Auszug - Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 5.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 15.09.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:08 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
 
Wortprotokoll

5

5.1.1              Travemünde “Kleiner Belt” (Herr Howe) (5.631)

(TOP 5.2.9 am 01.09.2014)

Herr Howe berichtet, dass es in Travemünde im Straßenzug „Kleiner Belt“ eine Festlegung im B-Plan gegeben habe, wie die Gebäude auszusehen haben. Jetzt wurde dort ein Bauantrag gestellt, der auch genehmigt wurde für ein Gebäude, das nicht dem damaligen B-Plan entspräche. Auf den Widerspruch der Anwohner gab es eine Ablehnung dieses inklusive einer Rechnung hierfür über 250 Euro und einer nachträglichen Ausnahmegenehmigung.

Herr Howe möchte wissen, ob seitens der Verwaltung immer so verfahren werde, dass es nachträgliche Ausnahmegenehmigungen gäbe.

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort:

Für das Grundstück Kleiner Belt 12a ist eine Baugenehmigung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach §69 Landesbauordnung (LBO) ergangen. Nach §69 Abs. 1 LBO wird, außer bei Sonderbauten (ein solcher liegt hier offensichtlich nicht vor), die Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Vorschriften der LBO und mit Vorschriften aufgrund der LBO (baugestalterische Festsetzungen) nicht geprüft.

Hiergegen wurde von den Nachbarn Widerspruch erhoben sowie von einem Nachbarn ein Antrag nach §80a Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) beim Verwaltungsgericht Schleswig gestellt. Dieser Antrag wurde jedoch vom Antragsteller, nach rechtlichen Hinweisen des Richters hinsichtlich der Erfolgsaussichten, zurückgezogen; folgend wurden Widersprüche als unbegründet kostenpflichtig zurückgewiesen.

Nach dem Verwaltungskostengesetz Schleswig-Holstein (VerwKostG) und der Baugebührenverordnung (BauGebVO SH) ist die Verwaltung verpflichtet Kosten im Widerspruchsverfahren zu erheben (§15 Abs. 3 VerwKostG, §1 i.V.m. Tarifstelle 8 BauGebVO SH). Die Gebührenhöhe von 250 Euro war aufwandsangemessen und lag innerhalb des Gebührenrahmens von 100 Euro – 1.500 Euro.

Veranlasst von einem Nachbarn befindet sich der gesamte Vorgang derzeit zur fachaufsichtlichen Prüfung beim Innenminister des Landes Schleswig-Holstein als Oberste Bauaufsichtsbehörde.

             

Nachträglich wurden für das Bauvorhaben Befreiungen vom B-Plan zu gestalterischen Festsetzungen bezüglich der Farbgebung der Dacheindeckung und den Festsetzungen zu notwendigen Stellplätzen auf dem Grundstück erteilt.

             

Nachträgliche (Bau)Genehmigungen sind, soweit das Vorhaben genehmigungsfähig ist, zu erteilt. Der Verwaltung steht insoweit kein Ermessen zu. Vorliegend lagen aus Sicht der Verwaltung die Voraussetzungen für die Befreiungen vom B-Plan vor.

Das o.a. Verfahren ist nicht ungewöhnlich und entspricht regelmäßigem Verwaltungshandeln.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

Weitere Nachfrage am 15.09.2014

Herr Howe moniert, dass es zu den im BA beschlossenen B-Plänen im Nachhinein Ausnahmen gäbe.

Herr Schröder erläutert, dass Ausnahmen im B-Plan ausgeführt seien (d.h. sie sind bei der Planung schon ins Kalkül gezogen worden). Befreiungen hingegen seien in Abweichung von den Festsetzungen des B-Planes möglich. Einzelfallentscheidungen, die im Hinblick auf die von Antragstellern vorgebrachten Argumenten zu bewerten sind. Hierbei gilt es die Sachlage in Abwägung der einzelnen, hier betroffenen Belange im Sinne der Antragsteller zu prüfen.

Herr Pluschkell sieht die Liberalisierung des Baugesetzes als Ausgangspunkt für Streitereien unter Nachbarn.

Herr Howe plädiert dafür, dass für die Zukunft eine Regelung geschaffen werden müsse.

Herr Senator Boden sieht die Schwierigkeiten bei der Umsetzung und weist in diesem konkreten Fall auf einen noch alten B-Plan hin. Grundsätzlich werden schwierige Baugesuche in einer internen Runde (Baugesuche beim Bausenator“) diskutiert, wobei es nicht immer leicht falle eine für alle verträgliche Entscheidung zu fällen, erläutert Herr Senator Boden weiter.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

5.1.2              Weg zwischen Elswigstraße und Ratzeburger Allee (Herr Howe) (5.610 / 5.660)

(TOP 5.2.2 am 04.06.2014)

(TOP 5.1.4 am 16.06.2014)

Herr Howe spricht den seit Jahren bestehenden Weg zwischen der Elswigstraße und der Ratzeburger Allee auf Höhe der Gustav-Falke-Straße – beim Bauhaus- Gelände an. Hier ist ein Unfall zwischen einem Gabelstapler und einem Fußgänger / Radfahrer passiert.

Herr Howe möchte wissen, wie weit die Verwaltung in der Planung, in der seit August 2010 zugesagten Herstellung eines Weges ist?

Wie weit die Verhandlungen mit dem Bauhaus sind?

Wann dieser Weg voraussichtlich fertig ist?

 

Zwischenantwort:

Herr Senator Boden sagt eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zu.

 

Zwischenantwort am 16.06.2014:

Die Planung, den Stichweg (öffentliche Verkehrsfläche) in Richtung Elswigstraße als Geh- / Radweg zu verlängern, ist noch nicht abgeschlossen.

Von der Fa. Bauhaus liegt zwischenzeitlich die Zustimmung für die Nutzung der für die Wegeverbindung benötigten Fläche vor Der Bereich Liegenschaften stimmt die Einzelheiten mit der Fa. Bauhaus ab.

 

Neben den Fragen der Bauausführung und Kostenstelle für die Maßnahme ist der rechtliche Aspekt abzustimmen, da die Baumaßnahme auf privater Fläche erfolgen würde.

 

Es wird angestrebt, noch im 3. Quartal 2014 über die noch offenen Punkte Klarheit zu haben, so dass der Bau (unter der Voraussetzung der Verfügbarkeit der benötigten Haushaltsmittel) anschließend erfolgen kann.

 

Weitere Nachfrage am 16.06.2014:

Herr Dr. Koß erläutert noch einmal die Probleme, die seit 2010 dort bestehen. Herr Dr. Klotz erklärt, dass der Bereich Stadtgrün und Verkehr nach Abschluss der Grundstücksangelegenheiten für die Baulast des Weges wohl letztendlich zuständig sein werde, seines Wissens aber hierfür für 2015 noch keine Haushaltsmittel eingestellt wurden. Hier wäre es aus seiner Sicht Aufgabe der Politik, einen Beschluss zu fassen, für den Wegebau und eine Beleuchtung tatsächlich Haushaltsmittel einzuplanen.

Frau Friedrichsen schlägt vor, den Weg zu öffnen, mit dem beschilderten Hinweis.“ Privat – Betreten auf eigene Gefahr“.

Herr Lötsch fasst die Diskussion dahin gehend zusammen, dass im Zuge der erweiterten Anfrage geklärt werden soll, wann der Weg in die städtische Verfügbarkeit übergehen könne und damit frühestens baulich fertig gestellt sein könnte und von welchen Baukosten auszugehen ist, auch unter der Maßgabe, dass der Weg beleuchtet wird.

 

Zwischenantwort:

Herr Senator Boden sagt eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zu.

 

Abschließende Antwort

Baukosten:

Es ist mit Baukosten in Höhe von ca. 40 000 € auszugehen.

Die Verbindung hat eine Gesamtlänge von ca. 210 Metern, wobei derzeit knapp die Hälfte (Anbindung an die Ratzeburger Allee) als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet und auch für Kfz nutzbar ist. Mit der geplanten Maßnahme werden die fehlenden ca. 110 Meter, die sich auf der Fläche der Bauhaus AG befinden, für Rad- und Fußverkehr ausgebaut. Zudem dient sie für die Feuerwehr als Umfahrung des Bauhausgebäudes.

Wegen der örtlichen Gegebenheiten ist ein vollkommen behindertengerechter Ausbau aufgrund der gegebenen Rahmenbedingungen nicht möglich. Zur Überwindung der Höhendifferenz zwischen dem Gehweg an der Elswigstraße und dem Bauhausgelände (ca. 0,90 m) wird die Rampenneigung des Weges aufgrund der geringen Entwicklungslänge, die zur Verfügung steht, ca. 7.5% betragen müssen.

Es ist vorgesehen, den Weg aus Radwegmitteln zu finanzieren.

 

Widmung als öffentliche Verkehrsfläche:

Bauhaus stellt seine Fläche im Rahmen eines Gestattungsvertrages für 20 Jahre zur Verfügung (Abstimmung mit dem Bereich Liegenschaften). Eine Widmung als öffentliche Verkehrsfläche ist nicht vorgesehen.

 

Beleuchtung:

Eine Beleuchtung des Weges ist nicht vorgesehen. Nach Rücksprache mit dem Sachgebiet Verkehrsbeleuchtung sind Beleuchtungen auf öffentlich gewidmeten Verkehrsflächen vorzusehen. Dies ist hier nicht der Fall. Zudem stellt die Verbindung keinen ausgewiesenen Schulweg dar und im Rahmen der angespannten Haushaltslage sowie dem Vorhandensein beleuchteter Alternativwege wird auch keine zwingende Notwendigkeit gesehen.

 

Beschilderung:

Der Vorschlag der Beschilderung „Benutzung des Weges auf eigene Gefahr, kein Winterdienst“ wird geprüft.

 

Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist nicht durchgeführt worden, da diese Maßnahme ein positiver Beitrag für alle Altersgruppe der nichtmotorisierten VerkehrsteilnehmerInnen darstellt.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

5.1.3              „Liebesschlösser“ an der Obertravenbrücke (Herr Rosenbohm) (5.660)

(TOP 5.2.5 am 01.09.2014)

Herr Rosenbohm hat gehört, dass es keine Erweiterung auf der Brücke geben soll, um weitere Schlösser dort aufzuhängen. In diesem Zusammenhang verweist er auf das schon einmal da gewesene Szenario, als die Schlösser seitens der Stadt entfernt wurden.

Herr Rosenbohm möchte wissen, ob dies eine Endgültige Lösung / Aussage sei oder ob auch schon über alternative Standorte auf anderen Brücken nachgedacht wurde.

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort:

Ohne auf die regelmäßig – bei derart und immer gleichgerichteten Anfragen zur Obertravebrücke – fachlichen und sachlichen Argumente hinsichtlich der Brückenunter- und -erhaltung vertieft einzugehen, kann von der Bauverwaltung auch neuerlich mitgeteilt werden, dass in Abstimmung mit der Fachbereichsleitung und dem damaligen Architekten des Brückenbauwerks keine weiteren Geländerfelder mit Ketten versehen werden sollen, an denen weitere Schlösser befestigt würden. Dies kann und soll sich allein durch ggf. politisch gefasste Beschlüsse mit einem anderen Tenor ändern. Damit sind die seitens der Stadtverwaltung in den LN gegebenen Aussagen derzeit fachlich und sachlich endgültig. Alternative Standorte oder andere Brücken sind bislang nicht geprüft worden.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

5.1.4              Nutzung von Freiflächen als Kaffee (Frau Bade) (5.660)

(TOP 5.2.1 am 01.09.2014)

In der Mühlenstraße, der FGZ, der Ober- und Untertrave, sowie in der Vorderreihe in Travemünde werden Räume für einen sommerlichen Kaffeebetrieb bereitgehalten. Hier kämpfen wir um Einhaltung der Fußgängerwege.

In der Königstraße 15 wurde das „Marlistro“ eingerichtet. Auch hier war ein Außen-Kaffee-Betrieb auf der Königstraße eingeplant. Als nun nach der Eröffnung Tische und Stühle aufgestellt wurden, erschienen Politessen mit Bußgeldforderungen.

 

Als Gast habe ich das Marlistro schon einige Male besucht. Dabei habe ich gesehen, dass der Bürgersteig so breit ist, dass vom Platz her durchaus eine Möglichkeit des Außenbetriebes besteht, ohne die Fußgänger oder auch Rollstuhlfahrer einzuengen.

 

Es wäre günstig, wenn parallel zur Vergabe der Erlaubnis sogenannte „Begrenzungs-Nägel“ wie in der Vorderreihe in Travemünde gesetzt werden würden.

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort:

Bereits im Bauausschuss am 070.4.2014 unter TOP 5.2.14 hat das zuständige Sachgebiet für die Nutzung der Gehwege durch Außengastronomie, 5.660.1-1 „Sondernutzung“, erläutert, dass das Setzen von Messingnägeln als Markierungen im Straßenbelag es erforderlich macht, die Gehwegplatten oder das Pflaster bzw. den Asphalt aufzubohren und die ca. 4cm langen Stifte einzukleben. Aufgrund der Tatsache, dass der mitunter teure Straßenbelag immer aufgebrochen werden muss, wird dieses Verfahren nur in Ausnahmefällen angewandt, wenn eine andere geeignete und überprüfbare  Beschreibung der zu nutzenden Fläche nicht gegeben ist.

 

Im Falle der Königstraße 15, Marlistro, wurden antragsgemäß Bistrotische und Stühle auf einer Fläche von 2m x 2,5m ausschließlich im Mosaikpflasterstreifen genehmigt. Von daher ist die genutzte Fläche baulich eindeutig zu unterscheiden. Ein dringender Handlungsbedarf zum Setzen von Markierungsnägeln wird von daher an dieser Stelle nicht gesehen.

 

Bezüglich der angesprochenen Bußgeldforderung wurde seitens des Bereichs Verkehrsangelegenheiten mitgeteilt, dass hier kein Bußgeld erhoben wurde, sondern lediglich seitens der Verkehrsüberwacher der Hinweis erfolgte, dass die drei dort aufgestellten sog. „Passantenstopper“ zu entfernen seien, da diese seit 2008 auf der Lübecker Altstadtinsel nicht mehr zulässig sind.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

5.1.5              Kulturelle Identität der HL (Frau Friedrichsen) (5.651)

(TOP 5.2.4 am 01.09.2014)

Am 02.09.2004 brannte die Herzogin Anna Amalia Bibliothek in Weimar ab. In Folge gründeten 12 große Bibliotheken und Archive die "Allianz schriftliches Kulturgut erhalten - ein Weimarer Appell". Jetzt, am 30.08.2014 begingen sie den 10. Aktionstag. In den letzten Jahren wurden bundesweit mehrere Archive / Bibliotheken schwerst geschädigt. Auch unser Archiv zeigt unsere kulturelle Identität auf und diese Zeugnisse bzw. Exponate müssten adäquat untergebracht sein. Sie brauchen besondere klimatitische Bedingungen (Luftfeuchtigkeit).

Da die EU nur für bauliche Kulturgüter zu Zahlungen bereit ist, möchte Frau Friedrichsen wissen, ob mittlerweile Ideen entwickelt wurden bzw. Ansätze aus der Verwaltung da sind um diesen Verlusten entgegen zu wirken (z.B. Zuschüsse oder Übernahme der Kosten durch Stiftungen).

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort:

Der bauliche Zustand der städtischen Archivflächen ist stark sanierungsbedürftig. Für entsprechende sungsansätze verweisen wir auf den letzten Bericht vom Stadtarchiv, in welchem die baulichen Maßnahmen zur Schimmelproblematik auf Grundlage der relativ hohen Luftfeuchtigkeit im Verhältnis zur Raumtemperatur vom Gebäudemanagement dargestellt wurden.

             

Unter bauphysikalischen Gesichtspunkten ist die Aktenlagerung in Kellergeschossen problematisch. Die größtenteils in Papierform gelagerten Akten sind dort aufgrund der klimatischen Gegebenheiten stark anfällig für Schimmelbildung.

 

Dem Gebäudemanagement sind folgende städtische Archivfchen bekannt:

          Passathafen

          Theater

          Verwaltungsgebäude Dr.-Julius-Leber-Straße

          BALI, Dr.-Julius-Leber-Straße

          Verwaltungsgebäude Fischergrube 57

          Verwaltungsgebäude Fleischhauerstraße 20 (Teileigentum)

          JUZE Burgtor

          Zeughaus

          Matthias-Leithoff-Schule

          Stadtbibliothek VHS

          Stadtschule Travemünde

          Schule cknitz Willy-Brandt-Schule

          Geschichtswerkstatt

          Schule Schlutup

          Trave Schulzentrum

          Berend-Schröder-Schule

          Museum Umwelt und Natur

          Verwaltungsgebäude Mühlendamm 10/12 und GMHL

          Schule Rangenberg

          Schule Am Meer

                        Verwaltungsgebäude Fischstraße 1-3 Archiv

          VZM Verwaltungsgebäude

          Verwaltungsgebäude, Meesenring 7 und 8

 

Es ist davon auszugehen, dass bei einer Vielzahl der städtischen Gebäude eine Aktenlagerung im Keller, auf Dachböden oder anderen ungeeigneten Lagerstätten vorhanden ist.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

5.1.6              Zeughaus (Herr Freitag) (5.651)

(TOP 5.2.7 am 01.09.2014)

Herr Freitag möchte bezüglich der Sanierung des Zeughauses wissen, ob es aktuell zu einem Baustillstand gekommen sei und in welcher Höhe eventuelle zusätzliche Kosten zu erwarten sind.

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort:

Bei der Sanierungsmaßnahme am Zeughaus hat es keinen Baustillstand gegeben. Sehr wohl ist es zu zeitlich begrenzten Verzögerungen im Ablauf der Gesamtmaßnahme gekommen. Verursacht wurde dies durch die nur örtlich begrenzt möglichen Teilfreilegungen der Dachgebinde unter laufendem Betrieb. Um größere frei gelegte Bereiche gleichzeitig begutachten und anschließend sanieren zu können, ist jetzt ein Teilumzug der Mitarbeiter aus dem 2.OG in das 1.OG (zwischenzeitlich als Klassenräume durch die Gewerbeschule Nahrung und Gastronomie genutzt) vorgesehen.

             

Die EDV-Anbindung und die elektrotechnische Versorgung der Ausweichräume müssen im Kabelverlauf über den Bereich der lkerkunde erfolgen. Da die Ablauforganisation durch die hier geltenden hohen Sicherheitsanforderungen nur äußerst schwierig zu planen waren, ist es vor Umsetzung der Arbeiten im 1.OG auch zu zeitlichen Verzögerungen bei den Arbeiten am Dachstuhl gekommen.

 

Das beauftragte Architekturbüro GPK Architekten aus Lübeck hat den ab 34. Kalenderwoche geplanten und gemäß derzeitigem Gutachterbefund verbindlich planbaren Bauablauf in einem aktuellen Bauzeitenplan mit Datum vom 03.09.2014 dargestellt.

Die genannten Umstände der Verzögerungen im Gesamtablauf haben keine Auswirkungen auf die anfallenden Kosten.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

5.1.7              Bewohner Parkzone „An der Stadtfreiheit“ und „Bergedorfer Straße“ (Herr Pluschkell) (5.610)

(TOP 5.2.2 am 01.09.2014)

Die Verwaltung möge prüfen, ob es möglich ist, für die Straßen „An der Stadtfreiheit“ und „Bergedorfer Straße“ ein Anwohnerparkrecht einzuführen, da diese vermehrt von auswärtigen Pendlern als Park&Ride-Parkplatz genutzt werden und damit den Anwohnern selbst nicht mehr zur Verfügung stehen. Sollte ein Anwohnerparkrecht nicht möglich sein, ist zu prüfen, wie das Park&Ride-Parken unterbunden werden kann.

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort:

Die Frage nach Einführung eines Bewohnerparkrechtes in dem Wohngebiet ist bereits 2009 durch den Bereich Stadtplanung umfangreich untersucht und im Arbeitskreis für Verkehrsfragen erörtert worden.

Maßgeblich bei der Prüfung sind die Ausführungen der Straßenverkehrsordnung und der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift. Insbesondere muss nachgewiesen werden, dass die Bewohner des städtischen Quartiers mangels privater Stellflächen und auf Grund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks regelmäßig keine ausrechende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden. Hierbei werden in der Rechtsprechung mehrere hundert bis zu tausend Meter als zumutbar angenommen.

Bei der Prüfung der in der Umgebung des Wohngebietes fußläufig zumutbar erreichbaren öffentlichen bzw. öffentlich zugänglichen Parkmöglichkeiten haben sich damals u. a. die Parkplätze der Verbrauchermärkte angeboten.

Die im April 2014 vorgebrachte Anfrage ist zur erneuten Beratung im Arbeitskreis für Verkehrsfragen vom Bereich Stadtplanung in der Sitzung am 13. Mai 2014 vorgetragen und eine Prüfung unter aktuellen Rahmenbedingungen vereinbart worden.

Bei dieser ist festgestellt worden, dass das dauerhafte Abstellen von Kraftfahrzeugen auf den Parkplätzen der im Umfeld des Wohngebietes vorhandenen Verbrauchermärkte zwischenzeitlich nicht mehr von diesen geduldet wird. Dennoch hat der Arbeitskreis in seiner Sitzung am 10. September 2014 eine Möglichkeit der Einrichtung eines Bewohnerparkrechtes nicht erkannt, da bei Überprüfungen der Gegebenheiten zu unterschiedlichen Tageszeiten zum einen immer freie (legale) Parkmöglichkeiten im Wohngebiet selbst als auch in fußläufig zumutbarer Entfernung (s. o.) vorgefunden worden sind.

Es ist darüber hinaus vereinbart worden, die Parkmöglichkeiten hinsichtlich der Zulassung des aufgeschulterten Parkens auf dem Gehweg („Konzept Falkenwiese“) zu prüfen, um auf diese Weise das Angebot an legalen Parkmöglichkeiten zu erhöhen.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

5.1.8              Sternwarte / Fördergelder (Frau Friedrichsen) (5.610)

(TOP 5.2.11 am 07.04.2014)

Frau Friedrichsen möchte wissen bei wem die erste Zuständigkeit im Bezug auf die privat betriebene Sternwarte liege, beim FB5 (Bauen) oder beim FB4 (Schule und Sport). Es gehe hierbei um das Herantreten an Stiftungen zur Förderung der u.a. sehr guten Jugendarbeit der Sternwarte. Frau Friedrichsen möchte wissen, ob diese Anfrage schon von einer Seite erfolgt sei.

 

Zwischenantwort:

Herr Senator Boden sagt eine Klärung zu einer der nächsten Sitzungen zu.

 

Abschließende Antwort:

Der FB5 schafft die Rahmenbedingungen für einen Neubau, dieser wird so gestaltet das eine Option für eine Neuerrichtung der Sternwarte möglich ist.

Zur Förderung ist der Verein zuständig. (ev. Unterstützung vom Bereich Schule und Sport – FB4).

 

Weitere Nachfrage am 15.09.2014

Frau Friedrichsen möchte wissen, wo sich der angedachte Standort der Sternwarte befinde.

Herr Senator Boden berichtet, dass dies auf dem Keppler Grundstück geplant sei.

Weiterhin möchte Frau Friedrichsen wissen, ob es zu verantworten sei, den relativ kleinen Verein sich selbst zu überlassen, wenn es um die Einforderung von Spendengeldern gehe.

Herr Senator Boden erläutert, dass er, der die Mitglieder dort kenne, sich dies durchaus vorstellen könne, zusätzlich sagt er - bei Bedarf - eine Unterstützung des FB5 zu.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

5.1.9              Zeltplatz Ivendorf (Herr Howe) (5.631)

(TOP 5.2.8 am 01.09.2014)

Herr Howe möchte wissen, ob es geplant sei den Zeltplatz Ivendorf zu erweitern, da dort seit kurzem Findlinge platziert wurden und ob es einen formellen Antrag auf eine Erweiterung gäbe.

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort:

Der Bauordnung ist diesbezüglich nichts bekannt. Ein Antrag oder dergleichen liegt nicht vor.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.