Auszug - Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 5.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 17.11.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:25 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
 
Wortprotokoll

5

5.1.1              Kontaktschleife für Blitzeranlage (Herr Lötsch) (5.660 / FB3)

(TOP 5.2.3 am 03.11.2014)

Herr Lötsch möchte wissen, wer für die Reparatur der Kontaktschleifen bei den stationären Blitzanlagen im Heiligen-Geist-Kamp aufkomme.

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Zwischenantwort des FB5:

Die Schleifen für die Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlagen werden vollkommen eigenständig vom FB3 (Verkehrsangelegenheiten) unterhalten. Wer die Kosten nach einer Fahrbahnsanierung übernimmt ist zu vereinbaren (Hinweis: Beim FB5 übernimmt der Verursacher, in der Regel die Kosten für die Wiederherstellung).

 

Abschließende Antwort des FB3:

Die Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlagen werden ausschließlich vom FB3, Bereich Verkehrsangelegenheiten unterhalten. Dazu zählt auch die Instandsetzung, falls aufgrund von Fahrbahnarbeiten Reparaturen erforderlich werden.

Der Bereich Verkehrsangelegenheiten hat bei der Beschaffung der letzten Überwachungsanlagen darauf Wert gelegt, kontaktlose Anlagen zu installieren, um die Folgekosten (resultierend aus schlechten Fahrbahnoberflächen) so gering wie möglich zu halten.

Bei der Geschwindigkeitsüberwachungsanlage im Heiligen-Geist-Kamp handelt es sich allerdings um eine ältere Anlage, die - wie die Anlagen an der B75 und in der Ratzeburger Allee auch - noch mit Sensoren in der Fahrbahn arbeiten.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

5.1.2              Sanierung Schleusenstraße, Eckbusch und Oberbüssauer Weg (Herr Stolzenberg) (5.660)

(TOP 5.2.1 am 03.11.2014)

Ist eine Sanierung der Schleusenstraße, der Straße Eckbusch und des Oberbüssauer Wegs geplant bzw. wann wird eine Sanierung erfolgen?

O.g. Straßen befinden sich seit vielen Jahren in einem sehr schlechten Zustand. Die Fahrbahndecken sind mit Schlaglöchern übersät, brüchig und sehr uneben. Seit Jahren werden Flickarbeiten durchgeführt, um noch größere Schäden durch Frost, andere Witterungseinflüsse und den Fahrzeugverkehr in Grenzen zu halten. Die Gesamtsituation wird nicht verbessert. Im Rahmen der derzeit in Lübeck durchgeführten Sanierung von Nebenstraßen, deren Fahrzeugverkehr viel niedriger frequentiert ist als die der o.g. Straßen, wird angeregt, auch diese Straßen vordringlich zu sanieren.

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort

Aufgrund der restriktiven Haushaltsvorgaben stehen im Haushalt 2015 vorbehaltlich der Genehmigung für die Sanierung von Straßen rund 3,3 Mio. € zur Verfügung. Dafür sind nach fachlicher Priorisierung (Straßenerhaltungsmanagement) 3,07 Mio. € für die Sanierung von ausgewählten Vorbehaltsstraßen vorgesehen. Für Gemeindestraßen, die nicht dem Vorbehaltsstraßennetz zugeordnet sind, stehen 250.000 € zur Verfügung. Eine Entscheidung, für welche Straßen diese Mittel verwendet werden, kann erst abschließend nach Sichtung möglicher Winterschäden getroffen werden. Eine Sanierung der o.g. Straßen im Jahr 2015 ist jedoch unwahrscheinlich.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

5.1.3              Lofotenweg (Herr Prieur) (5.660)

(TOP 5.2.10 am 03.11.2014)

Herr Prieur spricht den vor dem Grundstück Lofotenweg 6 befindlichen Seitenstreifen an. Dieser war teilweise durch weiße Markierungen für eine Feuerwehrzufahrt und für den Stellplatz von Mülltonnen kenntlich gemacht. Vor kurzem hat der Bereich Stadtgrün und Verkehr dort diese weiße Markierung schwarz übergemalt.

Herr Prieur möchte wissen, ob diese Markierungen antragspflichtig seien.

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort

Die vermutlich vor längerer Zeit von der Baugenossenschaft Haus & Mehr GmbH in Eigenregie aufgebrachten Markierungen waren von der Straßenverkehrsbehörde nicht angeordnet. Weil Markierungen genauso wie Verkehrsschilder zu den Vorschriftzeichen gehören, diese im Lofotenweg sich auf einer öffentlichen Verkehrsfläche befunden haben und im Übrigen dort gar nicht notwendig waren (für amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrten gilt bereits ein absolutes Haltverbot nach §12 Abs. 1 Nr. 5 StVO; für die Mülltonnen gilt gleiches gem. § 45 Abs. 9 StVO, da diese auch über die Feuerwehrzufahrt zur Fahrbahn gebracht werden können) waren diese zu entfernen. Eine „Antragspflicht“ besteht insofern nicht und kann auch nicht begründet werden.

 

Die o.g. Baugenossenschaft lehnte im Sommer 2014 die Entfernung ab, so dass die Außendienstmitarbeiter des Sachgebietes 5.660.3-4 Verkehrseinrichtungen im Oktober dies erledigen mussten. Die weiße Kreuzmarkierung wird demzufolge vor Ort nicht wieder aufgebracht. Es ist aber geplant, im Dezember bei einer Besprechung unter den Straßenverkehrsbehörden des Bundeslandes Schleswig-Holsteins dieses immer wiederkehrende Thema von Seiten der hiesigen Straßenverkehrsbehörde anzusprechen.

 

Weitere Nachfragen am 17.11.2014:

Herr Prieur möchte wissen, ob es grundsätzlich nicht zulässig sei, Markierung auf Parkplätze aufzubringen.

Herr Dr. Klotz erläutert, dass es noch nie zulässig war, eigenmächtig Markierungen aufzubringen. Derartige Markierungen seien Verkehrszeichen und demzufolge von der Straßenverkehrsbehörde anzuordnen. Diese Anordnung erfolge auf Grundlage der StVO, in der geregelt ist, dass Verkehrszeichen so sparsam wie möglich einzusetzen seien. Dies sei in der Regel für Schilder und den daraus resultierenden Schilderwald einsichtig, gelte aber für Markierungen entsprechend. In diesem Fall werde die Feuerwehrzufahrt durch ein Schild kenntlich gemacht, so dass eine zusätzliche Markierung nicht notwendig sei.

Herr Prieur möchte wissen, warum man denn überhaupt eine Parkplatzfläche vor so einer Einfahrt baue, was Herr Dr. Klotz damit erklärt, dass rechts und links der Einfahrt auf dem Parkstreifen auch geparkt werden könne.

Herr Prieur führt aus, dass die Feuerwehr die Erneuerung der vor ca. 20 Jahren aufgebrachten Markierung gefordert habe.

Herr Schultz ergänzt, dass diese Markierung seit den 70er Jahren dort sei und er ein Fax habe, aus dem die, von Herrn Prieur angesprochene Forderung der Feuerwehr hervorgehe, welches er 5.660 zusenden werde.

Herr Dr. Klotz ergänzt, dass ihm dieser Sachverhalt neu sei, seiner Einschätzung nach die Feuerwehr aber keine hoheitlichen Befugnisse habe, wenn es um die Aufstellung von Schildern und die Markierung von Straßenflächen gehe. Sofern die Feuerwehr auf die Markierungen bestehe, werde zwischen den beiden Behörden sicher eine Lösung gefunden werden, z.B. eine angeordnete Markierung.

Herr Prieur hinterfragt, warum dann Markierungen im Quartier Falkenwiese aufgebracht worden seien.

Herr Dr. Klotz verweist auf zwei völlig unterschiedliche Sachlagen, zumal im Quartier Falkenwiese keine Hinweisschilder von Feuerwehrzufahrten seien, so wie im Lofotenweg.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

5.1.4              Fernwärme in St. Lorenz Süd (Herr Pluschkell) (5.651)

(TOP 5.2.1 am 06.10.2014)

Die Lübecker Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 26.02.2012 unter TOP 13.6 (DS 521) den Bürgermeister beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass es zu einem vorrangigen Einsatz von Fernwärme in öffentlichen Gebäuden der Hansestadt Lübeck kommt.

Ich bitte um Information, ob es in Vorbereitung des derzeit stattfindenden Ausbaus der Fernwärmeversorgung in St. Lorenz Süd seitens der Stadtverwaltung Gespräche mit den Stadtwerken Lübeck über den Anschluss öffentlicher Gebäude (z. B. Bugenhagenschule, Kita Dornestraße, Jugendzentren, Stadtteilzentren usw.) gegeben hat.

Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Wenn nein, wann werden diese Gespräche nachgeholt und mit welcher konkreten Zielsetzung?

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort

Der zitierte Beschluss aus dem Jahr 2012 sieht vor, dass Fernwärme überall dort zum Einsatz kommen soll, wo dies wirtschaftlich vorteilhaft für den Betreiber des Gebäudes, also die Hansestadt Lübeck, ist. Diese Prämisse wird ohnehin bei jeder Entscheidung über einen Wechsel der Wärmeversorgung berücksichtigt. In der Vergangenheit sind die Stadtwerke im Vorwege von Netzerweiterungen an das GMHL herangetreten und haben für einen Anschluss der an der Trasse gelegenen Gebäude geworben. Dies ist im Zuge der aktuellen Ausbaumaßnahmen beispielsweise für die MuK so geschehen, jedoch nicht für die angesprochenen Gebäude Kita Dornestraße, Bugenhagenschule sowie Jugend- und Stadtteilzentren.

In der Bugenhagenschule betreiben die Stadtwerke bereits eine lokale Heizungsanlage und verkaufen die erzeugte Wärme ähnlich wie bei der Fernwärmeerzeugung. Die Kesselanlage in der erst kürzlich sanierten Kita Dornestraße ist ca. 16 Jahr alt. Dort könnte ein Fernwärmeanschluss in absehbarer Zeit durchaus sinnvoll sein.

Gespräche hat es bezüglich der angesprochenen Gebäude bisher nicht gegeben. Diese werden selbstverständlich geführt werden, wenn sich die Stadtwerke mit konkreten Angeboten an das GMHL wenden. Sobald hier Preise für die Wärmeversorgung und Anschlusserstellung genannt werden, kann das GMHL diese mit den gegenwärtigen Kosten vergleichen und über einen Neuanschluss entscheiden.

Ein Gesprächstermin zwischen GMHL und Stadtwerken zur Abstimmung weiterer Möglichkeiten von Fernwärmeanschlüssen an städtischen Gebäuden ist für Mitte November 2014 vorgesehen.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

5.1.5              Roggenmühle (Herr Pluschkell) (5.691)

(TOP 5.2.9 am 03.11.2014)

Herr Pluschkell spricht die Roggenmühle Am Mühlendamm an, bei der sich auf der einen Seite ein Wehr und auf der anderen Seite eine Wasserturbine befindet. Durch eine schon seit längerer Zeit anhaltende Undichtigkeit, gehen hier große Wassermengen verloren, so dass die Turbine nach Auffassung der Stadtwerke nur rund 10% ihrer Leistung erbringen kann. Er möchte wissen, wann hier eine Reparatur stattfinden werde.

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort

Für das Wehr an der Roggenmühle ist die LPA für den baulichen Zustand und die manuelle Steuerung, die Stadtwerke für den automatischen Ablauf zuständig. Auf Undichtigkeiten wird das Wehr ständig kontrolliert, kleinere Maßnahmen werden sofort behoben, so zuletzt am 15.10.2014. Bauliche Mängel wurden nicht festgestellt. Um eine noch größere Dichtigkeit zu erreichen, wurde inzwischen die Unterkante der Wehrtafeln von einem Taucher untersucht und gereinigt. Eine 100%tige Dichtigkeit ist mit den alten Wehrtafeln aus Holz nicht erreichbar.

 

Die Steuerung des Zulaufes zum Krähenteich/Mühlenteich erfolgt manuell durch die LPA. Das Jahr 2014 war ab März sehr trocken und der gefallene Regen war gleichmäßig verteilt, sodass die Wakenitz sehr wenig Wasser geführt hat. Der Zulauf zum Krähenteich/Mühlenteich ist seit März nur zu 10 bis 30 % geöffnet, die Hochwasserentlastung war komplett geschlossen. Für die Erzeugung von Strom durch Wasserkraft war es ein sehr ungünstiges Jahr.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.