Auszug - Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 5.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 19.01.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:30 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
 
Wortprotokoll

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5.1.1              Neue Umgehungsstraße in Schlutup (Frau Friedrichsen) (LBV-SH)

(TOP 5.2.8 am 01.12.2014)

Frau Friedrichsen möchte wissen, ob die Verkehrsplanungen in Schlutup bei der neuen Umgehungsstraße schon abgeschlossen seien oder ob auch noch nachgebessert werden würde.

Ihrer Meinung nach ist die stadtauswärts führende Abbiegespur nach rechts (Richtung B104 / Selmsdorf) zu kurz, da sich dieser Verkehr mit dem geradeaus, Richtung Schlutup fahrenden Verkehr, bei getrennten Ampelschaltungen, eine Fahrspur unweit der Ampelanlage teilen müsse. Frau Friedrichsen verweist auf die im Jahr 2015 zweite angestrebte Runde des „AK Verkehrsberuhigung Schlutup“.

 

Zwischenantwort:

Herr Dr. Klotz teilt weiter mit, dass er die von Frau Friedrichsen angesprochene Problematik zuständigkeitshalber an den Landesbetrieb weitergeben werde.

 

Abschließende Antwort vom LBV-SH:

Die Verkehrsplanung an der OU Schlutup ist seitens des LBV-SH abgeschlossen. Die Maßnahme wurde entsprechend der planfestgestellten Pläne umgesetzt.

Es steht noch der Rückbau des Wesloer Weges bevor.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

5.1.2              Straßenleuchten am Lindenplatz (Frau Friedrichsen) (5.660)

(TOP 5.2.2 am 01.12.2014)

Frau Friedrichsen möchte wissen, ob es technisch und finanziell möglich sei, kurzfristig oder noch vor der Winterzeit die Straßenleuchten am Lindenplatz auf Halogen-Metalldampflampen umzurüsten, wie sie vor dem Europäischen Hansemuseum verwendet sind. Es wäre für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer, speziell für Radfahrer, eine große Erleichterung, da diese von den Autofahrern im Dunkeln wirklich schlecht erkannt werden.

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort:

Als generelles Fazit auf die von Frau Friedrichsen gestellte Frage ist seitens der Bauverwaltung mitzuteilen, dass es sowohl technisch als auch finanziell möglich ist, die Straßenleuchten am Lindenplatz umzurüsten, der Bereich Stadtgrün und Verkehr diesem Wunsch aus folgenden Gründen derzeit aber nicht nachkommen wird. Dies wird wie folgt umfassend begründet:

 

  • Grundsätzlich ist für verkehrliche Konfliktzonen, wie es der Lindenplatz darstellt, ein angemessen erhöhtes Beleuchtungsniveau erforderlich. Dieses wurde bei der Konzeption der vorhandenen Beleuchtungsanlage entsprechend berücksichtigt. Die Lichtleistung der Lichtquelle und die Reflexionseigenschaft der zu beleuchtenden Fläche (und nicht die Farbwiedergabe) waren hierbei unter anderem maßgebend.

 

  • Zudem besteht in Lübeck für die Hauptverkehrsstraßen ein einheitliches Beleuchtungsbild mit einem gelblichen Farbeindruck. Für die Hauptverkehrsstraßen außerhalb der Altstadt werden einheitlich Leuchten mit Natriumdampf-Hochdrucklampen verwendet. Diese Lampen haben eine lange Lebensdauer, eine geringe Frühausfallrate, eine hohe Lichtausbeute und folglich eine hohe Energieeffizienz, einen sehr geringen Lichtleistungsabfall über die Lebensdauer und sind zudem uneingeschränkt dimmbar. In der Anschaffung sind die Lampen etwa 4 x günstiger als Halogen-Metalldampflampen. Der Bereich Stadtgrün und Verkehr sieht zurzeit keine Notwendigkeit, das Konzept des einheitlichen Beleuchtungsbildes aufzugeben, insbesondere weil hierdurch kein Sicherheitsgewinn zu erwarten ist.

 

  • Ein Nachteil der Natriumdampf-Hochdrucklampen gegenüber den Halogen-Metalldampflampen ist die geringere Farbwiedergabe. Eine hohe Farbwiedergabe dient vor allem dem Sehkomfort und ist damit besonders für repräsentative Bereiche (Innenstädte etc.) geeignet. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung entwickelt zurzeit mit der „Lichtplanungsgemeinschaft Derrer Jauslin“ und dem Bereich Stadtgrün und Verkehr einen Lichtleitplan für die Lübecker Altstadt. Für die Straßen der Altstadt (wie die vor dem Europäischen Hansemuseum) sind weiße Lichtfarben mit hoher Farbwiedergabe vorgesehen.

 

  • Nichtsdestotrotz werden langfristig gesehen in den nächsten Jahren LED-Leuchten mit hoher Farbwiedergabe die Hochdruckentladungslampen ersetzen. Der Bereich Stadtgrün und Verkehr wird hierzu Konzepte entwickeln, an welchen Stellen die neuen Systeme neben den konventionellen Beleuchtungssystemen eingesetzt werden. Hierbei wird die Beibehaltung eines einheitlichen Beleuchtungsbildes berücksichtigt.

 

  • Dennoch wird der Bereich Stadtgrün und Verkehr das vorhandene Beleuchtungsniveau nochmals prüfen und ggf. Anpassungen an der bestehenden Anlage vornehmen. Dem Bereich Stadtgrün und Verkehr sind keine Unfälle bekannt, die auf ein nicht ausreichendes Beleuchtungsniveaus am Lindenplatz zurück zu führen sind.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

Weitere Nachfrage am 19.01.2015:

Frau Friedrichsen möchte bezüglich der gegebenen Antwort wissen, ob es durch die Entscheidung der Beleuchtungsart beim Europäischen Hansemuseum eine Vorentscheidung für die künftige Beleuchtung der gesamten Lübecker Altstadt gäbe (Lichtleitplan)? (Änderung gemäß Bauausschuss am 16.02.2015).

 

Zwischenantwort am 19.01.2015:

Herr Dr. Klotz sagt eine schriftliche Beantwortung zu eine der nächsten Sitzungen zu, da es hierfür noch interne Absprachen zwischen der Stadtplanung und seinem Bereich und auch die Freigabe durch den Bausenator geben müsse.

 

 

 

5.1.3              Verkehrsberuhigung Mohnsteg (Herr Pluschkell) (5.610 / AKV)

(TOP 5.2.8 am 03.11.2014)

Herr Pluschkell möchte wissen, ob es möglich wäre die Nebenstraße „Mohnsteg“ zum Verkehrsberuhigten Bereich oder zum „Shared Space“ zu machen.

 

Zwischenantwort:

Es könne lediglich eine rechtliche Einschätzungen zur Errichtung eines Verkehrsberuhigten Bereiches seitens der Verwaltung durchgeführt werden.

Es wird eine Beantwortung – nach einer Befassung im AKV - zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort:

Der AKV hat sich in seiner Sitzung am 9. Dezember 2014 mit der Anfrage befasst. Als Ergebnis kann mitgeteilt werden:

Der AKV sieht für die Einrichtung eines Verkehrsberuhigten Bereichs keinen Bedarf und auch die Voraussetzungen als nicht erfüllt an. Nach VwV-StVO kommen Verkehrsberuhigte Bereiche nur für Straßen mit überwiegender Aufenthaltsfunktion und bei entsprechender Gestaltung in Frage. Zudem müsste Vorsorge für den ruhenden Verkehr getroffen werden.

Die vorhandene Straßenraumbreite von 4,50m ist nicht ausreichend für die Anlage von Parkständen. Der AKV weist zudem auf die Kosten und den hohen durch die Anwohner zu tragenden Straßenausbaubeitrag für die Schaffung dieser Voraussetzungen hin.

 

Hinsichtlich der Möglichkeit der Ausweisung als „Shared Space“ Bereich wird festgestellt, dass der in Frage stehende Weg nicht die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt. Es werden hierzu nachfolgend Auszüge aus einem Bericht aufgeführt, der vom Bauausschuss am 16. September 2013 zur Kenntnis genommen wurde:

 

„Es gibt keine definierten Einsatzgrenzen für Gemeinschaftsräume („Shared Space“); gut geeignet sind Plätze oder Straßenzüge mit linearem oder flächigem Fußgängerquerungsbedarf. Solche Bereiche finden sich häufig an Kreuzungsbereichen von stark frequentierten Fußgängerverbindungen (etwa Fußgängerzonen) und Hauptverkehrsstraßen oder an Straßen mit beidseitigem, hoch frequentierten Geschäftsbesatz. Wichtiger ist hierbei weniger eine Obergrenze des Kfz-Verkehrs, als vielmehr eine Mindeststärke an Fußgängern und Radfahrern. Fußgänger und Radfahrer sollten das Straßenbild prägen, auch sollte der Schwerverkehrsanteil nicht sehr hoch und die Kfz-Verkehrsstärke im mittleren Bereich angesiedelt sein. Generell ist eine gute Mischung aller Verkehrsarten wichtig.

 

Abbildung 1: Orientierungswerte für Einsatzgrenzen der Ausbautypen von Gemeinschaftsräumen)

 

Generell sind flächige öffentliche Straßenräume besser geeignet als lineare, also Plätze besser als Straßenzüge, auch bieten sich Flächen mit gestalterisch ausgeprägter Randbebauung an. Der umzugestaltende Straßenraum sollte nicht zu lang sein (< 500m). Für den Kfz-Verkehr muss zwingend auch alternativ ein schnelles Verkehrsnetz zur Verfügung stehen, da sonst die angestrebten, langsamen Geschwindigkeiten in einem Gemeinschaftsraum nicht akzeptiert würden. Eine flächenhafte Anwendung über eine Stadt ist daher nicht sinnvoll.

Weniger sinnvoll sind auch Bereiche, in denen kein oder wenig Fußgängerquerungsbedarf besteht. Auch ein hoher Parkdruck steht einer Ausweisung als Gemeinschaftsraum entgegen, sofern keine ausreichenden Alternativen angeboten werden. Öffentlicher Bus-Nahverkehr kann gut integriert werden.“

 

Als Ergebnis für den Mohnsteg ist festzuhalten, dass eine Ausweisung zum „Shared Space“ nicht erfolgen kann.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

5.1.4              Alternative Heizquellen beim Theater (Herr Howe) (5.651)

(TOP 5.2.3 am 01.12.2014)

Herr Howe möchte wissen, ob das GMHL für das Theater zuständig sei und ob es möglich sei alternative Heizquellen zu nutzen.

 

Zwischenantwort:

Herr Bunk erklärt die Zuständigkeit des GMHL für das Theater und sagt eine Beantwortung der zweiten Frage zu einer der nächsten Sitzungen zu.

 

Abschließende Antwort:

Im Theater sind mehr als 20 Lüftungs-, Teilklima- und Klimaanlagen für die verschiedenen Raumgruppen und deren spezielle Anforderungen installiert. Für die Wärmeerzeugung stehen bisher zwei Gas-Heizkessel mit je 810kW zur Verfügung. Der Kältebedarf wird durch zwei Kompressionskälteanlagen mit je 280kW abgedeckt.

 

Generell ist die Nutzung alternativer Wärme- bzw. Energiequellen nur dann wirtschaftlich sinnvoll, wenn der Aufwand für Umbauten an der bestehenden Anlagentechnik und am Gebäude nicht zu groß wird. Aufgrund der beengten räumlichen Verhältnisse, gerade in den Technik-Bereichen und Werkstätten, sind zusätzliche Anlagen nur schwer unterzubringen. Als „alternative“ Energiequellen kommen daher nur solche in Frage, die wenig Raum im Gebäude beanspruchen. Hackschnitzel oder Pellets erscheinen unter diesen Voraussetzungen deshalb unrealistisch.

 

Seitens der technischen Abteilung des Theaters wird zurzeit die Realisierbarkeit eines BHKW-Betriebes im Gebäude untersucht.

 

Denkbar wären auch Solarthermie-Kollektoren auf einigen nicht einsehbaren Dachflächen (dies muss jedoch aufgrund des besonderen Schutzes für das Kulturdenkmal im Detail mit den zuständigen Stellen abgestimmt werden) oder der Einsatz von Wärmepumpen.

Für Wärmepumpen stehen als Primärquellen z.B. sowohl die Ab- bzw. Fortluft der verschiedenen Raumlufttechnischen Anlagen als auch die Umgebungsluft zur Verfügung.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.