Auszug - Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 5.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 01.09.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
 
Wortprotokoll

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5.1.1              Travequartier (Herr Pluschkell) (5.660)

(TOP 5.2.3 am 16.06.2014)

Herr Pluschkell möchte wissen, wie die dortige Situation geordnet sei, da der Fußweg, bedingt durch die Außengastronomie, deutlich schmaler sei als vorher. Auch die Parksituation auf dem Parkstreifen möchte er erklärt haben und auch wissen, ob er hier Änderungsabsichten zwischen der Situation vorher und jetzt gäbe.

 

(TOP 5.2.11 am 07.07.2014)

Wie ist die neue Verkehrsbeschilderung an der Untertrave zwischen Holstenstraße und Braunstraße gemeint? Derzeit wird signalisiert:

Eingeschränktes Haltverbot,

  • gilt nur auf dem Seitenstreifen
  • gilt nicht für Bewohner mit Parkausweis
  • gilt werktags, nachts von 19:00 – 09:00 Uhr

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort:

Die vorgebrachte Frage ist von den im Bereich 5.660 Stadtgrün und Verkehr zuständigen Dienststellen geprüft worden. Von dort ergehen die folgenden Informationen: Eingerichtet ist „An der Untertrave“ ein Zeichen 286 (eingeschränktes Halteverbot) mit folgenden Zusätzen:

„auf dem Seitenstreifen“

„Bewohner mit Parkausweis H frei“

„19-7h“ (hier war bei der Neuaufstellung am 20.06.14 versehentlich der Zusatz „werktags“ mit eingerichtet worden, welcher jedoch am 17.07.14 wieder entfernt wurde).

Die Beschilderung ist demzufolge so zu verstehen, dass auf dem Seitenstreifen zunächst ein eingeschränktes Halteverbot ohne weitere Einschränkungen gilt, d.h., dass hier jeder sein Fahrzeug jederzeit zum Be- und Entladen abstellen darf.

Zusätzlich gilt, dass in der Zeit von 19:00 bis 07:00 Uhr Bewohner ihr Fahrzeug zum Parken abstellen dürfen.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.2              Meilenstein Berliner Platz (Frau Friedrichsen) (5.660)

(TOP 5.2.4 am 07.07.2014)

Frau Friedrichsen spricht den Meilenstein auf dem Berliner Platz an, welcher mit Moos zugewachsen sei. Sie möchte wissen, ob es nicht möglich sei diesen von dem Moos zu befreien.

             

Zwischenantwort:

Herr Senator Boden sagt eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zu.

 

Abschließende Antwort:

Um die vorhandene Bepflanzung nicht zu beeinträchtigen, wird im Herbst eine Reinigung des Meilensteines durchgeführt. Eine Abstimmung mit dem Bereich 491 Archäologie und Denkmalpflege erfolgt zurzeit.

 

Weitere Anregung von Frau Friedrichsen (01.09.2014):

Die Anpflanzungen auf dem Berliner Platz sind sternförmig und der angesprochene Meilenstein ist auf der dort befindlichen Rasenfläche positioniert. Es wäre wünschenswert zum Fest des Mauerfalls diesen Stein zu reinigen.

 

Abschließende Antwort:

Es wird eine Weitergabe dieser Anregung an den zuständigen Bereich zugesagt, mit der Bitte um Durchführung der angeregten Reinigung.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.3              Fußweg Herrnburger Weg (Frau Kaske) (5.660)

(TOP 5.2.6 am 07.07.2014)

Frau Kaske spricht den Fußweg Herrnburger Weg an, neben dem viele Lärchen wachsenden und deren Wurzelwerk den Fußweg aufreißen lässt. Da in diesem Bereich viele ältere und bewegungseingeschränkte Menschen wohnen wäre es notwendig etwas zu unternehmen.

             

Zwischenantwort:

Herr Senator Boden sagt eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zu.

 

Abschließende Antwort:

Der Fußweg ist baulich in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Zur Reduzierung und Vermeidung weiterer Wurzelaufbrüche wurden bereits Stellen entsiegelt und wassergebundene Materialien eingebaut. Akute Gefahrenstellen liegen jedoch nicht vor. Zur Verbesserung der Situation müsste ein vollständiger Neubau des Gehweges erfolgen.

Haushaltsmittel stehen für diese Maßnahme nicht zur Verfügung und müssten politisch mit dem Investitionsprogramm der kommenden Jahre beschlossen werden. Eine bauliche Umsetzung kann demzufolge frühestens nach der Genehmigung und Freigabe des Haushaltes im Jahr 2016 erfolgen.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.4              Poller Torstraße (Herr Thalau) (5.660)

(TOP 5.2.8 am 07.07.2014)

Herr Thalau spricht die roten Poller in der Torstraße an, die sich noch auf einer Straßenseite befinden an und möchte wissen, ob der Betreiber der dortigen Lokalität (Hotel) dort zur Verschönerung Pflanzkübel aufstellen und betreiben dürfe.

             

Zwischenantwort:

Herr Senator Boden sagt eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zu.

 

Abschließende Antwort:

Die vorhandenen Poller sind angeordnet worden, um ein Parken auf der Fläche zu verhindern. Ein Ersatz dieser Poller durch das Aufstellen von Pflanzkübel ist prinzipiell möglich und auch wünschenswert, wenn der Aufwand für die Aufstellung, Bepflanzung und Pflege der Blumenkübel durch Dritte übernommen werden. Hierzu würde mit dem Betreiber ein sogenannter Patenschaftsvertrag geschlossen.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.5              Zebrastreifen „Niendorfer Straße“ (Herr Pluschkell) (5.660)

(TOP 5.2.12 am 07.07.2014)

Der Zebrastreifen im Zuge der Niendorfer Straße bei der Querungshilfe Oberbüssauer Weg ist sehr schlecht erkennbar.

Sind aus Sicht der Verwaltung die Fußgängerüberwege Niendorfer Straße (Einmündung Oberbüssauer Weg) und die Querungshilfe Oberbüssauer Weg noch verkehrssicher gekennzeichnet?

Wann ist eine neue Markierung vorgesehen?

             

Zwischenantwort:

Herr Senator Boden sagt eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zu.

 

Abschließende Antwort:

Zunächst ist festzuhalten, dass es an der Einmündung Oberbüssauer Weg / Niendorfer Straße keinen Fußgängerüberweg gibt. Gemeint ist vermutlich die Einmündung Oberbüssauer Weg / Sterntalerweg oder Oberbüssauer Weg / Moislinger Mühlenweg.

 

In beiden Fällen wurde die Fahrbahnmarkierung der Fußgängerüberwege am 10.04.2014 bzw. 25.04.2014 erneuert, so dass diese Meldung nicht nachvollzogen werden kann. Dies wurde am 11.07.2014 noch einmal vom zuständigen Sachgebietsleiter persönlich überprüft. Mängel in der Markierung konnten nicht festgestellt werden.

 

Ein weiterer Handlungsbedarf wird vom Bereich 5.660 Stadtgrün und Verkehr daher nicht gesehen.

 

In diesem Zusammenhang wird darum gebeten, eventuell festgestellte Mängel direkt an den Bereich über die bekannten Telefonnummern und Mailadressen oder zu richten (oder über den Internet-Auftritt unter:

http://stadtentwicklung.luebeck.de/stadtgruen_verkehr/index.html bzw. http://stadtentwicklung.luebeck.de/stadtgruen_verkehr/helfensieuns/index.html), um eine umständliche und zeitaufwändige Beantwortung durch den Bauausschuss zu vermeiden.

 

              Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.6              Kahlhorstschule Pavillon (Herr Howe) (5.651)

(TOP 5.2.7 am 07.07.2014)

Herr Howe hat gehört, dass der Pavillon in der Kahlhorstschule mit Asbest belastet sein solle. Nach den Sommerferien soll dort die Kita „Kinderwege“ einziehen. Ist es möglich den Pavillon auf Asbest zu überprüfen?

             

Zwischenantwort:

Herr Senator Boden sagt eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zu.

 

Abschließende Antwort:

Die Aussage, dass eine Asbestbelastung im Pavillon bestehen würde, kann seitens des GMHL nicht bestätigt, aber auch nicht widerlegt werden. Es sind keine diesbezüglichen Untersuchungen veranlasst worden, da der Pavillon ganzheitlich vom Gebäudemanagement als abgängig (Dach / Fassade) eingestuft und dementsprechend gesperrt wurde.

Vorhandene moderige und muffige Geruchsbelästigungen lassen auf Stoffwechselprodukte von Schimmelpilzen, wie z.B. MVOC schließen.

Aus ganzheitlichen Gesichtspunkten ist es aus Sicht des GMHL wirtschaftlich nicht zu vertreten, hierzu kostenintensive Untersuchungen und Gebäudeanalysen durch externe Fachingenieure durchführen zu lassen.

Seit 2011 empfiehlt das GMHL den Abbruch des Pavillons, welcher aber bis heute aus Kostengründen nicht durchgeführt wurde.

 

              Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.7              Sachstand Sternwarte (Frau Kaske) (5.610)

(TOP 5.2.5 am 07.04.2014)

Frau Kaske möchte über den neusten Sachstand bezüglich des Standortes der Sternwarte informiert werden.

             

Zwischenantwort:

Herr Senator Boden sagt eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zu.

 

Abschließende Antwort:

Nach weiteren Untersuchungen zur Standortfindung für die Sternwarte war noch der Wasserturm der UKSH angedacht. Nun kam die Auskunft von der Denkmalschutzbehörde, dass das Gebäude seit 1986 als Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung in das Denkmalbuch der Hansestadt Lübeck eingetragen ist und damit unter Denkmalschutz steht.

 

Ein derartiger Umbau des Gebäudes (Ersatz des Zeltdaches durch eine Sternwarten-Kuppel) kann nicht genehmigt werden, da dadurch die Gebäudeform und der Charakter des Turmes (künstlerische Aussage, städtebauliche Wirkung innerhalb der Anlage des Krankenhauskomplexes und in die Umgebung hinein) zu stark verändert würde.

 

Die neue Planung des Johannes Kepler Areals sieht nun einen separaten Standort für die Sternwarte auf dem Schulgrundstück vor.

 

              Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.