Die Bürgerschaft hat zu Punkt 5.27 mit VO Nr. 1675 den nachstehend
aufgeführten Antrag der Fraktion DIE LINKE einstimmig an den
Ausschuss für Soziales überwiesen (anschließend ist eine erneute Beratung in der Bürgerschaft vorgesehen):
Die Bürgerschaft stellt fest, dass sich mit dem Wegfall der Belegungsbindung für landesweit
15.000 Sozialwohnungen zum 30.06.2014 die Situation auf dem Wohnungsmarkt für
Haushalte mit geringen Einkommen dramatisch verschlechtert. Besonders betroffen sind
Gebiete mit Mangel an preiswertem Wohnraum, wie das Hamburger Umland, die kreisfreien
Städte Kiel und Lübeck sowie einzelne Bädergemeinden.
Die Lübecker Bürgerschaft fordert die Landesregierung Schleswig-Holstein auf, ihre
Bemühungen bei der Schaffung preiswerter Mietwohnungen zu intensivieren, ihre
Förderpolitik dahingehend auszurichten und mit einer langfristigen Strategie den sukzessiven
Wiederaufbau eines größeren Sozialwohnungsbestandes einzuleiten.
- Dazu sollen weitere Landesmittel bereitgestellt werden.
- Das Zweckvermögen Wohnungsbau soll wieder gänzlich für die Wohnraumförderung
Verwendung finden. Aus dem Zweckvermögen abgezweigte Mittel, wie jene für die
Krankenhaussanierung, sollen zukünftig wieder aus dem Landeshaushalt bezahlt werden.
- Die derzeit von der Landesregierung praktizierte Eigenheimförderung soll in den genannten
Gebieten zu Gunsten des Mietwohnungsbaus umgeschichtet werden.
Der Bürgermeister und die Vertreterinnen und Vertreter der Universitätsstadt Lübeck in den
Gremien von Städtebund und Städtetag werden aufgefordert, sich mit der Landesregierung
über zielführende Beiträge der Kommunen zu dieser Strategie zu verständigen.
Begründung:
Mit dem am 01.07.2009 in Kraft getretenen Wohnraumförderungsgesetz (SHWoFG) ist die
Wohnraumförderung in Schleswig-Holstein völlig neu geregelt worden. Die zum Zeitpunkt
des Inkrafttretens gezahlte Kostenmiete wurde als "Basismiete" neu definiert und für fünf
Jahre festgeschrieben. Zusätzlich sind die öffentlich-rechtlichen Belegungsbindungen, die
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Laufzeiten zwischen 45 und 70 Jahren beinhalteten, auf eine Laufzeit von maximal 35
Jahren verkürzt worden. Mit dem 30.06.2014 verlieren von den knapp 65.000 verbliebenen
Sozialwohnungen infolge der Gesetzesänderung gleich 15.000 ihre Belegungsbindungen.
Damit sinkt der Bestand besonders preiswerter Wohnungen auf unter 50.000 Einheiten.
Davon betroffen sind die Gebiete, die ohnehin schon unter Druck stehen, neben dem
Hamburger Umland, einigen touristisch stark nachgefragten Bädergemeinden besonders die
schleswig - holsteinischen Großstädte Lübeck und Kiel.
Um einen nennenswerten Dämpfungseffekt auf den Wohnungsmarkt auszuüben und
sicherzustellen, dass einkommensschwache Haushalte eine realistische Chance haben, eine
preiswerte Wohnung zu bekommen, müssten nach Berechnungen des Pestel-Institutes in
Hannover für Schleswig-Holstein 152.000 Sozialwohnungen zur Verfügung stehen. Die
derzeitige Versorgung mit preiswertem Wohnraum deckt somit nur ein Drittel des
festgestellten Bedarfs. Gleichzeitig nimmt die Zahl einkommensschwacher Haushalte
dramatisch zu. Prekäre Arbeitsverhältnisse, gebrochene Erwerbsbiografien, sinkende
Renten, eine zunehmende Altersarmut und die Zunahme von Singlehaushalten führen
unweigerlich zu einem Anstieg der relativen Wohnkostenbelastung, sodass ein steigender
Bedarf an Sozialwohnungen objektiv festzustellen ist.
Herr Senator Schindler berichtet zum Sachstand in der Hansestadt Lübeck:
In 2014 enden aufgrund der Überleitungsvorschrift in dem am 01.07.2009 in Kraft getretenen Schleswig-Holsteinischen Wohnraumförderungsgesetz (SHWoFG) Belegungsbindungen, die einen Zeitraum von 35 Jahren oder mehr vollendet haben. Insbesondere dadurch wird sich der Bestand an geförderten Wohnungen von ca. 10.200 Einheiten um ca. 2.400 Einheiten auf dann ca. 7.800 Einheiten in 2014 verringern.
Die bis Ende 2014 aus der Belegungsbindung gefallenen Wohnungen unterliegen in der Regel noch einer gesetzlichen Mietbindung bis 31.12.2018. Auch danach steht dieser Wohnraum noch zur Verfügung. Mietanpassungen können nur so weit vorgenommen werden, wie der Markt es zulässt.
Nach heute bekannten Planungen entstehen in der Hansestadt Lübeck durch Neubauten und Modernisierungen ca. 1.000 neue geförderte Wohnungen bis Ende 2018.
Die folgende Handlungsempfehlung aus dem Wohnungsmarktkonzept 2013 wird bei sämtlichem Verwaltungshandeln im Zusammenhang mit Wohnungsbauförderung berücksichtigt:
„Vorhalten von gefördertem Wohnraum im Umfang von ca. 10.000 Wohnungen sicherstellen“
Maßnahmen
Inanspruchnahme der Wohnraumförderprogramme des Landes Schleswig-Holstein durch die Lübecker Wohnungswirtschaft:
Mit dem neuen Steuerungsinstrumenten „Kommunales Förderbudget“ aus dem Förderprogramm 2011-2014 des Landes Schleswig-Holstein wurde der Hansestadt Lübeck ein Budget von 48 Mio. EUR zugewiesen. Dieses Budget wird durch die Beantragung von Wohnraumförderungsmitteln durch die Wohnungswirtschaft, insbesondere durch die Grundstücks-Gesellschaft Trave, ausgeschöpft. Zurzeit laufen bereits die Planungen des Landes zur Aufstellung eines Wohnraumförderungsprogramms ab dem Jahr 2015. Die Hansestadt Lübeck hat gegenüber dem Land wieder einen Bedarf von 48 Mio EUR mitgeteilt.
Offensive für bezahlbares Wohnen:
Das Innenministerium hat 2013 zusammen mit den wohnungswirtschaftlichen Verbänden und dem Mieterbund diese Offensive gestartet. Ziel ist es insbesondere preiswerte und qualitativ gute Wohnungen zu schaffen. In den Rahmenvereinbarungen verpflichtet sich das Land dazu, verlässliche, planbare Wohnraumförderungsprogramme und Förderbestimmungen zu garantieren und durch Planungshilfen für Transparenz bezüglich der Wohnungsentwicklung im Land zu schaffen. Im Gegenzug hat sich die Wohnungswirtschaft verpflichtet, Investitionen im Bereich des Wohnungsbaus und Klimapaktes zu tätigen und an Projekten für bezahlbares Wohnen mitzuwirken.
Wohnbündnis für Schleswig-Holstein:
Mit Rundschreiben 108/2014 hat der Städteverband Schleswig-Holstein aktuell die zwischen dem Städteverband und dem Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen abgeschlossene Schleswig-Holsteiner Erklärung zum Wohnbündnis für Schleswig-Holstein zur Kenntnis gegeben (Anlage).
In dieser Erklärung werden zentrale Felder der Zusammenarbeit herausgestellt. Der Erhalt des Zweckvermögens Wohnraumförderung und die Absicherung der Regionalisierungsmittel über das Jahr 2019 hinaus wurden als klares gemeinsames Ziel benannt.
Fazit
Eine dramatische Verschlechterung für Haushalte mit geringem Einkommen in der Hansestadt Lübeck wird aus fachlicher Sicht nicht bestätigt.
Es bestehen keine Zweifel an der Sicherstellung einer langfristigen Finanzierung auskömmlicher Wohnraumförderprogramme.
Es existiert bereits eine breite Vernetzung zwischen Land, Kommunen und Wohnungswirtschaft über entsprechende Wohnbündnisse.
Frau Akyurt führt aus, dass im April 2015 eine Sitzung des Armutsgipfels stattfinde, in der auch das Thema „Wohnen“ diskutiert werde. Die Ergebnisse aus dieser Sitzung sollten in die Beratung des vorliegenden Überweisungsauftrags im Ausschuss für Soziales einfließen.
Frau Akyurt beantragt daher die Vertagung bis zum Sommer 2015.