Auszug - Anfrage des AM Detlev Stolzenberg zu den Planungskosten und finanziellen Auswirkungen des Bebauungsplanes Gewerbepark Blankensee  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 5.2.2
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Mo, 07.07.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 21:20 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2014/01759 Anfrage des AM Detlev Stolzenberg zu den Planungskosten und finanziellen Auswirkungen des Bebauungsplanes Gewerbepark Blankensee
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion DIE PARTEI-PIRATEN Bearbeiter/-in: Zander, Anica
 
Wortprotokoll
Beschluss

Zwischenantwort:

Anfrage:

In den bisherigen Verfahrensbeschlüssen zum o.g. B-Plan war in den Vorlagen unter finanzielle Auswirkungen: „keine“ angekreuzt. Dies ist in der Vorlage zum Satzungsbeschluss nicht mehr der Fall. Hier fehlen Aussagen zu den finanziellen Auswirkungen, insbesondere zu den Planungs- und Gutachterhonoraren und den Erschließungskosten. In der Begründung wird unter Pkt. 8.2 ausgeführt, dass die entstehenden Kosten durch den Grundstückserwerber übernommen und dazu ein Erschließungsvertrag abgeschlossen wurde. Aus diesem Widerspruch ergeben sich folgende Fragen:

 

Die Erklärung im Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss: keine finanziellen Auswirkungen, wird von mir so verstanden, dass die Planungs- und Gutachterbüros direkt vom Investor beauftragt werden und dieser sämtliche Planungskosten trägt. In Konsequenz dieser Erklärung hat bzw. würde die Stadt/KWL keine der bisher angefallenen Planungs- und Gutachterkosten tragen müssen.

 

Wurden in diesem Fall die Planer vom Investor direkt beauftragt? Wurden die bisher entstandenen Planungskosten vom Investor beglichen oder stehen noch offene Rechnungen aus? Gibt es Honorarforderungen der Planer/ Gutachter gegenüber der Stadt/KWL und wenn ja in welcher Höhe?

 

Werden durch die weitere Verwendung der Planungsunterlagen und Gutachten, im Falle des Satzungsbeschlusses, die Honorare der Planer von der Stadt/KWL übernommen werden müssen? Wie hoch wären in diesem Fall die finanziellen Auswirkungen der Planung? Wie kann die haushaltsrechtliche Ordnung sichergestellt werden?

 

Sollten sich erhebliche finanzielle Auswirkungen durch die Übernahme der Planungskosten des Investors ergeben, sind die Aussagen in den Beschlussvorlagen zum Satzungsbeschluss fehlerhaft und müssen unter dem Gesichtspunkt der Finanzierbarkeit hinterfragt werden, zumal die Umsetzung der Planung in der vorgelegten Form nicht realistisch erscheint.

 

 

 

Zwischenantwort:

Herr Senator Boden sagt eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zu.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.