Auszug - Zwischenstandsbericht Hubbrücke (mündlicher Bericht 5.610.4)  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 4.2.4
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 19.05.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:45 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
 
Wortprotokoll

Herr Schünemann gibt einen Zwischenstandsbericht bezüglich der Planungen an der Hubbrücke anhand einer Präsentation

Herr Schünemann gibt einen Zwischenstandsbericht bezüglich der Planungen an der Hubbrücke anhand einer Präsentation.

 

Folgende Fragen aus dem BA vom 05.05.2014 aus der Vorlage (VO/2014/01566) wurden vom WSA beantwortet:

 

Frage 1:

Wie ist der Stand der Planungen des WSA (Wasser- und Schifffahrtsamt)? Welche Lösung (Sanierung oder Ersatzneubau) favorisiert die Stadt Lübeck? Wie ist die denkmalrechtliche Beurteilung?
Es wird um Herausgabe des Protokolls der Besprechung am 17.6.2013 in dieser Sache zwischen dem WSA und dem Fachbereich 5 sowie der Denkmalschutzbehörde gebeten.

 

Antwort 1:

Bezüglich des Planungsstandes zu dem Hubbrückenensemble teile ich Ihnen mit, dass der Planungsstand: Voruntersuchung, Grundlagenermittlung, Konzeption in Bearbeitung ist.

Grundlage für den weiteren Planungsfortschritt ist die Besprechung vom 17.06.2013, in der sich die Hansestadt Lübeck und das WSA Lübeck grundsätzlich auf den im Plan Var. 2-1-b dargestellten Brückenquerschnitt als Kompromiss geeinigt haben. Dieser Plan wurde im BA umverteilt.

 

 

Frage 2:

Welches Vorgehen zur Gegenüberstellung der ermittelten Kosten ist zwischen WSA und der Stadt vereinbart worden? Liegen Kostenschätzungen bzw. Kostenberechnungen zur Sanierung bzw. zum Ersatzneubau vor? Sind diese Kosten durch Fachplaner aufgrund gutachterlicher Bewertungen ermittelt worden und sind diese Kostenermittlungen umfassend überprüft worden?
Es wird um Herausgabe der Kostenschätzung- bzw. ermittlung gebeten.

 

Antwort 2:

Das WSA Lübeck ist den Maßgaben des § 7 der Bundeshaushaltsordnung, der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Haushaltsmittel, verpflichtet.

Von einer Übermittlung bzw. Herausgabe von Kostenberechnungen etc. wird abgesehen.

 

 

Frage 3:

Nach Aussage des WSA sollen die Dükerkosten für die Herstellung und zukünftigen Wartung sämtlicher Lübecker Leitungen durch die Stadt übernommen werden. Welche zusätzlichen Kosten kommen dafür bei einem Ersatzneubau im Gegensatz zu einer Sanierung auf die Stadt Lübeck zu? Sind diese Kosten beim Kostenvergleich Sanierung/Neubau in der Gegenüberstellung berücksichtigt?

 

Antwort 3:

Anfallende Dükerungskosten sind anteilig durch die Stadtwerke der Hansestadt Lübeck zu tragen. Dies ist in einem entsprechenden Gestattungsvertrag zwischen dem WSA Lübeck und den Stadtwerken Lübeck geregelt. Das WSA Lübeck muss für seine Energie- und Steuerungskabel auch dükern. Sinnvoll wäre ein gemeinsamer Auftrag für den Düker mit Kostenteilung zwischen den Stadtwerken und dem WSA Lübeck.

 

 

Frage 4:

Wie werden die erheblichen Zusatzkosten für die Berücksichtigung eines Schiffsanpralles im Falle eines Neubaus (100 t waagerechte statische Ersatzlast auf Überbau und Widerlager) im Kostenvergleich behandelt? Bei einer Sanierung entfällt diese Position (Bestandsschutz).

 

Antwort 4:

Siehe Antwort 2 und 5.

 

 

Frage 5:

Welche Terminvorstellungen zur Durchführung der geplanten Bau- bzw. Abrissmaßnahmen einschließlich der Vorlaufzeit für stadtseitige Regelungsprozesse bestehen?

 

Antwort 5:

Aufgrund des Planungsstandes kann eine belastbare Aussage zum zeitlichen Ablauf der Baumaßnahme nicht getroffen werden.

 

 

Herr Lötsch möchte wissen welche Kosten auf die Hansestadt Lübeck zukommen.

Herr Schünemann erläutert, dass das WSA, wenn es von der Stadt spricht, auch die Stadtwerke Lübeck meint. Es wird aber keine Kostenbeteiligung der Hansestadt Lübeck bei dieser Planung geben.

 

Herr Lötsch möchte weiterhin etwas über die hochgestellte ehemalige Eisenbahnbrücke wissen.

Herr Schünemann erklärt, dass dafür das WSA zuständig sei.

 

Herr Quirder möchte die geplanten Durchfahrtshöhen sowohl für LKW’s auf der Brücke und auch für Schiffe unter der Brücke wissen.

 

Herr Schünemann erklärt, dass ihm die Durchfahrtshöhen für Fahrzeuge auf der Brücke nicht bekannt seien, für die Durchfahrt der Schiffe greifen die Richtlinien für Bundeswasserstraßen.

 

Herr Stolzenberg ist sehr überrascht, dass der BA bei der Entscheidung bezüglich der Hubbrücke nicht involviert sei und ein Kulturdenkmal der Hansestadt Lübeck, welches erhaltenswürdig sei, einfach so verschwinden solle. Die funktionierende Technik, die an sich schon ein Denkmal sei, werde einfach entfernt. Seiner Meinung nach könne die Hansestadt Lübeck Einfluss für den Erhalt des Denkmals nehmen, obwohl die Brücke dem Bund gehört. Herr Stolzenberg sieht hier einen Handlungsbedarf des BA, der die Entscheidung hinterfragen solle und zu einer Umentscheidung anregen solle.

Herr Lötsch erwidert, dass sich der BA mit diesem Thema beschäftigt habe und auch zu einer Einigung gekommen sei.

 

Herr Rosenbohm erwähnt, dass ihn die hochgestellte Eisenbahnbrücke deshalb störe, weil sie nicht genutzt werde. Seiner Meinung nach müsse sie für Fußgänger und Radfahrer nutzbar gemacht werden.

 

Herr Schünemann erklärt, dass sich der FB5 stark für die Brücke engagiert habe, aber auch das WSA Vorgaben vom Bund insbesondere vom Haushalt habe. Eine Ertüchtigung der maroden Eisenbahnbrücke wäre sehr teuer geworden, zumal dort nie wieder eine Nutzung der Schienen erfolgen werde. Für eine Umgestaltung der Eisenbahnbrücke zur Fußgängerbrücke müsse die Hansestadt Lübeck aufkommen, was auch durch eine Rampe nicht machbar wäre.

Weiterhin verweist Herr Schünemann nochmals darauf, dass das hier nur ein Zwischenbericht sei.

Herr Schünemann betont auch noch einmal die freiwillige Leistung des WSA und das dort die zuständigen Ansprechpartner zu suchen seien.

 

Herr Senator Boden spricht ähnlich gelagerte Maßnahmen aus der Vergangenheit an (Neue Lotsenstation in Travemünde). Auch hier habe sich das WSA mit der Stadt und dem Gestaltungsbeirat auseinander gesetzt. Es wurden die sehr intensiven Belange des Denkmalschutzes mit eingebracht. Es sei nach dem Umbau zwar keine historische Brücke mehr, aber nach dem Erscheinungsbild komme sie dem sehr nahe und habe zudem noch eine moderne Verkehrsführung.

 

Frau Metzner möchte wissen, ob es sichergestellt sei, dass keine Kosten auf die Hansestadt Lübeck zukämen, z.B. wegen der Türme.

Herr Senator Boden erläutert, dass ihm momentan nichts bekannt sei, aber man auf die finale Planung warten solle.

 

Herr Stüttgen möchte wissen, ob die Backsteingebäude erhalten bleiben.

Herr Schmedt erläutert, dass das Backsteingebäude erhalten bleibe, die Straßenbrücke neu käme und die Treppenanlage wegfalle.

 

Herr Stolzenberg erwähnt noch einmal, dass das Verhandlungsergebnis für ihn unzufrieden sei und er sich eine andere bessere Lösung wünsche.

 

Herr Hauke Wegner von der CDU-Fraktion moniert, dass die Hansestadt Lübeck diese neue Verkehrsführung haben wollte und es deshalb diese Lösung gäbe.

Herr Senator Boden erwidert, dass ständig von Barrierefreiheit gesprochen werde und man deshalb diese Lösung vorgeschlagen habe. Weiterhin sei die Mechanik der Brücke auch so marode, dass diese irreparabel sei. Herr Senator Boden bat darum die Vorstellung der Ausführungsplanung des WSA im BA abzuwarten.

 

Herr Stolzenberg merkt an, dass eine Sanierung hier nie zur Debatte stand und möchte wissen, um welche Kosten es sich in dem Fall für die Hansestadt Lübeck gehandelt hätte und ob es nicht auch Fördergelder für die Denkmalpflege gegeben hätte.

Herr Senator Boden erklärt, dass die Hansestadt Lübeck hierfür keinen Antrag in Berlin hätte stellen können, da die Zuständigkeit beim WSA liege. Die Stadt wurde lediglich gehört.

 

Herr Pluschkell möchte wissen, ob bei der weiteren Planung an einen Fußgänger- und Radfahrerunterstand beidseitig der Brücke gedacht sei, damit diese während der Brückenöffnung bei Regen nicht nass werden würden.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.