Auszug - Bebauungsplan 32.13.00 - Godewind / Am Fahrenberg und 114. Änderung des Flächennutzungsplanes für den - Teilbereich Godewind/ Am Fahrenberg in Lübeck-Travemünde - Auslegungsbeschluss -   

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 2.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 07.07.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 21:20 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2014/01698 Bebauungsplan 32.13.00 - Godewind / Am Fahrenberg
und 114. Änderung des Flächennutzungsplanes für den - Teilbereich Godewind/ Am Fahrenberg in Lübeck-Travemünde
- Auslegungsbeschluss -
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in Annette Borns
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Krön, Ingrid
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Howe spricht die dort ansässige Dachdeckerei an, denen zugesagt wurde, von der Stadt Flächen pachten zu dürfen

Herr Howe spricht die dort ansässige Dachdeckerei an, denen zugesagt wurde, von der Stadt Flächen pachten zu dürfen. Hierzu möchte er den Sachstand wissen und ob diesbezüglich schon Verträge geschlossen wurden, da dieses im vorliegenden Plan nicht zu erkennen sei.

Herr Senator Boden erläutert, dass gemäß B-Plan die Zufahrt und Erschließung der Dachdeckerei gesichert sei und hierüber Verträge geschlossen werden können.

 

Herr Freitag hinterfragt die zeitliche Realisierung des zu bauenden Parkhauses und merkt an, dass die CDU-Fraktion für einen zeitlich vorgezogenen Bau eines Parkhauses sei.

 

Frau Belchhaus spricht an, dass in der ersten Ausbaustufe auch eine ebenerdige Parkfläche möglich sei und der Bau des Parkhauses in einer zweiten oder späteren Stufe umgesetzt werden könne.

 

Herr Lötsch hinterfragt, ob die Anzahl der wegfallenden Parkflächen mit 100 bis 120 realistisch sei und spricht auch den Wegfall der Flächen beim ehemaligen Aqua Top an.

Frau Belchhaus erklärt, dass bei einer ebenerdigen Stellplatzlösung auf dem Godewind mit dann ca. 100 Stellplätzen und unter Hinzurechnung des Wegfalls öffentlicher Parkplätze auf dem ehemaligen Aqua Top Grundstück ca. 200 bis 300 Parkplätze wegfallen würden. Bei einer Belassung des Parkplatzes Leuchtenfeld gäbe es dann immerhin noch über 1000 Parkmöglichkeiten. Auf dem heutigen Bauhof am Lotsenberg können als zusätzliches neues Angebot noch einmal ca. 70 Stellplätze hinzukommen.

 

Herr Freitag findet diesen Zustand bezüglich der Parkplatzflächen als unbefriedigend und stellt den Antrag, dass als erstes das Parkhaus fertig gestellt werden müsse.

Herr Senator Boden erläutert, dass in einem B-Plan keine zeitliche Reihenfolge der Realisierung der Vorhaben geregelt werde. Herr Senator Boden bietet weiterhin an, dass bei der nächsten BA-Sitzung am 01.09.2014 das Thema „Parken in Travemünde“ mit allen bisher gefassten politischen Beschlüssen zusammengefasst und im Ganzen aufgezeigt werde.

 

Herr Howe spricht an, dass die im Rahmen des B-Planverfahrens 32.10.00 „Verlängerung Vogteistraße – Paul-Brümmer-Straße“ Ausgleichsflächen (Grünfläche) auf dem Leuchtenfeld auch noch auf sich warten lassen. Es solle sich auch darüber Gedanken gemacht werden, wer das Parkhaus bauen werde. Ein leerstehendes Parkhaus am Lotsenberg wäre nicht wünschenswert. Herr Howe erklärt, dass er für die Vorlage stimmen werde.

 

Herr Stolzenberg führt aus, dass die Bilanz der Parkplatzflächen eine Null sein müsse und die Anzahl der Plätze nicht reduziert werden dürfe. In diesem Fall unterstütze er die Forderungen der CDU, ggf. müsse in mehreren Schritten gebaut werden. Die von ihm geschätzten Baukosten eines Parkhauses (5 bis 7 Mio. Euro) müsse aus dem Verkaufserlös der städtischen Grundstücke bewältigt werden.

 

Herr Pluschkell stellt fest, dass Travemünde ausreichend Parkplatzflächen bräuchte um auch den Tourismus und den Handel zu unterstützen. Ansonsten drohe ein Verlust an Attraktivität.

 

Herr Lötsch führt aus, dass es sichergestellt werden müsse, dass das Parkhaus oder eine Ersatzparkplatzfläche errichtet werde, bevor der momentane Parkplatz am Godewind verschwindet. Hierzu müsse sich die Verwaltung nicht erst bei Satzungsbeschluss äußern, sondern schon vorher.

 

Herr Howe hinterfragt, ob die CDU trotzdem den Auslegungsbeschluss beschließen werde, was Herr Lötsch bejaht.

 

Herr Wolfgramm sieht das Anliegen der CDU-Fraktion als nachvollziehbar an und stellt fest, dass auch der Betrieb des Parkhauses in den Fokus zu nehmen sei.

 

Herr Goldschmidt äußert sich dahingehend, dass eine Einigkeit bestehe, dass das Parken in Travemünde wichtig sei, er aber keinen Grund sehe den Auslegungsbeschluss heute nicht zu beschließen.

 

Herr Lötsch hält noch einmal für den BA fest, dass das Thema „Parken in Travemünde“ vor dem beschließen des Satzungsbeschlusses geklärt sein müsse.

 

Herr Quirder spricht noch einmal an, dass grundsätzlich die B-Pläne in entsprechend lesbaren Größen vorab an die Fraktionen und an die baupolitischen Sprecher zu entsenden seien, ansonsten werde er grundsätzlich für eine Vertagung der B-Pläne stimmen.

Herr Lötsch teilt die Meinung von Herrn Quirder.

 

Herr Stolzenberg hinterfragt, die in der Vorlage nicht dargelegten finanziellen Auswirkungen, obwohl seiner Meinung nach Kosten auf die Stadt zukämen. Dies sei für ihn nicht nachvollziehbar. Weiterhin spricht Herr Stolzenberg sein Unverständnis dafür aus, dass dort gravierend auf den Baumbestand verzichtet werden soll und auch die fehlende Stellungnahme der Denkmalpflege, bezüglich des zu überbauenden Denkmals moniert Herr Stolzenberg. Seiner Meinung nach ist auch die städtebauliche Festsetzung zu flexibel gestaltet.

Frau Belchhaus erwidert, dass durch die Umsetzung des B-Plans Einnahmen und Ausgaben zu verzeichnen seien und in die Kaufpreisverhandlung auch die durch die Bebauungsplanung ausgelösten Ausgaben einfließen. Es werde somit ausgelotet, welcher Kaufpreis zu bekommen und was damit zu bezahlen sei.

Herr Senator Boden ergänzt, dass keine zusätzlichen Mittel aus dem Haushalt aufgewendet werden, sondern dass es eine direkte Verrechnung mit den Einnahmen geben werde.

 

Frau Belchhaus erklärt weiter, dass der Baumbestand auf der Parkplatzfläche untersucht worden sei und mit der geplanten Bebauung abgewogen wurde. In diesem Fall wurde dem Erhalt der Bäume eine geringere Wertigkeit, als dem anstehenden Bauvorhaben zugeordnet. Der Baumbestand an den umlaufenden Straßen bleibe erhalten äußert sich Frau Belchhaus weiter. Bezüglich des vorhandenen denkmalgeschützten Gebäudes weist Frau Belchhaus darauf hin, dass dieses zurückgesetzt überbaut werde. Eine Abstimmung mit dem Bereich Denkmalschutz hat stattgefunden, die jetzigen Festsetzungen werden mitgetragen.

 

Herr Lötsch erwähnt die 170 als Ersatzpflanzung zugesagten neuen Bäume.

 

Herr Stolzenberg möchte wissen, warum es keine bauliche Festsetzung des unter Denkmalschutz stehenden Bestandsgebäudes durch eine Baulinie gegeben habe.

Frau Belchhaus erläutert, dass hier keine Baulinie festgelegt wurde, weil diese durch den Bestand des denkmalgeschützten Gebäudes festliege.

 

Herr Howe hinterfragt, ob das Ökokonto der KWL noch ausreichend Flächen aufweist und bittet um eine Auflistung, so dass ersichtlich sei, an welcher Stelle noch freie Flächen vorhanden sind und wo für welches Vorhaben diese Flächen als Ausgleich geschaffen wurden.

Frau Belchhaus sagt eine Zusammenstellung der geforderten Ökokontenflächen für die BA-Mitglieder zu.

 

Herr Stüttgen möchte wissen, warum die im B-Plan aufgeführte enge Straße zwischen dem Parkhaus und dem BHKW (Geh-, Fahr- und Leitungsrechte - GFL) in dieser Richtung herumgeführt werde und warum das als Mischgebiet 2 (MI 2) ausgewiesene Gebiet zu 100% überbaut und mit Lärmschutz versehen werde.

Frau Belchhaus erläutert, dass das GFL der kürzeste Weg zum Erreichen des Zugangs zum BHKW sei und ergänzt die Antwort mit dem Hinweis auf das Sondergebiet Ferienwohnungen. Die Ausweisung der 100%igen Überbauung des MI 2 aus Lärmschutzgründen erfolgt.

 

Herr Sell erläutert, dass die dort ansässige Dachdeckerei durch geschlossene Wände zum Wohngebiet abgegrenzt werde. Auf die Frage von Herrn Howe, wo sich die Erschließung des Landhauses Bode wiederfinden würde, weist Herr Sell auf die bereits erwähnte Geh- und Fahrbeziehung hin.

 

Herr Stolzenberg stellt folgenden Antrag:

Der Beschluss solle zurückgestellt werden und die Fragen bezüglich des vorhandenen Denkmals noch einmal mit dem Denkmalschutz erörtert werden.

 

Herr Lötsch erwähnt, dass dies alles schon einmal im BA diskutiert wurde und der Neubau zurückversetzt wurde, um das denkmalgeschützte Gebäude zur Geltung kommen zu lassen.

Herr Schröder ergänzt, dass dies auch in der Vorlage zum Aufstellungsbeschluss bereits geregelt und abgestimmt sei.

 

Herr Lötsch lässt über den Antrag von Herrn Stolzenberg abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Für den Antrag von Herrn Stolzenberg:                            1 Stimme

Gegen den Antrag von Herrn Stolzenberg:                            13 Stimmen

Enthaltung:                                                                                    1 Stimme

 

Damit lehnt der Bauausschuss den Antrag von Herrn Stolzenberg mehrheitlich ab.

 

 

Herr Lötsch lässt über die unveränderte Vorlage abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Für die Vorlage:                                          14 Stimmen

Gegen die Vorlage:                                          1 Stimme

 

Der Bauausschuss beschließt die unveränderte Vorlage mehrheitlich.

 

Herr Lötsch weist noch einmal auf die von der Verwaltung gemachte Zusage hin, dass im kommenden BA (01.09.2014) über das Parken in Travemünde berichtet werde.

Beschluss:

Beschluss:

1.              Der Bauausschuss nimmt den für den Bebauungsplan 32.13.00 Godewind / Am Fahrenberg und die 114. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich Godewind / Am Fahrenberg erstellten Auswertungsbericht zu den im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen in der vorliegenden Fassung zur Kenntnis.

2.              Die Entwürfe des Bebauungsplanes 32.13.00 Godewind / Am Fahrenberg und der 114. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die zugehörigen Begründungen werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

3.              Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanänderung sowie die zugehörigen Begründungen sind gemäß §3 Abs.2 BauGB öffentlich auszulegen. Gemäß §4a Abs.2 BauGB wird gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung nach §3 Abs.2 BauGB die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach §4 Abs.2 BauGB durchgeführt.

4.              Sollten die Bauleitplanentwürfe nach der öffentlichen Auslegung geändert oder ergänzt werden, ohne dass die Grundzüge der Planung berührt werden, ist eine eingeschränkte Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §4a Abs.3 Satz 4 BauGB durchzuführen.