Auszug - Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 5.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 07.07.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 21:20 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
 
Wortprotokoll

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5.1.1              Radweg Stockelsdorfer Straße (Herr Howe) (5.660)

(TOP 5.2.3 am 02.06.2014)

Herr Howe spricht den kombinierten in beide Richtungen nutzbaren Rad- und Fußweg in der Stockelsdorfer Straße an. Dieser ist beidseitig von Büschen zugewuchert.

Weiterhin möchte Herr Howe wissen, ob es möglich sei bei der Unterquerung der Stockelsdorfer Straße einen Spiegel anzubringen, um so den nicht einsehbaren Radweg sicherer zu machen.

 

Zwischenantwort:

Herr Senator Boden sagt eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zu.

 

Abschließende Antwort:

Zuständig für die von Herrn Howe gestellten Fragen sind sowohl das Sachgebiet 5.660.3-4 Verkehrseinrichtungen als auch die Abteilung 5.660.5 Flächenmanagement, beide organisatorisch dem Bereich 5.660 Stadtgrün und Verkehr zugeordnet. Dies vorweggeschickt ergeben sich folgende, gemeinsame Antworten:

 

„Bezüglich des Bewuchses wird mitgeteilt, dass der Rückschnitt durch die Abteilung Flächenmanagement am 01.07.2014 erfolgen wird. Weiterhin wird mitgeteilt, dass im diesjährigen Mähprogramm der Abteilung vorgesehen ist, die in diesem Bereich durchzuführenden Arbeiten bis Mitte Juli zu erledigen.

Bezüglich des Spiegels wird mitgeteilt, dass sich nach Durchführung der Rückschnitte die Sichtdreiecke wieder deutlich verbessern werden. Die Aufstellung eines Verkehrsspiegels dürfte sich dann erübrigen. Das Sachgebiet Verkehrseinrichtungen wird die Situation nach dem Zurückschneiden noch einmal „vor Ort“ anschauen und dann endgültig entscheiden, ob die Aufstellung eines Spiegels aus Gründen der Verkehrssicherheit ggf. doch notwendig erscheint. Erschwerend kommt an dieser Örtlichkeit jedoch hinzu, dass sämtliche Verkehrszeichen und Schilder mit Aufklebern zugeklebt waren und immer wieder zugeklebt werden, so dass sie kaum noch erkennbar sind. Ein ähnliches Schicksal ist auch für den Verkehrsspiegel zu erwarten, so dass dessen Nutzung daher nur von kurzer Dauer wäre.

 

Grundsätzlich ist aber festzustellen, dass die Unterführung – und vermutlich die gesamte Straße in ihrer heutigen Form mit den daneben liegenden Geh-/ Radwegen – seit 1987 existiert. Wenn es die Sichtverhältnisse nicht zulassen, dann muss auch der Radverkehr seine Geschwindigkeit anpassen, so dass er rechtzeitig bremsen kann. Darüber hinaus dürfte auch hier „rechts vor links“ gelten, zumindest für den Radverkehr, so dass die Situation in ihrer Übersichtlichkeit durchaus zu bewältigen sein sollte.“

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

5.1.2              Materiallagerung von Baufirmen (Herr Howe) (5.660)

(TOP 5.2.7 am 19.05.2014)

Herr Howe möchte wissen, ob es üblich sei, dass Baufirmen ihr Baumaterial in den angrenzenden Seitenstraßen lagern und dadurch den Verkehr behindern (z.B. Mühlenberg für die Fehlingstraße).

 

Zwischenantwort:

Herr Senator Boden sagt eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zu.

 

Abschließende Antwort:

Aus logistischen sowie ökonomischen Gründen sind Baustelleneinrichtungsflächen in Baustellennähe notwendig. Für die Einrichtung muss von den Firmen eine Sondernutzungserlaubnis eingeholt werden. Eine Behinderung des Verkehrs und der Anlieger sollte nicht erfolgen, eine Beeinträchtigung ist jedoch nicht immer gänzlich auszuschließen.

 

Unabhängig von dieser eher allgemein gehaltenen und grundlegenden Antwort konnten die von Herrn Howe in Rede stehenden Baustelleneinrichtungsflächen in Travemünde in einem Telefonat mit dem zuständigen Bauingenieur des Sachgebiets 5.660.3-1 Bauvorbereitung erörtert und eingehend erläutert werden.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

5.1.3              Bernhardswinkel (Herr Quirder) (5.660)

(TOP 5.2.1 am 16.06.2014)

Der “Bernhardswinkel“ in Buntekuh zwischen der Straße “Heidberg“ und dem Treidelweg am Kanal ist asphaltiert worden.

Der Bernhardswinkel ist ein wenig frequentierter ca. 150m langer Wanderweg und hat seine Funktion bisher auch bei Regenwetter problemlos auch als Zufahrt für das WSA zum Kanal erfüllt.

 

  1. Ist der “Bernhardswinkel“ in der Unterhaltungslast der Hansestadt Lübeck?
  2. Wenn ja, warum ist der Weg asphaltiert worden?
  3. Wie hoch waren die Kosten dieser Maßnahme?

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort:

Das Sachgebiet 5.660.4-1 Brückenneubau und Brückenunterhaltung des Bereichs 5.660 Stadtgrün und Verkehr ist fachlich für die Fragen des Herrn Quirder zuständig und gibt folgende, den Fragen direkt zugeordnete Antworten:

 

zu Frage 1.)              Ja, der Weg ist in der Unterhaltungslast der Hansestadt Lübeck.

zu Frage 2.)              Im Zusammenhang mit der Instandsetzung der Treidelwegbrücke ist der Weg durch notwendigen Schwerverkehr (große Baugeräte) erheblich in Mitleidenschaft gezogen worden, so dass die vorhandene Asphaltoberfläche in großen Bereichen ausgebrochen war und die Entwässerung in die Bankette zum Teil nicht mehr gewährleistet war.

zu Frage 3.)              rd. 17.300 EUR brutto (Hinweis: die Arbeiten sind in Abstimmung mit dem Sachgebiet 5.660.5-3 Verkehrsflächenbewirtschaftung durch Fa. Gräper Bau auf Grundlage des bestehenden Jahresvertrages durchgeführt worden).

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

5.1.4              Busbucht Krempelsdorfer Allee (Herr Pluschkell) (5.660)

(TOP 5.2.12 am 17.06.2013 und TOP 5.2.6 am 03.02.2014)

Herr Pluschkell merkt an, dass durch die von der Verwaltung preferierte Maßnahme Kosten gespart werden sollten und fragt in diesem Zusammenhang nach, wie viel die ordnungsgemäße Herrichtung der Busbucht kosten würde und wann diese realisiert werden könne.

 

Zwischenantwort:

Herr Senator Boden sagt eine entsprechende Antwort zu.

 

Nachfrage Herr Pluschkell am 03.02.2014 (TOP 5.2.6):

Herr Pluschkell möchte wissen, warum seine Anfrage vom 17.06.2013 bisher noch nicht beantwortet wurde. Er hätte gerne eine verbindliche Auskunft. Sofern die von ihm aufgezeigten Mängel abgestellt würden, zöge er alternativ gerne auch seine Anfrage zurück.

 

Zwischenantwort:

Herr Senator Boden sagt eine entsprechende Antwort zu.

 

Weiter Zwischenantwort am 05.05.2014 (TOP 5.2.6):

Herr Dr. Klotz stellt anstelle der Busbucht eine mögliche Fahrbahnrandhaltestelle vor, die für ca. 9000 Euro innerhalb von 3 Wochen zu realisieren sei (siehe Anlage). Die Straßenverkehrsbehörde und der Stadtverkehr Lübeck haben für diese Maßnahme schon ihr Einverständnis erteilt. Es fehlt nur noch die Stellungnahme der Polizei. Im AKV am 13.05.2014 soll diese Frage aufgegriffen werden.

Eine von Herrn Freitag hinterfragt Beteiligung der Gemeinde Stockelsdorf, sieht Herr Dr. Klotz als nicht problematisch an. Darum werde man sich gerne ebenfalls kurzfristig kümmern.

             

Herr Pluschkell sagt einer Zurückziehung seiner Anfrage zu, wenn es seitens des AKV eine Zustimmung gäbe.

 

Abschließende Antwort:

Nach eingehender Erörterung im AKV versagt die Polizei zu der in Rede stehenden Fahrbahnrandhaltestelle am derzeitigen Standort ihre Zustimmung.

Stattdessen wird vorgeschlagen, die Haltestelle – ebenfalls als Fahrbahnrandhaltestelle – rd. 140m in Richtung der lübschen Innenstadt vorzuverlegen.

Dazu fanden mehrere Ortstermine und weitere interne Besprechungen aller Beteiligten statt. Letztendlich lehnt der Stadtverkehr Lübeck diese mögliche, neue Lage der Haltestelle mit der Begründung ab, dass diese (neue) Lage eine zu große Entfernung von deren Kunden sei und damit der Bedienungsstandard für die Stockelsdorfer Buskunden nicht mehr erreicht werden kann.

 

Der Bereich 5.660 Stadtgrün und Verkehr empfiehlt nunmehr, die seit dem Frühjahr 2013 bereits bestehende Situation am heutigen Haltestellenstandort baulich zu belassen und damit den eingeschränkten Fahrkomfort zu akzeptieren, bis mittelfristig eine Sanierung ansteht.

Dazu ist mitzuteilen, dass im Rahmen der im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel (72.000,- €) die Sanierung einer Bushaltestelle pro Jahr möglich ist (Hinweis: im aktuellen Bushaltestellenprogramm ist für 2014 die Herstellung der Bushaltestelle Korvettenstraße vorgesehen). Die Herrichtung der Busbucht „Reinsbeker Straße“ mit einer dauerhaften Haltbarkeit ist nur durch eine großflächige Instandsetzung/ Erneuerung zu erzielen. Dies beinhaltet eine Ausführung in Betonbauweise, wie sie bei der gegenüberliegenden  Haltestelle bereits durchgeführt wurde. Die Kosten belaufen sich hierbei auf ca. 75.000,- €. Ein Realisierungstermin kann nicht genannt werden, da die Maßnahme erst in das o.g. Programm aufgenommen werden muss und mit weiteren, für den Stadtverkehr und auch für den Aufgabenträger des ÖPNV wichtigeren Maßnahmen konkurriert.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

5.1.5              Anordnung eines Spiegels am Radweg am Herrentunnel (Frau Metzner) (5.660)

(TOP 5.1.3 am 16.06.2014)

 

              Weitere Anfrage zu einer bereits gegebenen Antwort:

Frau Metzner moniert die von der Verwaltung unter TOP 5.1.3 im letzten BA (16.06.2014) gegebene Antwort zu Ihrer Anfrage (Anordnung eines Spiegels am Radweg am Herrentunnel) und wünscht hierzu eine weitere Beantwortung.

 

Zwischenantwort:

Herr Senator Boden sagt eine entsprechende Antwort zu.

 

Abschließende Antwort:

Die Verwaltung hat aufgrund der Nachfrage von Frau Metzner noch einmal eine Überprüfung durchgeführt und ist auch in diesem Fall zu der o.g. Entscheidung gekommen, dass hier fachlich fundierte und auch ausreichende Maßnahmen verwaltungsseitig getroffen wurden.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.