Auszug - Neue Anfragen  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 5.2
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Mo, 15.12.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:55 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
 
Wortprotokoll

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5.2.1        Atommülllager in Rødby Havn (Herr Pluschkell) (5.610)

Das Königreich Dänemark plant den Bau eines Lagers für atomare Abfälle. Ein zu untersuchender Standtort ist Rødby Havn, gut erreichbar über die geplante Feste Belt-Querung. Das Lager soll alle dänischen schwach- und mittelradioaktiven Abfälle aufnehmen sowie radioaktive Abfälle mit kurzen und langen Halbwertzeiten aus Betrieben, Forschungsaktivitäten und dem Rückbau der Forschungseinrichtung Risø, einschließlich Sonderabfällen wie z. B. bestrahlte Brennelemente aus Experimenten.

             

Dieses vorausgeschickt frage ich: Welche Betroffenheiten sieht die Stadtverwaltung für die Hansestadt Lübeck und die hier lebenden Menschen? Beabsichtigt die Stadtverwaltung im Rahmen des derzeit laufenden Planungsverfahrens eine Stellungnahme abzugeben? Wenn ja, welchen Inhalts? Wenn nein, warum nicht?

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

5.2.2        Umgehungsstraße Schlutup (Frau Friedrichsen)

Frau Friedrichsen spricht den fehlenden Hinweis auf den Hafen, im Zuge der Wesloer Landstraße (stadtauswärts / Fahrtrichtung Schlutup), an, welcher vorher durch den Wesloer Weg existent war. Weiterhin ist ein Hinweisschild durch ein anderes unmittelbar davorstehendes verdeckt.

 

Abschließende Antwort

Herr Dr. Klotz sagt zu, diese Anfrage zuständigkeitshalber an den LBV-SH, Niederlassung Lübeck und damit an Herrn Sommerburg weiterzugeben, kann allerdings nicht für eine Beantwortung oder Handlung garantieren. Er erinnert an eine von Frau Kaske gestellte Frage in der Sitzung am 01.12.2014, in der es um den gleichen Knotenpunkt, nur um die entgegengesetzte Fahrtrichtung und eine Bezeichnung „Zentrum“ (rechter Wegweisungspfeil) ging. Auch hier sei der Baulastträger der Landesbetrieb, für dessen Handeln die Stadt nicht verantwortlich sei.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.