Auszug - Bebauungsplan 29.08.00 - Solmitzstraße/Straßenfeld - - Aufstellungsbeschluss - (5.610)
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Wortprotokoll Beschluss |
Herr Stolzenberg verlässt wegen Befangenheit den Sitzungssaal.
Herr Prieur möchte bezüglich der geplanten verkehrlichen Erschließung wissen, wo die Ein- bzw. Ausfahrt zukünftig sein solle, da auf der Seite 5 von 5 der Anlage 2 im zweiten Absatz von oben der Kreuzungsbereich Solmitzstraße / Kirchplatz angegeben sei, was aber nicht mit der als Anhang beigefügten Zeichnung übereinstimme.
Herr Senator Boden erläutert, dass es nur eine Ein- bzw. Ausfahrt in die Solmitzstraße geben werde.
Demzufolge müsse es in der Begründung (Anlage 2) richtig heißen: „…sondern durch eine gemeinsame Zuwegung zur Solmitzstraße.“
Der Vorsitzende lässt über die insoweit geänderte Vorlage abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Für die geänderte Vorlage: 14 Stimmen
Der Bauausschuss beschließt einstimmig den geänderten Beschlussvorschlag.
Herr Stolzenberg nimmt wieder an der Sitzung teil.
Beschluss:
- Für den zwischen der Solmitzstraße und der Straße Straßenfeld im Stadtteil Kücknitz gelegenen und im beiliegenden Übersichtsplan (Anlage 1) dargestellten Bereich wird der Bebauungsplan 29.08.00 – Solmitzstraße / Straßenfeld – als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll die planungsrechtliche Voraussetzung für die Erweiterung der Verkaufsfläche eines Lebensmittelmarktes geschaffen werden.
- Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sollen in Form eines zweiwöchigen Aushanges und einer Erörterungsveranstaltung durchgeführt werden.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB soll erfolgen.