Auszug - Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 5.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 05.05.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:05 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

5

5.1.1              Nägel für die Außengastronomie (Frau Bade) (5.660)

(TOP 5.2.14 am 07.04.2014)

Frau Bade möchte wissen, ob es möglich sei, in der Mühlenstraße ähnliche Nägel zur Begrenzung der Bürgersteige durch die Außengastronomie zu setzen, wie dies in der Vorder-reihe praktiziert werde.

 

Zwischenantwort:

Herr Senator Boden sagt eine Klärung zu einer der nächsten Sitzungen zu.

 

Abschließende Antwort:

Das zuständige Sachgebiet für die Nutzung der Gehwege durch Außengastronomie 5.660.1-1 „Sondernutzung“ hat die Möglichkeit, Messingnägel als Markierungen in den Straßenbelag zu verankern. Dazu ist es erforderlich, die Gehwegplatten oder das Pflaster bzw. den Asphalt aufzubohren und die ca. 4 cm langen Stifte einzukleben. Aufgrund der Tatsache, dass der mitunter teure Straßenbelag immer aufgebrochen werden muss, wird dieses Verfahren nur in Ausnahmefällen angewandt, wenn eine andere geeignete und überprüfbare  Beschreibung der zu nutzenden Fläche nicht gegeben ist.

 

Im Falle der Mühlenstraße können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sondernutzung seit der Neugestaltung aufgrund des vorhandenen Mosaikpflasterstreifens und vorhandener Baumscheiben sehr detailliert beschreiben und festlegen, welche Flächen in erster Linie durch die Außengastronomie und von Geschäftsleuten genutzt werden dürfen.

In enger Abstimmung mit dem städtischen Ordnungsdienst wird überprüft, ob die Gastronomen sich an die Vorgaben halten. Ein dringender Handlungsbedarf nach dem Setzen von Markierungsnägeln wird von daher nicht gesehen.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

5.1.2              LSA Vorwerker Straße (Herr Quirder) (5.660)

(TOP 5.2.4 am 07.04.2014)

Die Grünphase für Fußgänger an der Fußgängerampel in der Vorwerker Straße an der Bushaltestelle „Bogenstraße“ ist so knapp bemessen, dass ein Fußgänger die Straße bei Grün nicht oder nur gerade eben passieren kann. Auf Grund der Vorwerker Diakonie nutzen sehr viele in ihrer Mobilität eingeschränkte Menschen diesen Übergang, denen es nicht möglich ist, die Straße während der Grünphase zu überqueren. Dies führt zu einer erheblichen Verunsicherung dieser Personengruppe.

Ist es möglich die Grünphase für Fußgänger entsprechend zu verlängern?

 

Zwischenantwort:

Herr Senator Boden sagt eine Klärung zu einer der nächsten Sitzungen zu.

 

Abschließende Antwort:

Nach Prüfung des Sachverhaltes kann der Bereich Stadtgrün und Verkehr folgende Antwort zu der von Herrn Quirder gestellten Frage geben:

 

„An der genannten Fußgängersignalanlage wird eine Grünzeit für den Fußgängerverkehr von 12 Sekunden geschaltet. Hinzu kommt eine Zwischen- bzw. Schutzzeit von weiteren 8 Sekunden, bis der Kfz-Verkehr Grün bekommt. D.h. insgesamt stehen rund 20 Sekunden für eine sichere Querung zur Verfügung. Diese Grünzeiten werden im Prinzip seit der Inbetriebnahme im Jahr 1976 geschaltet. Laut Aktenlage sind seitdem bisher keine Beschwerden an den Bereich Stadtgrün und Verkehr herangetragen worden.

 

Die Fahrbahnbreite liegt dort (einschließlich des Fahrbahnanteils der Haltestelle) bei 10 Metern. Aus dieser Breite ergibt sich bei der üblichen Fußgängergehgeschwindigkeit von 1,2m/sec., welche nach den Richtlinien für die Berechnung von Signalprogrammen angewandt wird, ein Grünzeitbedarf von ca. 8 Sekunden. Ausgehend von einer Gehgeschwindigkeit von 1,0 m/sec. (üblicher Wert wie er z.B. für Seh- oder Gehbehinderte verwendet wird) ergibt sich ein Grünzeitbedarf von 10 Sekunden. Die vorhandenen 12 Sekunden Grünzeit bedeuten umgekehrt, dass bei einer Gehgeschwindigkeit von 0,83 m/sec. (= 3,0 km/h) eine vollständige und sichere Querung erfolgen kann.

 

Aus diesen genannten Gründen sieht der Bereich Stadtgrün und Verkehr daher keinen Handlungsbedarf zur Erhöhung der Grünzeit für den Fußgängerverkehr“.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

5.1.3              Wanderweg an der Trave (Herr Howe) (5.660)

(TOP 5.2.12 am 07.04.2014)

Herr Howe möchte wissen, ob der Wanderweg an der Trave bis zu den Salzspeichern fertig gestellt werden soll. Herr Howe möchte wissen, ob auf der freien Fläche bei der Dankwartsbrücke eine Möblierung stattfinden soll und wer dann dafür zuständig sei?

Weiterhin möchte Herr Howe wissen, wann der gesperrte Weg (Stichweg) vom Wanderweg zur Wallstraße wieder aufgemacht wird oder ob dieser gar nicht mehr aufgemacht wird.

 

Zwischenantwort:

Herr Senator Boden sagt eine Klärung zu einer der nächsten Sitzungen zu.

 

Abschließende Antwort:

Eine Fertigstellung des Wanderweges ist geplant, im nächsten Schritt bis zur neuen Obertravebrücke. Der Anschluss an die Salzspeicher ist zu einem späteren Zeitpunkt geplant. Die grundbuchliche Überschreibung der Grundstücksteile ist inzwischen auf den Rechtsweg gebracht, sodass mit einer Klärung nunmehr zu rechnen ist. Der Bereich Stadtgrün und Verkehr wird versuchen, den Weg im nächsten Jahr durchgängig fertig zustellen.

 

Auf der Grünfläche neben der Dankwartsbrücke sind zwei Bankplätze bereits angelegt, die mit Bänken und Abfallbehältern versehen werden sollen, wenn der Weg durchgängig benutzbar ist. Auch im weiteren Wegeverlauf sind weitere Bankstandorte geplant. Die Unterhaltung der Grünfläche und die zukünftige Leerung der Abfallbehälter liegen ebenfalls beim Bereich Stadtgrün und Verkehr.

 

Der angesprochene Stichweg ist bisher nicht als Weg ausgebaut worden, da die vorrangige Funktion im uferparallelen Weg liegt. Als Zuwegung zum Parkhaus wird der Stichweg nicht benötigt, da die Weglänge von der Dankwartsbrücke über den Gehweg der Wallstraße, die ja nur noch geringfügig befahren wird, sogar noch kürzer ist. Wenn der Wanderweg bis zur Obertravebrücke verlängert worden ist, wir die Verwaltung die dann entstehenden Nutzungen beobachten und die Notwendigkeit eines Stichweges neu bewerten.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

5.1.4              Kantstraße (Frau Kaske) (5.660)

(TOP 5.2.6 am 07.04.2014)

Frau Kaske spricht die enge Straßenbreite der Kantstraße an, wo ein neuer Großverbrauchermarkt demnächst eröffnet und möchte wissen, ob dort eine Einbahnstraße geplant sei.

 

Zwischenantwort:

Herr Senator Boden sagt eine Klärung zu einer der nächsten Sitzungen zu.

 

Abschließende Antwort:

Es ist nicht geplant, die Kantstraße als Einbahnstraße auszuweisen. Die vorhandene Straßenbreite ist mit fünf Metern allerdings grenzwertig. Der Begegnungsfall Lkw/ Pkw erfordert eine langsame Fahrweise und hohe Aufmerksamkeit bei beiden Fahrern. Da die Strecke aber geradlinig und übersichtlich ist, ist dieser Begegnungsfall auch nach den Richtlinien möglich. Die anliegenden Discounter haben ihre Lieferzeiten auf die besonderen Bedingungen in der Kantstraße angepasst.

 

Nach den ersten Betriebstagen des Discounters am neuen Standort ist festzustellen, dass etliche Kunden für die Abfahrt die Goebenstraße und den Marliring nutzen. Ebenso ist ein verminderter Abfluss an (Kunden-) Pkw über die Maybachstraße gegenüber den Betriebszeiten am Altstandort feststellbar.

 

Im vorliegenden Straßenentwurfsplan ist ein grundhafter Ausbau mit Verbreiterung der Fahrbahn sowie des Geh- und Radwegs im Abschnitt zwischen der Maybachstraße und der Goebenstraße vorgesehen. Die Fahrbahn soll nach entsprechendem Grunderwerb um einen auf insgesamt sechs Meter verbreitert werden. Es bleibt an der Engstelle zwischen dem Lidl-Mark und der Meesenhalle allerdings bei einer Fahrbahnbreite von fünf Metern, da eine Verbreiterung hier nur zu Lasten des Radweges möglich wäre. Bisher ist die Baumaßnahme wegen der Haushaltssituation nicht finanziert. Hierzu wird auf die umfassenden Antworten gegenüber dem Bauausschuss seit dem Sommer 2013 verwiesen.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

5.1.5              Neubau der B104 OU Schlutup (Herr Rosenbohm) (LBV-SH)

(TOP 5.2.7 am 17.03.2014)

Während der Bauarbeiten an der Kreuzung Wesloer Straße / B104 wird der Verkehr

durch den Ort geleitet.

 

Anfrage zum Engpass am Schlutuper Markt:

1.              Wie viele Fahrzeuge / h schafft die jetzige Ampelanlagenschaltung?

2.              Bei Verlängerung der Ampelphasen kann der Durchsatz um wie viel erhöht werden?

3.              Wie viele Fahrzeuge / h werden im Durchgangsverkehr in der Spitzenzeit erwartet? Hierzu muss auch der Individualverkehr hinzugerechnet werden, da die Bewohner der Siedlung durch den Engpass zum Einkaufen fahren müssen!

4.              Wie könnte sich die Ferienzeit reduzierend auswirken?

5.              Nach der Prognose gemäß 1 bis 4 würde sich in Spitzenzeiten welche Stauauswirkung ergeben?

6.              Könnte vorübergehend der Fußweg auf einer Seite im Engpass wieder aufgehoben werden, um ein Gegenverkehr zuzulassen (so wie es vor der Wende und bis zur Inbetriebnahme des 1. Bauabschnittes der Umgehungsstraße auch gut funktioniert hat)?

7.              Wenn die Buslinie 11 nur bis zum Markt fährt, sind gerade die älteren Einwohner in der Siedlung von allen Einkaufsmöglichkeiten abgetrennt. Wie kann dafür ein Ersatz-Busverkehr geschaffen werden?

8.              Die Anwohner der Siedlung mit Fahrtziel Richtung Lübeck werden zur Umgehung des Engpasses die „Privatstraße Palinger Weg“, „Wesloer Straße“ und „Karlsruher Straße“ zur Mecklenburger Straße wählen. Welche Vorkehrungen werden dafür getroffen? Ist mit dem Eigentümer der „Privatstraße Palinger Weg“ gesprochen worden? Es wäre fatal, wenn fort-an der Durchgangsverkehr dort gesperrt würde. Wird für die Übergangszeit ein Halteverbot in der Karlsruher Straße eingerichtet?

 

Zwischenantwort:

Herr Senator Boden sagt eine Klärung zu einer der nächsten Sitzungen zu.

 

Abschließende Antwort:

 

zu Frage 1.

Die Kapazität ist abhängig von der Häufigkeit der Anforderung durch Fußgänger bzw. Fahrzeuge aus der Straße Am Schlutuper Markt. Sie liegt für beide Fahrtrichtungen je nach Anforderung zwischen etwa 1.150 Fzg./h und etwa 900 Fzg./h. Gemäß Zählung im aktuellen Zustand passieren etwa 500 Fzg./h diese Stelle, d.h. die vorhandene Ampel hat noch ausreichend Reserven.

 

zu Frage 2.

Die Umlaufzeit soll von aktuell 73s auf 90s erhöht werden. Damit erhöht sich auch die Kapazität auf - je nach Anforderung - zwischen etwa 1.350 Fzg./h und ca. 1.050 Fzg./h.

 

zu Frage 3.

Durch die Sperrung der Wesloer Landstraße müssen in der Spitze etwa 1.600 Fzg./h verlagert werden. Erfahrungsgemäß bleiben nach Abzug derjenigen, die ortskundig sind und Ausweichstrecken nutzen, ca. 50% übrig, also etwa 800 Fzg./h, die verlagert werden müssen. In den 500 Fzg./h des vorhandenen Verkehrs sowie den 800 Fzg./h des Verlagerungsverkehrs sollte der Anteil derjenigen, die zum Einkaufen fahren bereits enthalten sein. Hingewiesen werden muss darauf, dass es sich bei den angegebenen Zahlen um die Belastungen in den Spitzenstunden handelt, also im morgendlichen und nachmittäglichen Berufsverkehr und keinesfalls um eine Dauerbelastung.

 

zu Frage 4.

Da die Strecke potentiell von vielen Berufspendlern genutzt wird, kann erfahrungsgemäß eine Reduzierung des Verkehrs in den Ferienwochen erwartet werden (vergleichbar mit anderen Baumaßnahmen in der Ferienzeit).

 

zu Frage 5.

Bei einer fiktiven Fahrzeuglänge von 6m (gem. RiLSA (Richtlinien für Signalanlagen)) und einem Zeitbedarfswert von 2s/Fahrzeug ergeben sich Staulängen von ca. 168m bis 192m. Im Durchschnitt sind also etwa 180m Staulänge je Fahrtrichtung rechnerisch zu erwarten. Die Baustellensignalisierung wird auch Stausensoren erhalten, um hier flexibel bei schwankenden Verkehrsbelastungen reagieren zu können.

 

zu Frage 6.

Die Engstelle am Schlutuper Markt hat an der schmalsten Stelle eine Breite von ca. 5,50 m, dabei ist unerheblich ob der rechte oder der linke Gehweg hinzugezogen wird.

 

Die Mindestfahrstreifenbreite gem. RSA 95 beträgt 2,75 m, von den bestehenden Gebäuden bzw. Gehweg ist jedoch ein ausreichend großer Sicherheits- und Bewegungsabstand einzuhalten.

Diese Abstände können bei den vorhandenen Breiten nicht gewährleistet werden. Diese Variante ist aus verkehrssicherheitstechnischen Gründen daher abzulehnen. Weiterhin kämen zusätzliche Kosten (Rückbau Geländer, Sicherung eines Gebäudes mit passiven Schutzeinrichtungen, Erneuerung Gehwegbefestigung/Bordanlage nach Beendigung etc.) hinzu, diese übersteigen die Kosten für eine verkehrstechnische Umprogrammierung der bestehenden LSA deutlich, daher ist diese Variante auch aus Kostengründen abzulehnen.

Dabei wird es seitens des LBV auch für die Anwohner für nicht zumutbar angesehen, den Verkehr in „Griffweite“ an einem Gebäude vorbeizuführen.

 

zu Frage 7.

Da diese Frage in den Zuständigkeitsbereich des Stadtverkehrs Lübeck fällt, kann sie auch nur von dort beantwortet werden.

 

zu Frage 8.

Wer welchen Schleichweg nimmt, darüber kann im Vorwege nur spekuliert werden, suchen sich die Verkehrsteilnehmer doch häufig den für sie attraktivsten Weg oder folgen blind ihrem Navigationsgerät. Letztendlich gilt, dass der Vorhabenträger eine alternative und funktionierende Umleitung wie im vorliegenden Fall vorsieht. Weitere Verkehrsbeschränkende Maßnahmen wären mit der Verkehrsaufsicht abzustimmen, dies kann aber im Bedarfsfall auch noch während der Bauzeit bei dann ggf. vorliegenden Kenntnissen erfolgen.“

 

Darüber hinaus wird die in der Sitzung des Bauausschusses am 17.03.2014 geforderte „drastische Verkürzung der sechswöchigen Bauzeit“ seitens des Landesbetriebs Straßenbau und Verkehr wie folgt bewertet:

„Eine drastische Reduzierung der Bauzeit ist bereits vorgenommen worden. Durch die Wahl einer Vollsperrung wurde die für den großen Umfang der Arbeiten erforderliche Bauzeit auf das absolut nötigste Minimum von 6 Wochen reduziert!“

 

Weitere Fragen:

Absatz gemäß Niederschrift BA 02.06.2014 (TOP 1.3) entfernt.

 

Herr Dr. Klotz erwähnt, dass bei einer verminderten Geschwindigkeit Begegnungsverkehr bei 5,50m möglich sein könnte. Diese ablehnenden Vorhaben kommen aber vom LBV-SH und nicht von der Hansestadt Lübeck, die wiederum auch keinen Einfluss auf die Entscheidung hat. Herr Dr. Klotz sagt zu, diese erneute Fragen an den LBV-SH weiterzugeben.

 

Herr Lötsch möchte wissen, ob es bei der Sperrung über Ostern Zählungen gegeben habe.

Herr Dr. Klotz bestätigt dies, hat das Ergebnis allerdings noch nicht vorliegen.

 

Herr Quirder hinterfragt auch die 6 Wochen Bauzeit und möchte sich einen Bauzeitenplan im Bauausschuss vorlegen lassen, da diese Aussagen zu pauschal seien.

 

Es wird festgelegt, dass zum Bauausschuss am 19.05.2014 Herr Sommerberg oder Frau Lüth vom LBV-SH einzuladen sind, um noch einmal über die Maßnahmen zu sprechen. Weiterhin soll ein Bauzeitenplan vorgelegt werden.

 

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

5.1.6              Wesloer Straße - Rettungsfahrzeuge (Herr Lötsch) (5.660 / LBV-SH)

(TOP 5.2.10 am 07.04.2014)

Herr Lötsch möchte wissen, ob während der Umbaumaßnahme / Vollsperrung der B104 die Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge (Notspur) gewährleistet sei, da die Freiwillige Feuerwehr in Schlutup nicht informiert sei.

 

Zwischenantwort:

Herr Dr. Klotz geht davon aus, dass es Absprachen zwischen dem LBV-SH als Baulastträger und den Rettungskräften gegeben habe und sagt nach Rücksprache mit den Verantwortlichen beim LBV-SH eine Beantwortung zu einer der nächsten Sitzungen zu.

 

Abschließende Antwort:

„Im Rahmen der Besprechung am 17.12.13 im Hause des LBV-SH, NL HL waren Vertreter der Hansestadt Lübeck, der Polizei und der Berufsfeuerwehr zugegen. Die Frage der Erreichbarkeit von Schlutup im Einsatzfall während der Vollsperrung wurde von den Beteiligten als unkritisch eingeschätzt. Eine Notwendigkeit für eine Durchfahrtsmöglichkeit für Rettungsfahrzeuge wurde daher verworfen und ist nicht vorgesehen. Darüber hinaus hat die Freiwillige Feuerwehr Schlutup ihren Sitz in der Ortsmitte, Wesloer Straße 1, so dass die Erreichbarkeit der jeweiligen Ortslagen von dort sternförmig gegeben ist, ohne die Baustelle passieren zu müssen.“

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

5.1.7              Informationszugangsgesetz SH (Herr Prieur) (5.631 / 1.300)

(TOP 5.2.4 am 16.09.2013)

Herr Prieur berichtet, es erscheine ihm sehr schwierig, als „normaler Bürger“ an Informationen aus der Umwelt- und Baubehörde zu gelangen. Scheinbar kollidiere das Informationszugangsgesetz mit dem Datenschutzgesetz, weswegen er um eine erläuternde Darstellung der Rechtsnormen sowie der Informationszugangsmöglichkeiten durch den Bereich Recht bittet. Diese könne zu einer der nächsten Sitzungen erfolgen.

 

Zwischenantwort:

Herr Senator Boden sagt eine Beantwortung zu einer der nächsten Sitzungen zu.

 

Abschließende Antwort:

Der Bereich 5.631 hat eine allgemeine Stellungnahme bezüglich der angesprochenen Problematik entworfen und diesen Entwurf zum Bereich Recht gegeben, so dass hier eine Prüfung erfolgen kann. Diese Prüfung vom Bereich Recht ist bislang noch nicht abschließend erfolgt. Sobald eine belastbare Aussage vom Bereich Recht vorliegt, wird diese umgehend als Information in den Bauausschuss eingebracht.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

5.1.8              Busbucht Krempelsdorfer Allee (Herr Pluschkell) (5.660)

(TOP 5.2.12 am 17.06.2013)

Herr Pluschkell merkt an, dass durch die von der Verwaltung preferierte Maßnahme Kosten gespart werden sollten und fragt in diesem Zusammenhang nach, wie viel die ordnungsgemäße Herrichtung der Busbucht kosten würde und wann diese realisiert werden könne.

 

Zwischenantwort:

Herr Senator Boden sagt eine entsprechende Antwort zu.

 

(TOP 5.2.6 am 03.02.2014)

Herr Pluschkell möchte wissen, warum seine Anfrage vom 17.06.2013 bisher noch nicht beantwortet wurde. Er hätte gerne eine verbindliche Auskunft. Sofern die von ihm aufgezeigten Mängel abgestellt würden, zöge er alternativ gerne auch seine Anfrage zurück.

 

Zwischenantwort:

Herr Senator Boden sagt eine entsprechende Antwort zu.

 

Weitere Zwischenantwort:

Herr Dr. Klotz stellt anstelle der Busbucht eine mögliche Fahrbahnrandhaltestelle vor, die für ca. 9000 Euro innerhalb von 3 Wochen zu realisieren sei (siehe Anlage). Die Straßenverkehrsbehörde und der Stadtverkehr Lübeck haben für diese Maßnahme schon ihr Einverständnis erteilt. Es fehlt nur noch die Stellungnahme der Polizei. Im AKV am 13.05.2014 soll diese Frage aufgegriffen werden.

Eine von Herrn Freitag hinterfragt Beteiligung der Gemeinde Stockelsdorf, sieht Herr Dr. Klotz als nicht problematisch an. Darum werde man sich gerne ebenfalls kurzfristig kümmern.

 

Herr Pluschkell sagt einer Zurückziehung seiner Anfrage zu, wenn es seitens des AKV eine Zustimmung gäbe.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

Herr Prieur bemängelt in diesem Zusammenhang die sehr schleppende Beantwortung einzelner Fragen durch die Verwaltung. Seiner Meinung nach müsste eine Beantwortung zur nächsten Bauausschusssitzung möglich sein.

 

Herr Pluschkell verweist in diesem Zusammenhang auf die speziell für den Bauausschuss typische Sitzungsfolge von 14 Tagen und ist der Meinung eine Beantwortung könnte auch 4 Wochen dauern.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen:             

Nein-Stimmen:             

Enthaltungen:             

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich LP BH Reinsb Str 2014 (00) (293 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich SQ BH Reinsb Str 2014 (00) (136 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Kostenschätzung Hst Reinsbeker Str (2014) (10 KB)