Auszug - Zukunftsorientierte Stadtentwicklung: "Lübeck 2030"  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 3.3
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Mo, 01.09.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2014/01797 Zukunftsorientierte Stadtentwicklung: "Lübeck 2030"
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in F. - P. BodenBezüglich:
VO/2014/01571
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Stolte, Christian
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Lötsch schlägt vor diesen TOP mit den TOP 3

Herr Lötsch schlägt vor diesen TOP mit den TOP 3.1 und 3.2 zusammen zu beraten.

 

 

Frau Metzner möchte wissen warum bei dem Wohnungsmarktkonzept in der Kategorie 1 bis 4, bei denen Wohnbauflächen ausgewiesen werden im Hinblick auf das Gründungsviertel nur 6 Wohneinheiten (WE) und in der Falkenstraße sogar 0 WE ausgewiesen werden, obwohl es sich hierbei insgesamt um 572 WE handele.

Herr Stolte erörtert, dass in der Bilanz nur dort WE aufgezählt wurden, wo gemäß des Wohnungsmarktkonzeptes auch einen Bedarf gäbe und dass es sich hierbei um Einfamilienhaus-Segmente handele und nicht um zusätzlichen Geschosswohnungsbau.

 

Herr Lötsch spricht das Gebiet bei der ehemaligen Johannes Kepler Schule an, in dem 62 WE entstehen sollen und dort aber nicht nur Einfamilienhäuser errichtet werden sollen.

Herr Stolte bestätigt, dass die genannten ca. 62 WE im Einfamilienhaussegment in der Tat nur auf dem südlichen Teilbereich umgesetzt werden sollen.

 

Herr Lötsch möchte wissen, ob Einfamilienhäusern, Reihenhäusern und Stadthäusern unterschiedlich betrachtet würden.

 

Herr Stolte merkt an, dass es für alle drei erwähnten Bauformen Nachfragen gäbe, aber alles im Konzept unter Einfamilienhaus zusammengefasst wäre.

 

Frau Metzner möchte wissen, ob der Bedarf bei Mehrfamilienhäusern abgedeckt sei.

Herr Stolte bestätigt, dass es in diesem Segment nur einen Bedarf nach Ersatzneubauten gäbe und erwähnt, dass es keine zusätzlichen WE im Geschosswohnungsbau gäbe.

 

Herr Freitag spricht den erhöhten Bedarf an Mehrfamilienhäusern an und hinterfragt in diesem Zusammenhang das geringe Angebot. Dazu möchte er wissen, wieso es diese Begrenzung im Konzept gäbe und man sich eventuell Chancen verbaue. Weiterhin möchte Herr Freitag bezüglich des in der Kategorie 1 erwähnten Volksfestplatzes wissen, warum dieser dort erwähnt werde, obwohl hierfür noch keine Entscheidung gefallen sei.

Herr Stolte erläutert, dass der Bedarf nach Einfamilienhäusern da sei und spricht die für dieses Konzept gemachten intensiven Untersuchungen an, bei denen die Flächen immer im Vergleich zu anderen Flächen gesehen werden müssen. Es bestehe die Nachfrage von ca. 850 WE. Herr Stolte führt weiter aus, dass es eine Reserve von 400 WE gäbe und dementsprechend 450 WE neu zu schaffen seien. Der hier aufgeführte Bedarf ist bis zum Jahr 2030 gedacht, so dass eventuell einige Flächen, die jetzt noch nicht zur Verfügung stehen noch entwickelt werden könnten.

 

Herr Lötsch möchte wissen, warum der Volksfestplatz, für den es noch keinen Beschluss zur Auflösung gäbe in der Kategorie 1 und nicht in 2 eingeordnet sei.

Herr Stolte erklärt, dass dieser Platz einer von vielen Flächen sei, die geprüft wurden, ob sie geeignet seien und die Verfügbarkeit ein Prüfaspekt von vielen sei.

 

Herr Pluschkell möchte wissen, ob es sich auch um Ersatzneubauten handele, wenn die Fläche nach Abriss über längere Zeit brach läge.

Herr Stolte erläutert, dass es auch Ersatzneubauten seien, wenn diese ursprünglich vor mehreren Jahren zurückgebaut wurden.

 

Frau Friedrichsen spricht die im Wohnungsmarktkonzept angesprochenen Singlehaushalte an, die einerseits auf Seite 48 mit 50% angegeben sind, aber im gleichen Konzept auf Seite 52 nur noch bei 25% liegen.

Herr Stolte teilt mit, dass auf der Seite 48 die korrekten Bestandszahlen wiedergegeben seien (50%). Die Zahlen auf der Seite 52 beziehen sich auf den Rücklauf der Haushaltsbefragung. Demnach stammen nur 25% der zurückgesandten ausgefüllten Fragebögen von Ein-Personen-Haushalten.

 

Frau Bade moniert, dass das barrierefreie Wohnen in diesem Konzept überhaupt keinerlei Erwähnung gefunden habe, sondern nur von anderen Aspekten die Rede sei. Es müsse öffentlich gemacht werden, dass hierfür ein zunehmender Bedarf bestehe, der auch für ältere Leute gelte. In ihrem Büro würden nur barrierefreie Wohnungen nachgefragt erläutert Frau Bade weiter. Sie möchte wissen, von wie viel Prozent barrierefreiem Wohnen in dem Konzept ausgegangen werde.

Herr Stolte verweist auf die 8 Handlungsfelder, in denen auch das altersgerechte Wohnen zu Grunde gelegt wurde, welches dem barrierefreien ähnlich sei. Konkrete Zahlen hierfür würden in dem Konzept zu weit führen.

 

Frau Bade führt aus, dass sie seit Jahren dafür plädiere den Behindertenrat in diese Planzungen mit einzubeziehen.

 

Herr Dr. Brock spricht das letzte größte Wohnbaulandprojekt der Hansestadt Lübeck an, den Hochschulstadtteil und erwähnt in diesem Zusammenhang, dass hier viele Flächen, die für Einfamilienhäuser vorgesehen waren für Geschossbauten umgewandelt wurden und man wenig in der Hansestadt Lübeck über Leerstände höre. Er möchte wissen, wie die Belegung des Ersatzbedarfs von 4400 Einheiten umgesetzt werden solle. Das Ergebnis des Konzepts ist für Herrn Dr. Brock nicht nachvollziehbar und es müssten weitere Motive berücksichtigt werden.

Herr Stolte erläutert die Prognosemethodik, die der Bedarfsmittlung zugrunde liegt. Der Zuzug von außen werde in dem Konzept als eigenes Handlungsfeld behandelt.

 

Herr Stolzenberg findet die genannten Zahlen als sehr zurückhaltend und sieht die momentane Entwicklung bereits anders, als in dem Konzept prognostiziert. Seiner Meinung nach sei das Papier zu fachlich dominiert und es fehle die breite Öffentlichkeitsbeteiligung um z.B. weiter Felder zu bewerten bzw. zu untersuchen.

Herr Stolte erwähnt, dass das Wohnungsmarktkonzept mit einer optimistischen Variante gerechnet wurde und dass es sich hierbei in der Tat um ein Fachkonzept handele, das als Vorarbeit zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes diene. In dem Konzept beschränkte man sich auf die Untersuchung von 43 Flächen. Sollten nachfolgend weitere Flächen diskutiert werden, ist die Erfordernis einer Fortschreibung des Konzeptes zu prüfen.

 

Herr Lötsch möchte wissen, ob es eine Tabelle gäbe, aus der die Anzahl der WE für Einfamilienhäuser, Reihenhäuser und Stadthäuser hervorgehe.

Herr Stolte sagt dies zur nächsten Sitzung zu, und erwähnt noch einmal, dass es hierbei in dem Konzept keine Unterschiede gäbe.

 

Herr Lötsch merkt an, dass diese Informationen als Grundlage für die Beschlüsse notwendig seien und möchte weiterhin wissen, warum die Erweiterung Hagenkoppel als nicht integrierbarer Standort angesehen werde, aber die Medenbreite nicht.

Herr Stolte erläutert, dass auch die Medenbreite als nicht integrierbarer Standort gelte.

 

Herr Stüttgen möchte wissen, ob im Wohnungsmarktkonzept die Einkommensentwicklung berücksichtigt wurde.

Herr Stolte sagt eine Prüfung zur nächsten Sitzung zu.

 

Herr Lötsch spricht die Differenz der aufgeführten Reserven an, die gemäß des Konzepts bei 426 liegen und bei einer Prüfung durch einen Investor lediglich bei 149.

Herr Stolte weist darauf hin, dass die Erfassung teilweise schon 2 Jahre alt sei.

 

Herr Lötsch möchte, dass zur nächsten Sitzung geklärt würde, ob aus den neuen Zahlen ein erhöhter Bedarf ableitbar sei. Weiterhin bittet er im Namen des Bauausschusses um das bisher nicht zur Verfügung gestellte Bewertungsschema.

 

Herr Lötsch lässt über den eingangs gestellten Vertagungsantrag abstimmen.

 

Der Bauausschuss vertagt die Vorlage einstimmig auf den 15.09.2014.

 

Beschluss:

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen:             

Nein-Stimmen:             

Enthaltungen:             

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich TOP 3.3 - Stellungnahme Schreiben Herr Gerstmann_2014-08-29 (19 KB)