konzept vorzulegen.

 

Frau Friedrichsen lobt den gut in Schuss gehaltenen Vorwerker Friedhof, bemängelt allerdings die hier fehlende Beschilderung für die Baumbestattungen.

Herr Olbrich erläutert, dass es sich hierbei um einzelne Bäume handele, die über den gesamten Friedhof verteilt seien.

 

Frau Friedrichsen spricht die ewigen Ruherechte für Muslime an und möchte wissen, wie es sich hiermit tatsächlich darstelle, wenn es um Nachkaufen der Grabstätten gehe.

Herr Olbrich erklärt, dass hier eine Verlängerung durch die Nutzungsberechtigten beantragt werden müsse, wie es auch bei allen anderen Grabstätten sei (nicht nur bei den Muslimen). Allerdings könne es sein, dass es in der Zukunft einen eigenen Friedhof für Muslime geben könne, andere Bundesländer schüfen dazu derzeit eine geänderte Rechtslage, die dies dann ermöglichen könne.

 

Frau Friedrichsen möchte weiterhin wissen, warum die Christengemeinde ein extra Areal auf dem Friedhof habe.

Herr Olbrich erklärt es damit, dass die eigenen Grabfelder historisch bedingt seien, ähnlich verhalte es sich mit anderen Gruppierungen (Blindenblock, DRK-Schwesternschaft und Heim Vorwerk).

 

Frau Jansen möchte wissen, wie die Auslastung der Muslimischen Gräber sei.

Herr Olbrich erläutert, dass der momentane Bedarf voll gedeckt sei und noch sehr viel Raum im Grabfeld 21 vorhanden sei.

 

Frau Friedrichsen möchte wissen, ob es seitens der Hansestadt Lübeck angedacht sei für sogenannte Sternen- Schmetterlings- oder Engelskinder (Schwangerschaftsabbruch vor der 24. Woche oder unter einem Gewicht von 500g ) für die es keine Bestattungspflicht gäbe, ein Grabfeld einzurichten.

Herr Olbrich erläutert, dass es dies auf dem St. Lorenz Friedhof bereits gäbe. Hier finden vier mal Pro Jahr Bestattungen statt, für die auch keine Gebühr erhoben werde.

 

Der Vorsitzende lässt über die Vorlage abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für die Vorlage:                            15 Stimmen

 

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.

Beschluss:

Beschluss:

  1. Auf dem Vorwerker Friedhof werden folgende Blöcke bzw. Grabfelder gem. §21 Abs.1 Satz 1 des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Schleswig-Holstein i. V. m. §3 der Friedhofssatzung der Hansestadt Lübeck vom 07.07.2011 mit Ablauf des 31.12.2030 geschlossen:

    5/3, 8/1, 13/3, 26, 27/1-4, 28/2/G-J, 28/3, 29/1-4, 30, 31/1, 31/3, 32, 33/1-3, 34, 36, 37/1-2, 37/4, 38, 39/1, 39/2/A-F, 39/5, 40
     
  2. Auf dem Friedhof Waldhusen werden folgende Blöcke bzw. Grabfelder gem. §21 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Schleswig-Holstein i. V. m. §3 der Friedhofssatzung der Hansestadt Lübeck vom 07.07.2011 mit Ablauf des 31.12.2030 geschlossen:

    11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 22
     
  3. Der Bürgermeister wird beauftragt, schon jetzt ein Nachnutzungskonzept für die zu schließenden Friedhofsteile zu erstellen.