Auszug - Bebauungsplan 02.11.00 - Ratzeburger Allee / Gärtnergasse - Auslegungsbeschluss  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 2.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 16.06.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 17:15 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2014/01609 Bebauungsplan 02.11.00 - Ratzeburger Allee / Gärtnergasse -
Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Beyerle, Alice-Yvonne
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Lötsch spricht die damalige Entscheidung an, das Grundstück von Einzelhausbebauungen nicht mit zu überplanen, was allerdings bei dem einen Grundstück nicht eingehalten worden sei

Herr Lötsch spricht die damalige Entscheidung an, die Grundstücke mit Einzelhausbebauungen nicht mit zu überplanen, was allerdings bei dem einen Grundstück nicht eingehalten worden sei.

Frau Belchhaus erläutert, dass dieser Grundstücksteil zwischenzeitlich vom Investor erworben worden sei und die Planungen dahingehend angepasst worden sind.

 

Herr Rosenbohm hinterfragt die auf der Planzeichnung unterschiedlich festgesetzten Ein- und Ausfahrten der Tiefgaragen auf der West- und der Ostseite der Ratzeburger Allee.

Frau Belchhaus erläutert, dass beide Grundstücke mit einer Tiefgarage unterbaut werden würden und dass dieses technische Abstimmungen seien, die eine optimale Lösung ergeben werden.

 

Herr Stüttgen möchte wissen, warum bei einem 4-geschossigen Baukörper kein begrüntes Dach vorgesehen sei und um welche spezifische Förderrahmenbedingen es sich auf der Seite 13 der Vorlage handele.

Frau Belchhaus erläutert, dass in Entsprechung des ausgewählten Wettbewerbsentwurfs und aus ökologischen Gründen im großen Umfang Gründächer vorgesehen sind. Das vierte Geschoss wurde von dieser Festsetzung ausgenommen, da es schwieriger zugänglich ist, da es im Unterschied zu den 3. und 2. Geschossen gestalterisch nicht wirkt und um die zusätzlichen Kosten auch im Sinne der Gleichbehandlung gegenüber ähnlichen Wohnungsbauprojekten im Rahmen zu halten.

Bei den spezifischen Förderrahmenbedingungen handele es sich um geförderte Studentenwohnungen, für die eine Außentreppenerschließung vorgesehen ist.

 

Herr Howe geht bei einer Dachbegrünung von keiner intensiven Begrünung aus und möchte wissen, um welche höheren Kosten es sich zwischen einer Begrünung auf einem 3-geschossigen und einem 4-geschossigen Dach handele.

Frau Belchhaus legt dar, dass für die Dachbegrünung ein 10 cm Schichtaufbau festgesetzt ist. Sie spricht die Pflege des Daches an und dass bei Wohnungsbauten eher selten Begrünung vorgeschrieben werden.

 

Herr Howe merkt an, dass die Politik doch entscheiden solle, ab welchem %-Satz eine Dachbegrünung vorzunehmen sei.

 

Frau Friedrichsen möchte wissen, von welchen Pflegemaßnahmen man auf einem 4-geschossigen Dach ausgehe, was Frau Belchhaus mit geringen Maßnahmen (z.B. Unkraut entfernen) erklärt.

 

Herr Lötsch lässt über die Vorlage abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Für die Vorlage:                            15 Stimmen

 

Der Bauausschuss beschließt die Vorlage einstimmig.

 

Beschluss:

Beschluss:

1.              Der Bauausschuss nimmt den für den Bebauungsplan 02.11.00 – Ratzeburger Allee / Gärtnergasse - erstellten Auswertungsbericht zu den im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs.1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) zur Kenntnis.

2.              Der Entwurf des Bebauungsplanes 02.11.00 – Ratzeburger Allee / Gärtnergasse – sowie die zugehörige Begründung werden in den vorliegenden Fassungen (Anlagen 2 bis 5) gebilligt.

3.              Der Entwurf des Bebauungsplanes und die zugehörige Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen.

4.              Sollte der Entwurf des Bebauungsplanes nach der öffentlichen Auslegung geändert oder ergänzt werden, ohne dass die Grundzüge der Planung berührt werden, ist eine eingeschränkte Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.