Auszug - Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 5.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 19.05.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:45 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Als Anlage ist die Stellungnahme der Bereiche Bauordnung (5

Als Anlage ist die Stellungnahme der Bereiche Bauordnung (5.631) und Recht (1.300) bezüglich des Informationszugangsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein beigefügt.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

5.1.1              Wassereinläufe Röntgenstraße (Herr Freitag) (5.660)

(TOP 5.2.9 am 07.04.2014)

Herr Freitag spricht die Kreuzung in der Röntgenstraße mit der Röntgenstraße selber an, wo nach Niederschlägen das Wasser in der Straße stehe und nicht ablaufe. Hierzu möchte er wissen, ob es an den Abläufen der EBL liege oder an den Auswirkungen von Straßenbaumaßnahmen.

 

Zwischenantwort:

Herr Senator Boden sagt eine Beantwortung zu einer der nächsten Sitzungen zu.

 

Abschließende Antwort:

Die Abläufe wurden zwischenzeitlich gereinigt. Ob Baumaßnahmen Dritter die Entwässerungssituation beeinflusst haben, ist nicht abschließend zu beurteilen. Die Situation Vorort wird beobachtet. Falls ja, wird dies im Rahmen der Gewährleistungsfrist korrigiert.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

5.1.2              Wassereinläufe Elise-Bartels-Straße / Wallbrechtstraße (Frau Metzner) (5.660)

(TOP 5.2.15 am 07.04.2014)

Frau Metzner spricht den Überlauf in der Lise-Bartels-Straße / Wallbrechtstraße an, der im letzten Jahr gereinigt worden ist und nach den Asphaltierungsarbeiten in der Wallbrechtstraße wieder verstopft ist, so dass sich dort große Pfützen bei Niederschlägen bilden.

 

Zwischenantwort:

Herr Senator Boden sagt eine Beantwortung zu einer der nächsten Sitzungen zu.

 

Abschließende Antwort:

Die Abläufe wurden zwischenzeitlich erneut gereinigt.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

5.1.3              Beleuchtung im Dr. Heinrich-Zippel-Park (Herr Lötsch) (5.660)

(TOP 5.2.3 am 05.05.2014)

Herr Lötsch bittet zu klären, wer und wann die Beleuchtung im Dr. Heinrich-Zippel-Park in Travemünde wieder instand setzt.

Auf der letzten Sitzung des Wirtschaftsausschusses und des Ausschusses für den Kurbetrieb in Travemünde fühlte niemand sich verantwortlich.

 

Zwischenantwort:

Herr Senator Boden sagt eine Beantwortung zu einer der nächsten Sitzungen zu.

 

Abschließende Antwort:

Der Bereich Stadtgrün und Verkehr teilt mit, dass entschieden wurde, lediglich den Wanderweg über den Calvarienberg zu erneuern. Abhängig vom Personalstand sollen die Arbeiten, wenn möglich, noch in diesem Herbst ausgeführt werden. Die Haushaltsmittel stehen zwischenzeitlich zur Verfügung.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

5.1.4              Straßenbeleuchtung Masurenweg (Herr Pluschkell) (5.660)

(TOP 5.2.4 am 05.05.2014)

In dem Masurenweg wurden vor einiger Zeit Straßenlaternen abgebaut.

  • Was ist der Hintergrund dieser Maßnahme?
  • Wie soll die Straßenbeleuchtung in den Siedlungen westlich des Ostpreußenrings dauerhaft sichergestellt werden?
  • Ist hierbei ggf. künftig ein Anliegerbeitrag erforderlich?
  • Wenn ja, in welchem vorhersehbaren Umfang?

 

Zwischenantwort:

Herr Senator Boden sagt eine Beantwortung zu einer der nächsten Sitzungen zu.

 

Abschließende Antwort:

Auf die oben genannte Anfrage wurde in der Niederschrift der Sitzung des Bauausschusses vom 02.12.2013 unter dem TOP 5.1.3 bereits ausführlich eingegangen. Die damalige Antwort ist nachstehend nochmals als ergänzender Hinweis zur Erinnerung beigefügt.

 

Darüber hinaus verweist das zuständige Sachgebiet 5.660.3-3/ Verkehrswegebeleuchtung darauf, dass sowohl in der Masurenstraße, im Romintenweg, im Trakehnenweg als auch in der Samlandstraße auf öffentlichen Verkehrsflächen keine Straßenlaternen abgebaut wurden. Der „Hintergrund“ für den Abbau der Beleuchtung auf den privaten oder verpachteten städtische Erbbauflächen wurde mit beigefügter Antwort bereits beschrieben. Ebenso wurde die Errichtung einer privaten Anlage zur „dauerhaften Sicherstellung der Straßenbeleuchtung“ in dem genannten Gebiet vorgeschlagen.

 

Hinzu kommt, dass bei einer späteren Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlagen auf den öffentlichen Verkehrsflächen tatsächlich Anwohnerbeiträge fällig würden. Satzungsgemäß werden dann bis zu 75% der Baukosten auf die Anlieger umgelegt. Die Verteilung zwischen den anliegenden Grundstücken erfolgt aufgrund der Grundstücksgröße sowie nach Art (Wohngrundstück, Gewerbegrundstück, etc.) und Maß der Nutzung (z. B. Anzahl der Vollgeschosse) des jeweiligen Grundstückes. Genaure Kosten können in Ermangelung der fehlenden und darüber hinaus entbehrlichen Kostenschätzung nicht genannt werden, da die Verwaltung auf absehbare Zeit keine Mittel zur Verfügung hat, dies zu ermöglichen.

 

 

Ergänzender Hinweis zur Erinnerung:

Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Bauausschusses vom 02.12.2013

 

TOP

5.1.3              Interessengemeinschaft „Roter Hahn“ (Herr Prieur) (660)

(TOP 5.2.5 am 21.10.2013)

Herr Prieur verweist auf den kürzlich erfolgten Abbau der Beleuchtung zwischen der Masurenstraße und dem Romintenweg. Der Weg ist verpachtet, aber von der Hansestadt Lübeck öffentlich zugänglich gemacht. Unter welchen Umständen wird die Beleuchtung wieder aufgebaut? Herr Lötsch bittet dahingehend um Informationen über weitere geplante Rückbaumaßnahmen von Beleuchtung.

 

Zwischenantwort:

Herr Senator Boden sagt eine Prüfung zu.

 

Abschließende Antwort:

Die drei genannten kürzlich abgeräumten Leuchtstellen befanden sich an einem Verbindungsweg zwischen dem Romintenweg und der Masurenstraße. Dieser Weg ist Teil eines Weges, der die Straßen Trakehnenweg, Romintenweg, Masurenstraße und Samlandstraße verbindet.

 

Der Weg ist teilweise im Privateigentum, überwiegend verläuft der Weg über verpachtete städtische Erbbauflächen. Die Hansestadt Lübeck hat sämtliche Rechte und Pflichten, die für diese Flächen gelten, an die Erbbauberechtigten übertragen. Diese eigentumsgleichen Pflichten schließen die Verkehrssicherung ein.

Entlang dieser Wege wurden in den 50er Jahren Beleuchtungsanlagen, bestehend aus Holzmasten und Freileitungen, errichtet und zwischenzeitlich in Teilen erneuert. Diese haben ihre technische und wirtschaftliche Nutzungsdauer von 30 bis 40 Jahren deutlich überschritten.

 

Im Rahmen einer Überprüfung stellte sich heraus, dass Teile der genannten drei Leuchtstellen akut umbruchgefährdet waren. Die Anlage wurde daher unverzüglich außer Betrieb gesetzt, gesichert und abgeräumt.

Die zurzeit noch funktionsfähigen Leuchtstellen entlang der Verbindungswege sind ebenfalls technisch abgängig. Sobald sich der technische Zustand der Anlage verschlechtert und ein sicherer Betrieb nicht weiter gewährleistet werden kann, werden diese Anlagen oder Teile hiervon ebenfalls abgeräumt.

 

Die Hansestadt Lübeck beleuchtet grundsätzlich keine privaten Verkehrswege. In Zeiten knapper Haushaltsmittel kann die Hansestadt Lübeck dieses ohnehin nicht leisten. Die demontierten Leuchtstellen werden daher nicht erneuert.

 

Der Bereich Stadtgrün und Verkehr weist darauf hin, dass alternativ zu einer öffentlichen Beleuchtungsanlage auch private Anlagen errichtet werden können. Falls die noch vorhandenen öffentlichen Leuchtstellen hierbei stören sollten, wird der Bereich Stadtgrün und Verkehr diese zeitnah abräumen.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

5.1.5              Baustelleneinzäunung Parkplatz Godewind (Herr Quirder) (5.660 / KWL)

(TOP 5.2.3 am 07.04.2014)

Auf dem Godewind-Parkplatz in Travemünde ist ein Bereich mit einer Baustelleneinzäunung versehen.

  1. Ist dies der Beginn der Umgestaltung des Parkplatzes?
  2. Wenn ja, wann werden die Umbauarbeiten beendet sein?
  3. Wenn nein, wird der eingezäunte Bereich bis zum Saisonstart wieder zum Parken frei gegeben?

 

Zwischenantwort:

Herr Senator Boden sagt eine Beantwortung zu einer der nächsten Sitzungen zu.

 

Abschließende Antwort:

Bei der abgesperrten Fläche handelt es sich um eine Baustelleneinrichtungsfläche für die Baumaßnahme in der Fehlingstraße. Die Befristung dieser Maßnahme endet mit dem 31.05.2014. Spätestens zum 01.06.2014 ist diese Fläche wieder frei für Kurzzeitparker.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

5.1.6              Fassade Trave Schulzentrum (Herr Prieur) (5.651)

(TOP 5.2.2 am 17.03.2014)

Fassade Trave Schulzentrum, Kücknitzer Hauptstraße

Teile der Fassade sind in den letzten Wochen auf Grund von Vandalismusschäden repariert worden.

 

  1. Welche Kosten sind hierdurch entstanden?
  2. Hat man nochmals die Fassade auf Feuchtigkeit und Schimmel geprüft? Wenn ja, möchten wir darüber einen Bericht bzw. das Gutachten darüber.
  3. Sind die in der Sitzung vom 20.8.2012 zugesagten Bilder mit der Wärmebildkamera gemacht worden?
  4. Ist die Fassade RAL – konform geplant und ausgeführt worden?
  5. Welche Prüfzeugnisse gibt es?
  6. Sind bezüglich der Fassade noch Rechtsverfahren anhängig und wenn ja, welche?

 

Zwischenantwort:

Herr Senator Boden sagt eine Beantwortung zu einer der nächsten Sitzungen zu.

 

Abschließende Antwort:

 

  1. Welche Kosten sind hierdurch entstanden?

Aufgrund von Vandalismusschäden durch Steinschleudern oder Schussapparate sind 7 Scheibenelemente im Obergeschoss jeweils im Brüstungsbereich zerstört worden.

 

Gerüstkosten: 2.959,- EUR

Glaserkosten: 5.175,- EUR

Gesamt:              8.134,- EUR

 

  1. Hat man nochmals die Fassade auf Feuchtigkeit und Schimmel geprüft?

Wenn ja, möchten wir darüber einen Bericht bzw. das Gutachten darüber.

 

Bei hohen Temperaturschwankungen können die Scheiben der Brüstungselemente beschlagen, die durch die Hinterlüftung abgelüftet werden sollen. Es wurden jedoch an einigen Fassadenelementen Wasserlaufspuren festgestellt, die durch zusätzlichen Feuchtigkeitseintrag durch evtl. Unterdichtigkeiten der Fassadenelemente zu erklären sind.

Die Brüstungspaneele sind geschlossene Systeme des Herstellers GAP-Solution; die Wabenpaneele nutzen tief stehendes Sonnenlicht um dies in Wärme umzuwandeln und verhindern durch ihre Beschaffenheit die Überhitzung bei hoch stehender Sonne. Das System ist keine „Vorhangfassade“ mit Hinterlüftung.

Die Lüftungsschlitze des Systems sind ausschließlich zur Druckentspannung und Ablüftung von sehr geringen Mengen Kondensat, das nach Prüfungen des Herstellers nur unter ungünstigen Bedingungen eintreten sollte. Größere Mengen von Kondensat sind deshalb ein Hinweis auf Undichtigkeiten.

 

Eine entsprechende Gewährleistungsmängelanzeige an die Fassadenbaufirma wurde fristgerecht und formgerecht angezeigt und gestellt. Die Untersuchung der Ursachenforschung ist noch nicht abgeschlossen. Ein Ergebnis liegt noch nicht vor. Parallel hierzu sind zu zwei unterschiedlichen Zeitpunkten im Abstand von 2 Jahren schimmelgutachterliche  Untersuchungen vorgenommen worden mit keinem entsprechenden auffälligen Schimmelbefund.

 

  1. Sind die in der Sitzung vom 20.8.2012 zugesagten Bilder mit der Wärmebildkamera gemacht worden?

 

Nach Fertigstellung der Fassade sind zur Überprüfung vom Energiemanagement am 26.03.2011 Aufnahmen mit der Wärmebildkamera gemacht worden. Nach Auswertung der Bilder sind keine Auffälligkeiten von Wärmebrücken zu verzeichnen.

 

  1. Ist die Fassade RAL-konform geplant und ausgeführt worden?

 

Der Begriff „RAL-Montage“ wird beim Einbau von Fenstern verwendet. Das Institut für Fenstertechnik in Rosenheim bestimmt den Begriff „RAL-Montage“ wie folgt:

„Der im Leitfaden zur Montage von Fenstern und Außentüren beschriebene Stand der Technik wird teilweise auch als "RAL-Montage" bezeichnet. Doch dies ist nur ein Zeichen mangelnder Sachkenntnis, denn eine "RAL-Montage" im Sinne des Wortes gibt es nicht. Mit einem Einbau nach den Vorgaben des Leitfadens zur Montage werden nur die allgemein anerkannten Regeln der Technik erfüllt.“ - Institut für Fenstertechnik, Rosenheim: Webseite des Instituts, http://www.ift-rosenheim.de

 

Da die gesamte Fassade nach den anerkannten Regeln der Technik sowie der einhergehenden DIN-Vorschriften geplant und gebaut wurde, ist die Frage nach der Ausführung der Fassade RAL-konform mit ja zu beantworten.

Darüber hinaus ist anzumerken, dass RAL ein Verein (e.V.) von Herstellern von Fenstern, Haustüren, Fassaden und Wintergärten ist, die sich einer herausragenden Produktqualität verpflichten. Der Auftragnehmer, Fa. Radbruch, ist nicht Vereinsmitglied.

 

  1. Welche Prüfzeugnisse gibt es?

 

Fa. Radbruch verarbeitet als Hersteller geprüfte und zugelassene Systeme des Herstellers batimet, die hier eingesetzt worden sind und über Zulassungen und CE-Prüfungen nach EN 14351-1 sowie Prüfungen bzw. Zertifizierung des Institutes HFB-Engeneering GmbH, Leipzig nach DIN EN 1026 für Luftdurchlässigkeit, DIN EN 1027 für Schlagregendichtigkeit, DIN EN 12211 für Windwiderstandsfähigkeit verfügen. Die Zertifizierung liegt dem GMHL vor.

 

  1. Sind bezüglich der Fassade noch Rechtsverfahren anhängig und wenn ja, welche?

 

Außer der in Bearbeitung der o.g. Mängelanzeige gibt es keine laufenden Rechtsstreitigkeiten im Zuge der Fassadensanierung.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

5.1.7              Markt Schlutup (Herr Quirder) (5.660)

(TOP 5.2.5 am 03.02.2014)

Herr Quirder fragt nach, warum die Bordsteine am Schlutuper Markt nicht barrierefrei errichtet wurden. Auf der einen Seite sei der Bordstein mit einer Teerrampe ausgestattet und auf der anderen Seite in der Höhe angeglichen. Beides sei nicht zielführend und müsse nachgebessert werden.

 

Zwischenantwort:

Herr Senator Boden sagt eine Klärung zu einer der nächsten Sitzungen zu.

 

Vorläufige Antwort:

Der von Herrn Quirder beschriebene Sachverhalt ist vom zuständigen Sachgebiet Straßenunterhaltungsbezirk Ost des Bereichs Stadtgrün und Verkehr umfassend geprüft worden. Von diesem ergeht folgende Stellungnahme und Antwort:

             

„Die Umgestaltung des Marktes in Schlutup wurde im Namen und für Rechnung des Vorhabenträgers Gemeinnütziger Verein Lübeck-Schlutup e.V. realisiert. Die Planungsunterlagen wurden den Bürgerinnen und Bürgern in Schlutup vorgelegt. Bautechnisch wurde die Ausführungsplanung vom damaligen Bereich Verkehr bestätigt.

 

Die Marktfläche ist damals so konzipiert worden, dass auf Grund der Bordsteinhöhen (10cm bis 12cm) kein Befahren mit Pkw und damit Nutzung als Parkraum möglich ist. Für die Marktbetreiber ist das Auf- und Abfahren der Marktfläche in der Nord –Süd-Achse vorgegeben worden, die Vorgabe wurde vor Baubeginn mit dem Bereich Wirtschaft und Liegenschaften (Abt. Wochenmärkte) abgestimmt. Fußgänger erreichen die Marktfläche demnach über die Fußgängerfurten parallel der Mecklenburger Straße. Die Bordsteine sind an diesen Stellen in ausreichender Breite entsprechend abgesenkt (3 cm).

 

Eine Asphaltankeilung gibt es auf dem Schlutuper Markt nur im Altbestand am Gehweg stadteinwärts. Diese Ankeilung wurde notwendig, da die alte Bordsteinabsenkung nicht mehr ausreichend für gefahrloses Überqueren älterer und behinderter Bürger war. Eine bautechnische Anpassung der Borsteinanlage in diesem Bereich ist sehr aufwendig, da die Quer- und Längsgefälle des Gehweges mit der örtlichen Bebauung zu berücksichtigen wären. Die Umverlegung einer Regenwasserleitung wäre ebenfalls erforderlich geworden. Dies war jedoch nicht Bestandteil des Umbaus der Marktfläche und ist finanziell zurzeit weder vom Gemeinnützigen Verein Lübeck-Schlutup e.V. noch von der Bauverwaltung realisierbar. Weitere Absenkungen an Bordsteinanlagen in der Marktfläche sind nicht erforderlich und auch bautechnisch nicht umsetzbar.“

 

 

Weitere Nachfrage

(TOP 5.1.3 am 17.02.2014)

Herr Quirder ist mit der Antwort nicht zufrieden und bittet die Verwaltung, dort eine vernünftige Lösung zum barrierefreien Queren mit Rollstühlen zu gewährleisten.

 

Zwischenantwort:

Herr Senator Boden sagt eine Prüfung zu einer der nächsten Sitzungen zu.

 

Abschließende Antwort:

Gemeinsam wurde am 16.05.2014 mit Herrn Quirder und von der Bauverwaltung der beschriebene Sachverhalt „vor Ort“ noch einmal eingehend begutachtet und eine fachlich-bautechnische Lösung gefunden, die Barrierefreiheit der Mittelinsel des Schlutuper Markplatzes zu verbessern. Diese an zwei Stellen vorzunehmenden Materialbearbeitungen sollen innerhalb der nächsten drei Monate umgesetzt werden und damit die der Frage zugrunde liegende, unbefriedigende Ist-Situation bereinigt werden. Damit sollte aus Sicht der Verwaltung die Frage als abschließend beantwortet gelten und aus der Zusammenstellung offener Fragen gelöscht werden.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen:             

Nein-Stimmen:             

Enthaltungen:             

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Beantwortung IZG (18 KB)