Auszug - Mündlicher Bericht (5.610): Förderprogramm Nationale Projekte des Städtebaus / Umgestaltung Untertrave  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 4.2.8
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 01.09.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
 
Wortprotokoll

Frau Koretzky erläutert das Förderprogramm Nationaler Projekte des Städtebaus, für welches man Projekte in jedem Jahr neu bewerben muss

Frau Koretzky erläutert das Förderprogramm Nationaler Projekte des Städtebaus, für welches man Projekte in jedem Jahr neu bewerben muss. Es stehen jährlich 50 Mio. Euro zur Verfügung. Gefördert werden herausragende Projekte des Städtebaus.

Im Jahr 2014 stellen Denkmalensembles von nationalem Rang wie z.B. UNESCO-Welterbestätten und bauliche Kulturgüter mit außergewöhnlichem Wert einschließlich Maßnahmen in deren Umfeld sowie energetische Erneuerungen und Grün in der Stadt die Förderpunkte dar.

 

Für die Auswahl der Projekte sind für das Ministerium u.a. folgende Kriterien ausschlaggebend:

  • Nationale bzw. internationale Wahrnehmbarkeit und Wirkung
  • Überdurchschnittliche Qualität hinsichtlich Bürgerbeteiligung, Städtebau und Baukultur
  • Erhebliches und überdurchschnittliches Investitionsvolumen
  • Machbarkeit und zügige Umsetzbarkeit
  • Innovationspotential

 

Frau Koretzky erläutert anschließend die Umgestaltung „An der Untertrave, welche in diesem Jahr eingereicht werden solle. Das Projekt „Umgestaltung Westlicher Altstadtrand“ wird schon seit 2003, nach erfolgter Bürgerbeteiligung und städtebaulichen Wettbewerb von der Verwaltung verfolgt.

Die Umgestaltung des Teilabschnittes „An der Obertrave“ wurde 2007 abgeschlossen. Teilabschnitte vor der Holstentorpassage und dem Hansemuseum folgten 2014 und ein weiterer Teilabschnitt soll über Städtebauförderung Anfang 2015 beantragt werden. Aufgrund der jüngsten Entwicklung der Teilabschnitte wurde die Vorplanung für die gesamte Strasse „An der Untertrave“ beauftragt und kann nun glücklicherweise „aus der Schublade“ gezogen werden.

 

Herr Lötsch möchte wissen, ob die von der Hansestadt Lübeck zu übernehmenden Kosten in Höhe von rd. 1 Mio. Euro noch in den Haushalt eingestellt werden müssten.

Frau Koretzky erwähnt, dass dies Geld über 4 Jahre (Hinweis: bis einschließlich 2018) im Haushalt eingestellt werden müsse.

 

Herr Schünemann verteilt die Infobroschüre, in der das gesamte Projekt noch einmal dargestellt ist, aber momentan ausschließlich für die Bauausschussmitglieder gedacht sei.

 

Herr Pluschkell gibt zu Bedenken, dass 11 Mio. Euro für das gesamte Projekt viel Geld sei, wenn nur 50 Mio. Euro zur Verfügung stehen und möchte wissen, ob absehbar sei, wie groß die Erfolgschancen seien.

Frau Koretzky erwähnt, dass zum einen die Zeit eventuell für Lübeck sprechen könne, da im Süden noch Ferien seien und die Kommunen im Süden auch nicht den zur Förderung notwendigen finanziellen Notstand hätten und zum anderen können auch nur Teilabschnitte bewilligt werden.

 

Herr Freitag möchte wissen, ob das vorgestellt Konzept noch änderbar sei, wenn die Zusage der Förderung da sei, was Frau Koretzky bestätigt, da dies nur als Vorschlag einzustufen sei.

 

Frau Friedrichsen möchte wissen, ob die Verwaltung auch noch andere Projekte in der Schublade gehabt hätte.

Frau Koretzky bestätigt dies und verweist auf die folgenden Jahre, in denen diese dann ggf. auch beantragt werden könnten (Katharinenkirche, Buddenbrookhaus, Marienumfeld oder die Nördliche Wallhalbinsel).

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.