Auszug - Bericht zur derzeitigen Nutzung von Wohngebäuden in Gang- und Hoflagen der Altstadt, Wohnen im UNESCO-Welterbe "Lübecker Altstadt"  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 4.2.2
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Mo, 19.05.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:45 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2014/01340 Bericht zur derzeitigen Nutzung von Wohngebäuden in Gang- und Hoflagen der Altstadt, Wohnen im UNESCO-Welterbe "Lübecker Altstadt"
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Koretzky, Christine
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Goldschmidt

Herr Goldschmidt bekräftigt noch einmal seine Aussage vom damaligen BA, dass er sich nicht auf eine Grenze von 20% festlegen wolle, sondern auch 100% Regelung akzeptieren würde.

 

Herr Prieur möchte wissen, warum die Verwaltung überhaupt diese Problematik regeln möchte, da es hierfür schon verschiedenste zivilrechtliche Urteile gäbe. Was sie damit erreichen wolle. Für ihn sind diese Ferienwohnungen keine Beherbergungsunterkünfte. Herr Prieur möchte weiter wissen, ob es schon eine Entscheidung vom OVG gäbe.

Frau Koretzky berichtet von unterschiedlichen Beurteilungsansätzen der Gerichte und spricht die momentane Grauzone an, in der sich die Lübecker Ferienhäuser befinden. Nach der rechtskräftigen Erhaltungssatzung ist immer ein Antrag auf Nutzungsänderung erforderlich, wenn eine Wohnung als Ferienhaus genutzt wird. Es ist eine Regelung notwendig, die das Maß der Zulässigkeit umreißt.

 

Herr Lötsch erwähnt, dass die OVG der einzelnen Länder teilweise unterschiedliche Auffassungen haben und möchte wissen, ob es auch schon ein Urteil des BVG gäbe.

 

Frau Koretzky erwähnt, dass es sich in Lübeck im Bereich der Ganghäuser um einen städtebaulichen Sonderfall handele, der mit den bestehenden Gerichtsurteilen keine 100%-ige Deckung habe.

 

Herr Prieur spricht ein Urteil des BGH von 2010 an, bei dem genau das Gegenteil bewirkt wurde, dass eine Nutzung eine Wohnnutzung sei.

 

Frau Koretzky verweist auf ein aktuelles Urteil (welches in der Vorlage angeführt wird), in dem differenziert wird, wann eine Wohnnutzung als Ferienwohnnutzung zu beurteilen sei. Wenn über das Internet, anhand eines dort vorhandenen Terminkalenders, das Haus oder die Wohnung buchbar sei, handelt es sich eindeutig um eine Ferienimmobilie und unterscheidet sich von der reinen Wohnnutzung.

 

Herr Howe erwähnt, dass dieser Bericht nun 4 Jahre gedauert habe und er es anders sehe als Herr Prieur. Herr Howe begrüßt den Bericht und möchte, dass die Verwaltung eine Vorlage präsentiere, aus der hervorgehe, wie die Verwaltung handelt. Die Eigentümer, die diese Immobilien als Ferienobjekt nutzen, ohne dass dies angemeldet ist, müssen zur Verantwortung gezogen werden, so Herr Howe weiter.

 

Frau Friedrichsen spricht die Führungen durch die Altstadt an, bei denen die Fremdenführer auf die Belange der Bewohner der Gänge Rücksicht genommen haben.

Weiterhin erwähnt Frau Friedrichsen, dass damals in den Gängen relativ preiswerter Wohnraum geschaffen wurde und möchte wissen, ob es damals eine Förderung gegeben habe, wenn ja in welcher Höhe und ob diese Förderungen an Auflagen geknüpft wurden. Die Leute werden teilweise aus kostengünstigen Wohnungen verdrängt.

Frau Koretzky merkt an, dass es, wenn dann nur sehr vereinzelt Städtebauförderung gegeben hätte Das ist überprüft worden, die Bindungsfristen sind allesamt abgelaufen.

 

Herr Quirder bedankt sich bei der Verwaltung für den hervorragenden Bericht und merkt an, das dieser nicht dafür entworfen wurde, um juristische Fragen abzuklären. Primär sollte das Ziel verfolgt werden, die Bewohner der Altstadtinsel zu schützen und dafür zu sorgen, dass billiger Wohnraum nicht im großen Maße zu Ferienwohnungen umgestaltet werde.

Der Quirder erwähnt auch, dass er den Äußerungen von Herrn Howe zustimme, zügig eine Vorlage zu entwerfen. Seiner Meinung nach wäre allerdings eine Korrektur der 20%-Grenze nach unten Richtung 10% sinnvoller.

 

Herr Stüttgen erklärt, dass seiner Meinung nach sich die Betreiber der Ferienwohnungen auf Kosten der Nachbarn bereichern und findet die 20%-Regelung der Stadtplanung als sinnvoll, möchte allerdings wissen, wie die Umsetzung funktionieren solle. Herr Stüttgen ist auch der Meinung man solle nicht nur die Ferienwohnungen in den Gängen in der Altstadt betrachten, sondern auch in anderen Häusern und auch in Travemünde.

 

Herr Lötsch möchte wissen, warum Ganghäuser mit günstigen Wohnraum gleichgesetzt werden und weist darauf hin, dass es auch bei Häusern, die fest vermietet seien Störungen gäbe.

 

Herr Pluschkell sieht das Grundproblem darin, dass eine Lösung gefunden werden müsse und es sollten keine Sonderfälle herangezogen werden, um das Projekt ggf. zu den Akten zu legen.

 

Herr Stolzenberg findet den Bericht der Verwaltung ebenfalls sehr gut und sieht auch den Handlungsbedarf. Allerdings berücksichtigen 20% nicht den Einzelfall. Es solle seiner Meinu8ng nach eine individuelle Lösung gefunden werden.

 

Herr Dr. Eymer hinterfragt die hier diskutierte Nutzungseinschränkung im Rückblick auf die schwere Einschränkung bei Bordellen. Er möchte den Wertungswiderspruch in der jetzt geführten großen Diskussion erklärt haben.

Herr Senator Boden erläutert, dass dieser Vergleich hinke und man keine Ganghäuser mit längerer Nutzung als Feriendomizil nicht mit Bordellbesuchen vergleichen könne.

 

Herr Goldschmidt sieht den Schutz der Bewohner als unstrittig, da ein Wohnen in der Stadt ermöglicht werden müsse. Allerdings müsse man auch, aufgrund der hohen Nachfrage, beide Interessen unter einen Hut bringen. Seiner Meinung nach ist der eingeschlagene Weg der Verwaltung sehr gut.

 

Herr Prieur unterstützt die Aussage von Herrn Goldschmidt und ergänzt, dass Ferienwohnungen in Wohngebieten immer ein Problem darstellen. Für ihn ist eine Nutzungsänderung fraglich.

 

Frau Metzner ist auch der Meinung, dass die Verwaltung eine Vorlage ausarbeiten solle, in der Regularien festgelegt werden und gegen Verstöße auch vorgegangen werde. Man solle jetzt nicht lange diskutieren und den zweiten Schritt gehen.

 

Herr Lötsch stellt fest, dass inhaltlich alles gesagt sei und es ein mehrheitliches Anliegen sei, eine Vorlage zu erstellen, in der Handlungsmöglichkeiten und ein festes Regelwerk enthalten seien.

 

Herr Lötsch stellt folgenden Antrag:

Die Verwaltung soll eine Vorlage bzw. eine Satzung mit festen Regularien ins Verfahren bringen.“

 

Herr Dr. Eymer äußert sich, dass er Herr Lötsch grundsätzlich zustimme, für ihn die Analyse und die 20%-Regelung aber nicht überzeugend sei.

 

Herr Stolzenberg merkt an, dass diese Vorlage ein abschließender Bericht sei und man sich daher ausreichend Zeit nehmen solle, zu einem guten Ergebnis zu kommen. Seiner Meinung nach müsse eine Meinungsbildung erfolgen, da alle 90 Gänge unterschiedlich strukturiert seien.

 

Herr Stolzenberg stellt daher folgenden Antrag:

„Es ist auch im weiteren Verfahren eine Befragung der Betroffenen (Eigentümer und der dort gemeldeten Personen) durchzuführen.“

 

 

Herr Lötsch schlägt vor, erst die durch die Verwaltung erstellte Vorlage anzusehen, bei der sowieso eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen sei und fragt Herr Stolzenberg, ob er seinen Antrag zurückziehe.

Herr Stolzenberg erklärt, dass er seinen Antrag zurückziehe.

 

Herr Pluschkell ist auch der Meinung, dass es eine Bürgerbeteiligung geben solle.

 

Herr Lötsch lässt über folgenden Antrag abstimmen:

„Die Verwaltung soll eine Vorlage bzw. eine Satzung mit festen Regularien ins Verfahren bringen.“

 

Abstimmungsergebnis:

Für den Antrag:                            15 Stimmen

 

Damit ist der gestellte Antrag vom Bauausschuss einstimmig angenommen.

 

 

Der Bauausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

Beschluss: