Auszug - Zusammenstellung der Beratungsergebnisse für den Jugendhilfeausschuss (federführend), Ausschuss für Soziales und den Ausschuss für Schule und Sport zum Antrag der Fraktion DIE LINKE betr. Aufteilung im Schulhelferpool (Sitzung der Bürgerschaft am 26.09.2013, VO/2013/00869 ? siehe hierzu auch: Zwischenbericht Projekt Poolbildung zur Beförderung einer inklusiven Beschulung, VO/2014/01533 )   

8. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck /2013 - 2018
TOP: Ö 5.2.1
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Do, 26.06.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 12:00 - 17:11 Anlass: Sitzung
VO/2014/01719 Zusammenstellung der Beratungsergebnisse für den Jugendhilfeausschuss (federführend), Ausschuss für Soziales und den Ausschuss für Schule und Sport zum Antrag der Fraktion DIE LINKE betr. Aufteilung im Schulhelferpool
(Sitzung der Bürgerschaft am 26.09.2013, VO/2013/00869 ? siehe hierzu auch: Zwischenbericht Projekt Poolbildung zur Beförderung einer inklusiven Beschulung, VO/2014/01533 )
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:4.040 - Fachbereichs-Controlling Bearbeiter/-in: Richter, Doreen
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss hat sich in seiner Sitzung am 08.05.2014 mit dem Antrag sowie dem bereits erstellten Zwischenbericht befasst:

Auszug aus dem Protokoll des Jugendhilfeausschusses am 08.05.2014

TOP 5.2

Zwischenbericht Projekt
"Poolbildung zur Beförderung einer inklusiven Beschulung"
Vorlage: VO/2014/01533

 

Frau Borns erläutert die Einführung der Poolbildung als gemeinsames Projekt vom Fachbereich 2 und 4. Sie berichtet von zunehmenden Bedarf und den Gründen hierfür. Sie macht darauf aufmerksam, dass an Schulen Arbeitsmaterialien, die sogenannten Herner Materialien eingeführt wurden.

Frau Borns informiert über die Einrichtung einer AG des Landes aufgrund des Urteils des Landessozialgerichts, die aus dem Bildungs- und Sozialministerium besteht.

Im Mai ist ein Besuch der AG in Lübeck geplant. Diskussionsbedarf besteht bei der Kostenfrage. Frau Albrecht ergänzt, dass künftig auch Kitas mit den Herner Materialien geschult werden sollen.

Sie berichtet von der Zufriedenheit des Modells bei den Schulen und den Trägern.

Frau Kricheldorff bestätigt die Zufriedenheit von Schulen in St. Lorenz Nord, die sie befragt hat. Sie berichtet von den Wünschen der Schulen u. a. mehrere Ansprechpersonen zu haben (z. B. Ergotherapeuten) sowie das Fortführen des Modells.

Auf Nachfragen von Herrn Untermann zur Verteilung, Einzelanträge und zum Einsatz von sozial erfahrenen Personen antworten Frau Albrecht, Frau Mesch sowie Herr Regenberg.

Fragen von Frau Jansen zur Antragsstellung von Eltern sowie Auswahl eines Schulbegleiters

beantwortet Frau Borns.

Herr Regenberg berichtet von seinen positiven Erfahrungen als Träger.

Die Anfrage von Frau Mentz, ob es sich bei dem Stundensatz von

21,50 €/Helfer um eine einheitliche Bezahlung handelt beantwortet Herr Regenberg.

Frau Fahl äußert, wie mutig sie das Umsetzen dieser Aufgabe durch die Stadtverwaltung findet. Eine Beteiligung des Landes ist ihrer Meinung nach dringend notwendig.

 

 

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

TOP 6.1

Überweisungsauftrag aus der Bürgerschaft an den Jugendhilfeausschuss, den Ausschuss für Soziales und den Ausschuss für Schule und Sport betr. Aufteilung im Schulhelferpool
Vorlage: VO/2013/00967

 

Anlässlich des Überweisungsauftrags wurde der unter 5.2 behandelte Bericht „Poolbildung zur Beförderung einer inklusiven Beschulung“ erstellt.

 

 

 

Durch die Erstellung des Berichts sieht der

Ausschuss den Überweisungsauftrag als erledigt an.

 

Dem Ausschuss für Soziales lag in seiner Sitzung am 03.06.2014 der bereits erstellte Zwischenbericht vor:

Auszug aus dem Protokoll des Sozialausschusses vom 03.06.2014

TOP 6.3.

Poolbildung zur Beförderung einer inklusiven Beschulung
Zwischenbericht Projekt

 

VO/2014/01533

 

Herr Senator Schindler spricht einige einleitende Worte.

Das Projekt laufe im Wesentlichen „unaufgeregt“.

Herr Senator Schindler befürwortet das Projekt und spricht sich für eine Weiterführung aus.

Aufgrund des zu erwartenden finanziellen Mehrbedarfs müsse Druck auf die Landesregierung ausgeübt werden im Hinblick auf eine finanzielle Unterstützung der Kommunen.

 

Frau Akyurt fragt nach dem Sachstand bezüglich der Verhandlungen mit dem Land.

Herr Schmüser erwidert, es gebe eine Arbeitsgruppe auf Landesebene. Die Verhandlungen würden laufen; eine Lösung sei kurzfristig nicht zu erwarten, da es um viel Geld gehe und zahlreiche Gespräche notwendig seien.

Am 22.05.2014 hätten sich VertreterInnen des Landes ein Projekt vor Ort angesehen.

Fragen von Herrn Stabe und Frau Jansen beantwortet Herr Schmüser.

An der Diskussion beteiligen sich außerdem Frau Menorca, Herr Dr. Hamschmidt, Frau Mesch, Herr Petereit, Herr Sanders, Herr Berrakkarasu und Herr Rathcke.

 

 

 

 

 

Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

 

 

Dem Schulausschuss lag in seiner Sitzung am 15.05.2014 der bereits erstellte Zwischenbericht vor:

Auszug aus dem Protokoll des Ausschusses für Schule und Sport vom 15.05.2014

 

TOP 4.3.

Zwischenbericht Projekt
"Poolbildung zur Beförderung einer inklusiven Beschulung"

 

VO/2014/01533

 

Frau Senatorin Borns führt ein und nimmt hierbei Bezug auf den Überweisungsauftrag aus der Bürgerschaft an den Jugendhilfeausschuss, den Ausschuss für Soziales und den Schul- und Sportausschuss.

Herr Prieur fragt nach den Auswirkungen des im Bericht angeführten Beschlusses des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts. Frau Senatorin Borns informiert über hierzu zwischen dem Ministerium und den kommunalen Spitzenverbänden geführten Gesprächen, in denen von Seiten der Kommunen deutlich gemacht wurde, dass vom Land die Übernahme eines Großteils der Kosten für Inklusion erwartet wird. Die Lübecker Träger seien informiert, dass die Hansestadt Lübeck im Interesse der Betroffenen die Zwischenfinanzierung fortsetzen wird. Daher müsse eine nachträgliche Kompensation aus Landesmitteln erfolgen.

Auf Fragen von Herrn Prieur nach der Aufteilung der Wochenstunden und der Einhaltung der Tariftreue erläutern Frau Albrecht und Frau Mesch den auf Basis des ermittelten Wochenstundenkontingents und Stundensatzes erfolgenden Einsatz der IntegrationshelferInnen. Frau Albrecht geht hierbei auf den Ansatz ein, den freien Trägern eine flexible Reaktion im Rahmen der jeweils zur Verfügung stehenden Budgets zu ermöglichen. Frau Mesch weist darauf hin, dass die tarifgerechte Bezahlung Teil der vertraglichen Vereinbarung sei.
 

Herr Schopenhauer nimmt Bezug auf die unterschiedliche Qualifikation der IntegrationshelferInnen und erkundigt sich, ob die Träger zu Fortbildungsmaßnahmen verpflichtet sind.

Frau Mesch bestätigt dies und erläutert in diesem Zusammenhang die Grundannahme, dass die reine Schulbegleitung als niedrigschwelliges Angebot nicht in jedem Fall qualifizierter Fachkräfte bedarf. 

Auf die Frage von Herrn Prieur nach der Steuerung des Einsatzes der IntegrationshelferInnen informiert Frau Albrecht, dass dies Aufgabe der SchulleiterInnen sei. Herr Haltermann erläutert in seiner Funktion als Schulleiter der Schule Tremser Teich die dortige Praxis und teilt mit, dass im Rahmen einer Arbeitsgruppe einheitliche Regelungen für die HL entwickelt werden sollen. Herr Haltermann stellt fest, dass sich das Projekt aus schulischer Sicht auf einem guten Weg befindet.

Zu der Frage von Herrn Prieur nach den Förderschwerpunkten teilt Herr Haltermann mit, dass dies u. a. in Abhängigkeit der örtlichen Gegebenheiten hinsichtlich der Barrierefreiheit der Schulen unterschiedlich sei. Die Mehrheit der Förderungen liege im Bereich der emotionalen und sozialen Behinderungen. Hierzu sprechen Herr Prieur, erneut Herr Haltermann und Frau Albrecht. 

Frau Mesch weist darauf hin, dass durch die Poolbildung eine Mitversorgung von Kindern im Klassenverband möglich ist und somit auch eine Entstigmatisierung erreicht werden kann.

Frau Senatorin Borns schließt hieran an und erläutert die Idee des neuen Verfahrens, den betroffenen Eltern analog zur Leistungserbringung des Lübecker Bildungsfonds eine unbürokratische Hilfestellung zu geben. Frau Borns macht weiter deutlich, dass das Modell die individuelle Betrachtung des Einzelfalls in den Mittelpunkt stellt. Hierzu spricht Herr Daugs und nennt als weiteren Aspekt, dass die unverhältnismäßige Häufung von IntegrationshelferInnen in einer Klasse vermieden werden kann.

Frau Röttger nimmt Bezug auf den im Bericht angeführten zunehmenden Förderbedarf bei der Einschulung und befürchtet, dass die gesetzliche Regelung zur Schulreife die Problematik des „schlechten Starts“  beim Übergang von Kita zur Schule noch verstärken wird.

Herr Daugs sieht abgesehen von dem aktuellen Erlass des Landes derzeit keinen weiteren Handlungsspielraum und beurteilt die Entwicklung von früher 10 % auf heute 2 % zurückgestellte Einschulungen als nicht so gravierend.

Herr Thorn kommt auf Qualifizierung der IntegrationshelferInnen zurück und gibt bekannt, dass in Kooperation mit der Dorothea-Schlözer-Schule ein berufsbegleitendes Ausbildungsangebot zum/zur ErzieherIn in der HL installiert werden konnte. Herr Thorn informiert weiter, dass auf der Städteverbandstagung der kreisangehörigen Städte das Lübecker Modell auf hohes Interesse gestoßen ist.
 

 

 

 

 

Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.     

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Kenntnisnahme