Auszug - Bebauungsplan 22.55.09 - Änderung des Bebauungsplanes 22.55.08 - Herrenholz Einkaufszentrum - sowie Bebauungsplan 22.55.10 - Änderung des Bebauungsplanes 22.55.01 - Gewerbegebiet Herrenholz Süd - Aufstellungsbeschlüsse (5.610)  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 2.2
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Mo, 15.12.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:55 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2014/02162 Bebauungsplan 22.55.09 - Änderung des Bebauungsplanes 22.55.08 - Herrenholz Einkaufszentrum - sowie
Bebauungsplan 22.55.10 - Änderung des Bebauungsplanes 22.55.01 - Gewerbegebiet Herrenholz Süd -
Aufstellungsbeschlüsse (5.610)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Belchhaus, Katharina
 
Wortprotokoll
Beschluss

Frau Geweke spricht bei der Begründung auf der Seite 5/6 an, dass ihrer Meinung nach hier bei einem Vergleich von 2800 qm Bekleidung und Schuhe mit 2800 qm Fahrräder und Elektroartikel „Äpfel mit Birnen“ verglichen werden

Frau Geweke spricht bei der Begründung auf der Seite 5/6 an, dass ihrer Meinung nach hier bei einem Vergleich von Verkaufsflächen von neu hinzukommenden 2800 qm mit Bekleidung, Schuhe, Haushalt und Geschenkartikel mit dem Wegfall von 2800 qm für Fahrräder und Elektroartikel „Äpfel mit Birnen“ verglichen werden. Ihrer Meinung nach sind die ergänzenden Sortimente den zentrenrelevanten zuzuordnen, was wiederum dem beschlossenen Einzelhandelmonitoring aus 2012 widerspräche.

 

Herr Stüttgen spricht die Begrifflichkeit „Warenhauskonzept“ an und möchte wissen, ob sich hierdurch das Konzept allgemein ändere und was damit gemeint wäre. Weiterhin sieht er die einzelnen Flächen als relativ groß an und möchte wissen, was der Hintergrund hierfür sei.

 

Herr Freitag spricht die auf der Seite 6 unter Punkt 4.2 aufgeführte Prüfung der Verträglichkeit und das dort erwähnte Gutachten des Büros Dr. Lademann & Partner an, was ihm nicht bekannt sei und welches er gerne vorgelegt haben möchte.

 

Herr Schröder verweist bei der Sortimentsauswahl darauf, dass gemäß eines Katalogs der Hansestadt Lübeck, diese aufgeführten Sortimente als gleichwertig betrachtet würden. Weiterhin verweist Herr Schröder auch auf die wegfallende Fläche und auf das in der Begründung erwähnte Gutachten, welches eine Verschiebung der Flächen als machbar belegt.

Bezüglich der Frage nach der Änderung der Sortimente führt Herr Schröder aus, dass dies der Wunsch des Betreibers sei, da dieser gemäß des Mottos „Handel ist Wandel“ auf Nachfragen seitens des Verbrauchers flexibel reagieren müsse.

Herr Schröder versichert auch, dass sich die Gesamtverkaufsfläche nicht vergrößern werde, sondern nur eine Verlagerung aus der benachbarten Verkaufsstätte vollziehe.

 

Herr Lötsch möchte wissen, ob die Verschiebung der 1300 qm auch im besagten Gutachten aufgeführt und rechtlich abgeklärt sei, was Herr Schröder ihm bestätigt. Es wird darüber hinaus eine privatrechtliche Vereinbarung mit dem Eigentümer geben, in der diese Fakten verbindlich geklärt werden.

Herr Senator Boden sagt eine Vorlage dieser Vereinbarung vor dem Satzungsbeschluss zu.

 

Frau Friedrichsen gibt zu Bedenken, dass die gesamten Zahlen bezüglich der Zu- bzw. Abnahme der Flächen auf der Seite 5/6 sehr verwirrend und „sperrig“ zu lesen seien und regt an, dass die Verwaltung eine Tabelle zur Verfügung stellen solle, bei dem die „Vorher / Nachher“ Situation gegenübergestellt und dadurch besser lesbar werde.

Weiterhin möchte Frau Friedrichsen wissen, ob die Formulierung auf der Seite 2/6 in der oberen Hälfte darauf hinauslaufe, dass es keine weiteren Prüfung in der Zukunft bezüglich zentrenrelevanten oder nichtzentrenrelevanten Sortimentern geben werde.

 

Herr Dr. Brock möchte wissen, warum hier von einem einfachen Verfahren die Rede sei, obwohl scheinbar ein Systemwechsel anstehe und warum diese Realisierung des B-Planes nicht schon bei der letzten Änderung berücksichtigt wurde.

 

Frau Metzner möchte wissen, ob sich der Wegfall der Verkaufsfläche von 1300 qm nur auf die zentrenrelevanten Sortimenter beziehe.

 

Herr Senator Boden erklärt, dass hier zwei Tatbestände betrachtet werden müssten. Zum einen wolle man von einer SB-Marktbetrachtung weg kommen und zum anderen sei man seitens des Eigentümers der Meinung, dass eine Verlagerung von CB-Moden zu Citti sehr schnell vollziehbar sei, was aber seitens der Verwaltung anders bewertet wurde.

Gemäß der Auskunft des Bereiches Recht sei die hier angestrebten Verschiebung von Sortimentern nicht einfach machbar, so dass es hier eine Änderung beider B-Pläne geben müsse.

 

Herr Lötsch möchte wissen, ob die Verkaufsfläche von CB-Mode im ersten OG gänzlich verschwinde und dort nur Lagerfläche entstehe oder ob dort auch noch weiterhin nichtzentrenrelavante Sortimenter verkauft werden dürfen.

Frau Metzner führt aus, dass hierzu eine eindeutige Aussage im B-Plan wichtig sei.

 

Herr Ramcke möchte bezüglich der unter Punkt 5 aufgeführten finanziellen Auswirkungen wissen, warum keine Kosten auf die Hansestadt Lübeck zukämen, obwohl unter Punkt 4.1 das Gutachten von der KWL beauftragt wurde.

Herr Senator Boden verweist darauf, dass dies im Wirtschaftsplan der KWL abgebildet sei.

 

Weiterhin sieht Herr Ramcke, bei einem Zulassen dieser Flächen, erhebliche Nachteile und eine Schwächung für die Innenstadt, da die Gefahr bestünde, dass andere Versorger auf der grünen Wiese nachziehen könnten.

Herr Senator Boden verweist darauf, dass dies ein Aufstellungsbeschluss sei, bei dem geprüft werden solle, was gesamtstädtisch entwickelt werden könne, ohne unglaubwürdig zu erscheinen, und nicht gleich eine endgültige Entscheidung bewirkt werden solle. Man müsse in diesem Zusammenhang das SB-Warenhaus als Gesamtes betrachten.

 

Herr Ramcke sieht dennoch hierbei eine Verbesserung des Standorts und damit eine Aufwertung, daher müsse es eine Begrenzung der zentrenrelevanten Sortimenter geben, um die Innenstadt nicht zu schwächen.

 

Herr Lötsch möchte wissen, ob diese Vorlage schon im Wirtschaftsausschuss vorgestellt wurde.

Herr Senator Boden erklärt, dass diese Vorlage noch nicht im Wirtschaftsausschuss vorgestellt wurde, da erst abgewartet werden sollte, ob diesem Aufstellungsbeschluss so im Bauausschuss zugestimmt werde. Anschließend sei dort eine Vorstellung vorgesehen.

 

Herr Stolzenberg hinterfragt, die seiner Meinung nach vollzogene Kehrtwende der Verwaltung, da vor neun Monaten eine Erweiterung bei Citti abgelehnt wurde.

Weiterhin spricht er die steigenden Leerstände in der Innenstadt an (4% in 2009 und 10% in 2013). Eine Stärkung von Citti bedeutet eine Schwächung der Innenstadt, daher sollte sorgfältig überlegt werden, ob diese Vorlage so beschlossen werde, führt Herr Stolzenberg weiter aus.

Herr Stolzenberg sieht in einem Aufstellungsbeschluss eine klare Zielbekundung, bei der im Nachhinein, eine Korrektur schwer möglich sei. Für das unter Punkt 6.2 genannte, noch fehlende Gutachten zur gewünschten Festsetzung, sieht er als Voraussetzung zu einer Entscheidung im Bauausschuss an.

Herr Stolzenberg stellt den Antrag auf eine Ablehnung der Vorlage. (Änderung gemäß TOP 1.3 – BA 19.01.2015)

 

Herr Freitag sieht hier noch viele offene Fragen und Widersprüche in der Verwaltung, zudem möchte er das zugesagte Gutachten einsehen, daher wäre seiner Meinung nach eine Vertagung um eine Sitzung die beste Lösung.

Herr Freitag möchte von der Verwaltung wissen, ob etwas gegen eine Vertagung sprechen würde, was verneint wurde, daraufhin spricht Herr Freitag sich für eine Vertagung aus. (Änderung gemäß TOP 1.3 – BA 19.01.2015).

 

Herr Quirder mahnt an, sich mit einem beschlossenen Aufstellungsbeschluss nicht unter Druck zu setzten, da Änderungen immer noch einfließen können. Er möchte allerdings eine Zusage seitens der Verwaltung, dass der Wirtschaftsausschuss beteiligt werde.

Weiterhin möchte Herr Quirder wissen, ob die errechnete Differenz von 800 qm für zentrenrelevante Sortimente genutzt werde, was ihm bestätigt wird.

 

Herr Schultz sieht die Verlagerung der Sortimenter weniger problematisch. Seiner Meinung nach ist das Minus bei den Fahrrädern und den Elektroartikeln als schwerwiegender anzusehen. Auch er möchte gerne das hier in Rede stehende Gutachten einsehen.

 

Herr Lötsch spricht das Vertrauen des Investors in die Verwaltung an. Seiner Meinung nach sei es der bessere Weg den Aufstellungsbeschluss erst zu beschließen, wenn die hier angesprochenen Unklarheiten beseitigt seien, anstelle ihn zu beschließen und hinterher abzuändern.

Herr Lötsch schlägt für die CDU Fraktion vor, die Vorlage um eine Sitzung zu vertagen.

 

Aufgrund des Vertagungsantrages wird der Antrag von Herrn Stolzenberg zur Ablehnung der Vorlage nicht abgestimmt. (Änderung gemäß TOP 1.3 – BA 19.01.2015)

 

Der Vorsitzende lässt über den Vertagungsantrag abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis:

Für die Vertagung:                                          8 Stimmen

Enthaltungen:                                                        6 Stimmen

 

Der Bauausschuss vertagt die Vorlage einstimmig auf die nächste Sitzung.

Beschluss:

Beschluss:

1.              Für das Grundstück des Einkaufszentrums CITTI-Park, gelegen an der Straße Herrenholz 14 und im beiliegenden Übersichtplan (Anlage 1) dargestellt, wird der Bebauungsplan 22.55.09 – Änderung des Bebauungsplans 22.55.08 - Herrenholz Einkaufszentrum - aufgestellt. Zudem wird für das Grundstück Herrenholz 6, ebenfalls dargestellt im beiliegenden Übersichtsplan (Anlage 1) der Bebauungsplan 22.55.10 - Änderung des Bebauungsplans 22.55.01 – Gewerbegebiet Herrenholz Süd - aufgestellt. Beide Bebauungspläne werden als Bebauungspläne der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt.

              Mit der Aufstellung der Bebauungspläne sollen durch die Reduzierung von Verkaufsflächen am Standort Herrenholz 6 zusätzliche Verkaufsflächen für das Einkaufszentrum CITTI-Park ermöglicht werden sowie die zulässigen Verkaufsflächen für bestimmte Sortimente im Einkaufszentrum geändert werden.

2.              Die Aufstellungsbeschlüsse sind gemäß § 2 Abs 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

3.              Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sollen in Form eines zweiwöchigen Aushanges und einer Erörterungsveranstaltung durchgeführt werden.

4.              Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB soll erfolgen.